In Liechtenstein heißt die Gesellschaft dann :
GGH Gartenstadt (Liechtenstein) AG, Vaduz, Liechtenstein FL-0002.623.026-8
. Firma: Gartenstadt – Gesellschaft Hellerau AG gegr. 1908; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:
Mohrenstraße 2, 10117 Berlin; Gegenstand: Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen; Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben; Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken sowie Ausgabe von Erbbaurechten; Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen und Dienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 10.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Bechstedt, Oliver, *11.12.1962, Markkleeberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2. Bechstedt, Marcel, *17.04.1964, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 3. Moritz, Ralf, *22.10.1965, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 30.08.2006 zuletzt geändert durch Beschluss vom 07.03.2019. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.01.2022 ist der Sitz der Gesellschaft von Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 25461) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Umwandlung der Gartenstadt – Gesellschaft Hellerau mbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 6779).
Basierend auf der bereitgestellten Bilanz der Gartenstadt – Gesellschaft Hellerau AG gegr. 1908 für das Geschäftsjahr 2022 möchte ich folgende kritische Punkte hervorheben:
1. Finanzanlagen:
Der Posten „Finanzanlagen“ ist von 3,24 Mio. EUR im Vorjahr auf 5,07 Mio. EUR gestiegen. Dies deutet auf erhebliche Investitionen hin, deren Natur und Risiken näher betrachtet werden sollten.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Dieser Posten ist deutlich von 22,35 Mio. EUR auf 11,83 Mio. EUR gesunken. Das könnte auf verbesserte Zahlungseingänge hindeuten, aber auch auf Abschreibungen oder Verkäufe von Forderungen.
3. Mezzanine Kapital:
Es gibt einen Posten „Mezzanine Kapital“ in Höhe von 900.000 EUR. Mezzanine-Finanzierungen können riskant sein und sollten genau geprüft werden.
4. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind stark gesunken, von 13,49 Mio. EUR auf 6,13 Mio. EUR. Dies könnte auf eine verbesserte Liquiditätssituation hindeuten, sollte aber im Kontext der gesunkenen Forderungen betrachtet werden.
5. Sonstige Vermögensgegenstände:
In den Erläuterungen wird erwähnt, dass die Gesellschaft Forderungsportfolios besitzt, die mit einem Erinnerungswert von 1 EUR bewertet wurden (Vorjahr: 2,35 Mio. EUR). Dies deutet auf eine erhebliche Wertberichtigung hin.
6. Forderungen gegen den Vorstand:
Es bestehen Forderungen gegen den Vorstand in Höhe von 207.466,91 EUR. Solche Forderungen sollten kritisch hinterfragt werden.
7. Außergewöhnliche Erträge:
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden außergewöhnliche Erträge in Höhe von 1,78 Mio. EUR aus der „wirtschaftlichen Auswertung von Gesellschaftsanteilen“ erwähnt. Die Nachhaltigkeit solcher Erträge sollte geprüft werden.
8. Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen:
Es wird eine Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1,69 Mio. EUR erwähnt. Dies könnte auf eine verbesserte Einschätzung der Forderungssituation hindeuten, sollte aber genau geprüft werden.
9. Mitarbeiterzahl:
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ist von 5 auf 9 gestiegen. Dies sollte im Kontext der Geschäftsentwicklung betrachtet werden.
10. Einzelvertretungsberechtigung des Vorstands:
Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt und darf Insichgeschäfte tätigen. Dies sollte aus Governance-Sicht kritisch hinterfragt werden.
Diese Punkte deuten auf einige potenzielle Risiken und Unklarheiten hin, die einer genaueren Prüfung bedürfen. Insbesondere die Bewertung von Forderungen und Finanzanlagen sowie die Struktur der Verbindlichkeiten und des Mezzanine-Kapitals sollten näher untersucht werden.
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