Startseite Allgemeines Garantis GmbH & Co. KG – wo sind die verantwortlichen Personen? Edgar Hude und Frank Mühle?
Allgemeines

Garantis GmbH & Co. KG – wo sind die verantwortlichen Personen? Edgar Hude und Frank Mühle?

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
Teilen

Nicht nur wir bemühen uns seit Wochen um einen Kontakt zu dem Unternehmen bzw. den dort in der Verantwortung stehenden Personen.

Hier vor allem den laut Unternehmensregister Edgar Hude aber auch Frank Mühle. Beide werden auch im unten aufgeführten Insolvenzbeschluss benannt.

Amtsgericht Cottbus Aktenzeichen: HRB 14586 CBBekannt gemacht am: 03.09.2020 06:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmens-gegenstandes erfolgen ohne Gewähr:Veränderungen31.08.2020
HRB 14586 CB: GARANTIS – Verwaltungs GmbH, Schwarzheide, Klingholzstraße 20, 65189 Wiesbaden. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Klingholzstraße 20, 65189 Wiesbaden; Vorstand: Geschäftsführer: 3. Hude, Edgar, *05.05.1955, Eltville; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Hude, Edgar

Zitat Ende

Gerne hätten wir von Herrn Hude und Herrn Mühle erfahren, was dann mit den Anlegergeldern, die man über die Garantis GmbH & Co. KG angenommen hat, passiert ist.

Mittlerweile wurde über die Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, heißt die Anleger müssen hier sogar mit einem Totalverlust rechnen. Das sieht auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen so, der auch das Problem hat, dass die Herren nicht erreichbar sind.

Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: HRA 10297 Bekannt gemacht am: 12.12.2017 19:30 Uhr
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
12.12.2017
HRA 10297: GARANTIS GmbH & Co. KG, Dresden, Erna-Sack-Str. 9 A, 01239 Dresden. (Vermittlung von Versicherungen und Bausparen aller Art, Vermittlung und Vermarktung von Immobilien, Investmentfonds und Finanzierung aller Art, An- und Verkauf von Immobilien aller Art, An- und Verkauf von Lebens- und Rentenverträgen sowie Bausparverträgen aller Art, Durchführung von Unternehemnsberatungen, jedoch unter Ausschluss von steuer- oder genehmigungspflichtigen rechtsberatenden Tätgkeiten und Durchführung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistungen gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Erna-Sack-Str. 9 A, 01239 Dresden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GARANTIS – Verwaltungs GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 36840). Entstanden durch Umwandlung der WBS Finanzservice GmbH, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 24538).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Amtsgericht Dresden – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 533 IN 1842/21In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GARANTIS GmbH & Co. KG, Könneritzstraße 7, 01067 Dresden,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GARANTIS Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Edgar Hude; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Mühleergeht am 05.01.2022 nachfolgende Entscheidung:1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 05.01.2022 um 09:53 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltungangeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Bautzner Straße 102
01099 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 86275 0
Telefax: 0351 86275 10
Website: www.wallnerweiss.info

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein für die vorläufige Insolvenzmasse einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen. Soweit an Forderungen Sicherungsrechte Dritter bestehen, dürfen diese Forderungen nur auf ein gesondert zu Gunsten der Aus- und Absonderungsberechtigten einzurichtendes offenen Treuhandkonto eingezogen und müssen von der vorläufigen Insolvenzmasse unterscheidbar verwahrt werden ( BGH, Urteil vom 24.01.2019, IX ZR 110/17).

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

|

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

++++++++++++++++++++++++++++++++
Möglicherweise kennt ja einer unserer Leser eine Möglichkeit mit den Herren, oder einem der beiden Herren, ein Gespräch zu führen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Analyse der Bilanz der ImmoZ eG aus Anlegersicht

Die vorliegende Bilanz der ImmoZ eG für das Geschäftsjahr 2022 weist sowohl...

Allgemeines

NIVIDA mit Problemen

Das neue Flaggschiff unter Nvidias KI-Chips, „Blackwell“, soll einem Medienbericht zufolge in...

Allgemeines

Vorbereitungen

Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un hat sein Militär dazu aufgefordert, sich vollständig...

Allgemeines

USA Erlauben Ukraine Einsatz von Langstreckenraketen gegen Russland

Die Vereinigten Staaten haben der Ukraine grünes Licht für den Einsatz von...