gamigo AG Hamburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Dienstag, dem 09. Januar 2018, um 09:00 Uhr
in den Räumen der gamigo AG, Behringstraße 16b, 22765 Hamburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der gamigo AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Der Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers begründet keine Prüfungspflicht, die über die gesetzliche Prüfungspflicht hinausgeht. |
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5. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der gamigo AG und der Elbspree media Holding GmbH Die gamigo AG als herrschende Gesellschaft beabsichtigt, mit ihrer einhundertprozentigen Tochtergesellschaft Elbspree media Holding GmbH mit Sitz in Hamburg als abhängige Gesellschaft mit Rückwirkung zum 01.01.2018 einen Beherrschungsvertrag abzuschließen. Der Beherrschungsvertrag wird erst mit Eintragung im Handelsregister der Elbspree media Holding GmbH wirksam. Voraussetzung der Eintragung und damit Voraussetzung für die Wirksamkeit sind die Zustimmung der Hauptversammlung der gamigo AG und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Elbspree media Holding GmbH zu dem Beherrschungsvertrag. Es ist beabsichtigt, dass zeitnah nach der Zustimmung durch die Hauptversammlung der gamigo AG die Gesellschafterversammlung der ElbSpree media Holding GmbH die Zustimmung erteilt und der Beherrschungsvertrag sodann durch beide Vertragsparteien unterzeichnet wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungsvertrages zwischen der gamigo AG und der Elbspree media Holding GmbH zuzustimmen. Der Beherrschungsvertrag hat folgenden Inhalt:
Der Entwurf des Beherrschungsvertrags mit der Elbspree media Holding GmbH, der gemeinsame Unternehmensvertragsbericht des Vorstands der gamigo AG und der Geschäftsführung der Elbspree media Holding GmbH nach §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG, die auszulegenden Jahresabschlüsse und Lageberichte der gamigo AG sowie die auszulegenden Jahresabschlüsse der Elbspree media Holding GmbH (die Elbspree media Holding GmbH ist handelsrechtlich bislang nicht zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet) liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der gamigo AG, Behringstraße 16b, 22765 Hamburg, zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei zugesandt. |
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6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung Das durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2016 geschaffene Genehmigte Kapital 2016/II hat der Vorstand zwischenzeitlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats vollständig ausgenutzt. Um diesbezüglich der Gesellschaft zukünftig wieder eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, soll mit dem nachfolgenden Beschlussvorschlag ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des bestehenden Grundkapitals geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 S. 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts in Tagesordnungspunkt 6 Das durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2016 geschaffene Genehmigte Kapital 2016/II hat der Vorstand zwischenzeitlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats vollständig ausgenutzt. Um diesbezüglich der Gesellschaft zukünftig wieder eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 6 vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2018 in Höhe von 50 % des bestehenden Grundkapitals zu schaffen. Aus Gründen der Flexibilität soll das neue Genehmigte Kapital 2017 sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen verwendet werden können. Bei der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. |
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7. |
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018 sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 29. September 2015 nebst Änderung durch die Hauptversammlung vom 8. März 2016 zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals 2016 und die entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts in Tagesordnungspunkt 7 Tagesordnungspunkt 7 sieht eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen vor. Nach dieser Ermächtigung ist es dem Vorstand möglich, bis zum 08. Januar 2023 einmalig oder mehrmalig auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 80.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Stammaktien der gamigo AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 1.155.358,00 einzuräumen. Mit der gewählten Höhe des Gesamtnennbetrages wird dem Vorstand die Möglichkeit gegeben, innerhalb des Ermächtigungszeitraumes von fünf Jahren einer positiven Aktienkursentwicklung Rechnung zu tragen. Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Ein Instrument der Finanzierung sind dabei Options- oder Wandelschuldverschreibungen, durch die dem Unternehmen zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zufließt, das ihm später in Form von Eigenkapital unter Umständen erhalten bleibt. Die vorgeschlagene Ermächtigung wird daher dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere bei Eintritt günstiger Kapitalmarktbedingungen, den Weg zu einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen Finanzierung eröffnen. Die erzielten Wandel- und Optionsprämien kommen der Gesellschaft zugute. Die ferner vorgesehene Möglichkeit, neben der Einräumung von Wandel- und Optionsrechten auch Wandlungspflichten zu begründen, erweitert den Spielraum für die Ausgestaltung dieses Finanzierungsinstruments. Rechtsprechung und Gesetzgeber haben den Gesellschaften wieder die für sie günstige Möglichkeit eröffnet, Schuldverschreibungen auf der Basis von bedingten Kapitals zu begeben, die nur einen Mindestausgabebetrag (anstatt des zwischenzeitlich geforderten konkreten Ausgabebetrages) vorsehen. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die Options- bzw. Wandelschuldverschreibung zu (§ 221 Abs. 4 i.V.m. § 186 Abs. 1 AktG). Um die Abwicklung zu erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen an ein oder mehrere Kreditinstitute mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Anleihen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i.S.v. § 186 Abs. 5 AktG). Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. Das vorgesehene Bedingte Kapital 2018 (Ziff. 5.4 der Satzung) dient dazu, die mit den Schuldverschreibungen verbundenen Wandlungs- oder Optionsrechte zu bedienen oder Wandlungspflichten auf Stammaktien der Gesellschaft zu erfüllen, soweit die Schuldverschreibungen ausgegeben wurden. |
8. |
Beschlussfassung über die Änderung von Ziff. 4.1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziff. 4.1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
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9. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung in Ziff. 13 der Satzung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziff. 16.1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss der Gesellschaft mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 05. Januar 2018, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
gamigo AG
Rechtsabteilung
Behringstraße 16b
22765 Hamburg
Fax +49-40-411 885 255
E-Mail: legal@gamigo.com
Im Hinblick auf die Verkürzung der Frist für den Zugang der Anmeldung auf drei Tage macht die Gesellschaft von der in Ziff. 16.1 Satz 2 2. Halbsatz der Satzung der Gesellschaft eingeräumten Möglichkeit in Übereinstimmung mit § 123 Abs. 2 Satz 3 AktG Gebrauch.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Unterlagen
Die auslagepflichtigen Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Behringstraße 16b, 22765 Hamburg, zur Einsichtnahme aus und werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Das Verlangen bitten wir zu richten an:
gamigo AG
Rechtsabteilung
Behringstraße 16b
22765 Hamburg
Fax +49-40-411 885 255
E-Mail: legal@gamigo.com
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
gamigo AG
Rechtsabteilung
Behringstraße 16b
22765 Hamburg
Fax +49-40-411 885 255
E-Mail: legal@gamigo.com
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.gamigo.ag
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Internet unter
www.gamigo.ag
veröffentlicht.
Hamburg, im Dezember 2017
gamigo AG
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