Offensichtlich handelt es sich bei den Unternehmen um den Versuch der Abzocke von Anlegern, ja wir unterstellen sogar Betrugsabsichten.Dies mit dem Hinweis der Untersagungsverfügung der BaFin. Unglaublich ist allerdings, daß die „Betrüger“ nach wie vor online sind und weitermachen. Unglaublich!
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