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GCG ASIA – Warnung der FINMA aus der Schweiz

Warnung | © congerdesign / Pixabay
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GCG ASIA

Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

Name GCG ASIA
Sitz Zürich
Adresse
Internet https://guardiancapitalag.asia/

Warning about potentially unauthorized providers

FINMA maintains and publishes a warning list of companies that may carry out an activity without authorization, are subject to authorization and are subject to the supervision of FINMA. Inform yourself in time.

Various activities in the financial sector require a license from FINMA. Insofar as FINMA receives indications that providers – consciously or unconsciously – carry out activities for which it would be required without a license, it will initiate appropriate clarifications. If the suspicion arises, FINMA can use enforcement procedures against unauthorized providers and take measures that could lead to liquidation of the company.

FINMA maintains and publishes a warning list. For the companies and persons on this list, FINMA has commenced investigations into unauthorized activity, but was unable to clarify the suspicion because the companies did not comply with their obligation to provide information to FINMA or provided false information. In addition, inclusion in the warning list may occur if FINMA’s investigations suggest that there is an inherent, substantial threat to investors by providers. An entry in the alert list does not necessarily mean that the activity performed by the listed company is illegal. However, by listing companies in the alert list, FINMA points out that they do not have a license. Affected companies will be removed from the list as soon as FINMA has been able to make the necessary clarifications and any necessary adjustments.

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