Wie das Präsidialamt am Donnerstag mitteilt, hat Bundespräsident Joachim Gauck einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet.
Im Juni, nach der Verabschiedung der Gesetze, hatte Gauck mit der Unterzeichnung gewartet. Zunächst sollte das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge von Euro-Kritikern entscheiden. Wie es weiter heißt, müssten jedoch auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sein. Sonst könne der ESM-Vertrag völkerrechtlich nicht in Kraft treten.
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