Mit Urteil vom 09.06.2017 hat das Landgericht Frankfurt am Main einem von Röhlke Rechtsanwälten vertretenen Anleger Schadenersatz gegen eine Vertriebsgesellschaft zugesprochen, die den skandalösen Garantiehebelplan ‘08 Vermögensaufbau GmbH & Co. KG angeboten hatte. Ebenfalls verurteilt wurde der mutmaßliche Hintermann der ganzen Kapitalanlage, Herr Daniel Shahin. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß über die personellen Verflechtungen innerhalb der Firma sowie die Änderung der Investitionsstrategie in riskantere Bereiche nach der Finanzkrise 2008 hingewiesen wurde.
Garantiehebelplan ‘08: Sicherheit – Garantie – Kapitalerhalt?
Gleichzeitig ist auch Herr Shahin verurteilt wurden, der allerdings überhaupt keine Gegenwehr geleistet hatte und letztlich durch ein Versäumnisurteil verurteilt wurde. Die spannende Frage bleibt wieder einmal, ob der Vertrieb Schadenersatz auch tatsächlich wird leisten können. Abgewiesen wurde dagegen die Klage gegen die Verantwortlichen der Treuhandgesellschaft, die nach unserer Ansicht ebenfalls haftbar zu machen waren. In einigen Parallelprozessen versuchen wir derzeit zudem, die Haftung des TÜV für die Prüfzertifikate der GHP-Fonds zu begründen. Ein entsprechendes Verfahren liegt derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH). Die weitere Entwicklung bleibt spannend“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
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