Die EU-Staaten haben ihre Meinungsverschiedenheiten über ein geplantes Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien beigelegt. Gemäß der gestrigen Mitteilung des deutschen Staatssekretärs Sven Giegold hat Frankreich nach wochenlangen Verhandlungen erreicht, dass einige Ammoniakwerke von den Zielen für erneuerbare Energien ausgenommen werden können. Dies ermöglicht es Frankreich, einen größeren Teil seiner Ammoniakproduktion mit Atomstrom zu betreiben.
Ammoniakgas kann als Energiequelle genutzt werden. Die geplanten EU-Vorschriften sehen vor, dass bis zum Jahr 2030 42,5 Prozent des in der EU verbrauchten Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne und Wasser stammen müssen. Ein freiwilliges Ziel besteht darin, einen Anteil von 45 Prozent zu erreichen, um die Klimaziele der EU zu unterstützen.
Bisher lag das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 bei 32 Prozent. Laut Giegold wurde bis Ende 2021 ein Anteil von knapp 22 Prozent europaweit erreicht.
Das Gesetz sieht vor, dass jährlich europaweit 100 Gigawatt an Wind- und Solarenergie installiert werden sollen, was etwa 17 Fußballfeldern mit Photovoltaik-Anlagen entspricht. Zusätzlich sollen 16 Onshore-Windräder und vier Offshore-Windräder pro Tag errichtet werden.
Des Weiteren ist geplant, dass bis zum Jahr 2030 42 Prozent des von der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Bis 2035 soll dieser Anteil auf 60 Prozent erhöht werden.
Länder, die einen geringen Anteil an Wasserstoff aus fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verbrauchen und die Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien erreichen, können jedoch 20 Prozent ihres Anteils an erneuerbarem Wasserstoff durch Wasserstoff aus anderen Energiequellen, einschließlich Kernenergie, ersetzen.
Frankreich hatte das bereits mit Vertretern des EU-Parlaments ausgehandelte Vorhaben zuletzt blockiert.
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