Die BaFin ändert im Zuge einer Neuberechnung offener Kontraktpositionen (Open Interest) mehrere Positionslimits auf NCG– und TTF-Gasderivate. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen gelten ab dem 15. Juli 2021.
Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen (Level-Playing-Field) in Europa zu gewährleisten, wenden die nationalen Aufsichtsbehörden künftig einheitliche Berechnungsmethoden für das Open Interest an, wenn sie Positionslimits festlegen. Die Positionslimits einzelner Kontraktarten können sich dadurch ändern. Auch hinsichtlich geänderter Positionslimits gelten jedoch die Grundsätze zur Priorisierung von signifikanten Kontrakten und Agrarkontrakten.
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