Der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Lebensversicherungen beträgt seit 1. Januar 2015 nurmehr 1,25 Prozent (zuvor 1,75 Prozent). Dies gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ausgenommen von der Regelung sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine der Höhe nach garantierte Leistung vertraglich vereinbart ist. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht. Die Höhe des Garantiezinses legt das Bundesfinanzministerium fest.Der Garantiezins ist der Zins, den die Gesellschaften ihren Kunden höchstens als Rendite zusichern dürfen. Er bezieht sich nur auf den Sparanteil des Beitrags – also Einzahlung abzüglich Todesfallschutz, Abschluss- und jährliche Verwaltungskosten.
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