In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gateleven Germany GmbH, Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48857), vertr. d.: 1. Ricardo Miguel Da Costa Fonseca, (Geschäftsführer), 2. Maria de Fatima Barreto da Costa Fonseca, (Geschäftsführerin), ist am 22.03.2017 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Berliner Straße 40, D 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069-82990-85, Fax: 069/82990-80 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.03.2017 Az.: 8 IN 126/17
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