Am 16. April 2024 ordnete die Finanzaufsicht BaFin eine Prüfung des verkürzten Abschlusses zum Stichtag 30. Juni 2023 sowie des dazugehörigen Zwischenlageberichts der Gateway Real Estate AG an.
Solche Anlassprüfungen werden von der BaFin immer dann angeordnet, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. Dies geschieht im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung. In der Regel führen Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin diese Prüfungen durch.
Die BaFin hatte konkrete Hinweise darauf, dass die Gateway Real Estate AG möglicherweise gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat.
Im Besonderen:
Das Unternehmen bewertete als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts.
Eine Liegenschaft wurde zum Stichtag 30. Juni 2023 mit rund 141,5 Millionen Euro bewertet. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Bewertung möglicherweise wesentlich überhöht ist. Die BaFin prüft, ob diese Bewertung den Anforderungen an eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entspricht. Gemäß dem International Accounting Standard 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ (IAS 40) müssen Unternehmen Wertminderungen aufgrund geänderter beizulegender Zeitwerte in der Periode, in der sie entstehen, erfolgswirksam erfassen.
Rechtliche Grundlage für die Anordnung der BaFin ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Demnach kann die BaFin ihre Prüfungsanordnungen veröffentlichen (§ 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG). Seit dem 1. Januar 2022 erlaubt das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) der BaFin, die Öffentlichkeit frühzeitiger und transparenter über ihre Bilanzkontrollverfahren zu informieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.
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