Nun könnte man auch sarkastisch anmerken „wenn Rechtsanwalt Schiller die Wahrheit sagen würde, dann gab es vermutlich weniger Mandate“. Auch ein Rechtsanwalt muss jeden Monat seine Rechnungen bezahlen, da macht man auch mal Werbung die möglicherweise ein wenig an der Wahrheit vorbeigeht.
Für uns eine gefährliche Werbung, denn sicherlich ist das kein „Pilotverfahren“, dafür gibt es schon zu viele Urteile in Sachen PIM Gold. Was uns in der Redaktion aber bekannt ist ist, dass die betroffene Vermittlerin nicht über das Vermögen verfügt, um die Anleger dann auch vollumfänglich zu entschädigen. Unseren Informationen nach hatte die, die Beklagte vertretende Rechtsanwaltskanzlei aus Bielefeld, dies der Rechtsanwaltskanzlei Schiller Gloistein auch mitgeteilt.
Ein Vergleich könnte daher durchaus interessant sein, aber das haben wir nun nicht zu entscheiden. Trotzdem, sollte sich herausstellen, dass unsere Annahme stimmen sollte, dass die Beklagte die Urteile dann nicht erfüllen kann, dann merken sie sich unseren Artikel, denn dann müssten Sie unserer Überzeugung nach auch keine Anwaltskosten bezahlen.
Ja es kann dann sogar so sein, dass man Sie für die Bezahlung der Gerichtskosten in Haftung nimmt. Das obwohl sie den Prozess gewonnen haben.
Wir werden das aber nun genau beobachten.
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