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Gefahr durch Himmelslaternen

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erleuchtet, sollen für schwebende Licht-Romantik am Firmament sorgen – vor allem bei festlichen Hochzeiten und an Geburtstagen. Doch viele Onlinehändler verschweigen die zumeist bestehenden Flugverbote.

Sky- oder Himmelslaternen gelten als ein „Symbol für Glück und Wunscherfüllung“, massenhaft angepriesen für wenige Euro im Internet etwa auf den Marktplätzen von Amazon und eBay. „Die wunderschönen, leichten und beleuchteten Laternen verwandeln jede Veranstaltung in ein unvergessliches Abenteuer.“ Besonders abenteuerlich wird‘s bei trockenem, windigem und heißem Wetter, wenn die unkontrolliert fliegenden Feuer – wie jüngst geschehen – in einer Recyclingfabrik in Großbritannien landen und 100.000 Tonnen Papier entzünden. Oder wenn ein Dachstuhl einem lautlosen Laternen-Geschwader zum Opfer fällt. In solchen Fällen sollten sich die Verantwortlichen finanziell warm anziehen. Denn in der Regel verweigert die Privathaftpflicht eine Kostenübernahme der Schäden.

Längst hat das Gros der Bundesländer ein Flugverbot für die schwebenden Glückssymbole verhängt. Ordnungsämter erteilen laut Innenministerium in NRW „nur sehr selten eine Ausnahmegenehmigung“, schon gar nicht in dicht besiedelten Gebieten und in der Nähe von Flughäfen. Emsig gekauft werden die Laternen dennoch, wie die zahlreichen Produkt-Rezensionen bei Amazon belegen. Die Palette reicht vom schlichten „wow!“ über „Die Ballons kamen sehr schnell wieder runter, einer hat sogar angefangen zu brennen“ bis hin zur eindringlichen Warnung: „Kommt es zu einem Brandunglück, kann das als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden“.

Doch bei vielen Händlern im Internet suchten wir vergeblich nach Hinweisen auf Gefahren und Flugverbote. Andere Verkäufer informierten allein über Einschränkungen in der Nähe von Flughäfen, verschwiegen jedoch das nahezu bundesweite Flugverbot. Daran ändert auch „eine innovative Weiterentwicklung“ nichts, die verstärkt beworben wird: eine 20 oder 45 Meter lange Leine, die die Papier-Feuer „kontrollierbar wie einen Lenkdrachen“ machen soll. Es sind nach wie vor unbemannte Flugobjekte mit einer eigenen Feuerquelle – und die bekommen laut Auskunft von Ludger Harmeier, Pressesprecher im nordrhein-westfälischen Innenministerium „in aller Regel keine Aufstiegsgenehmigung“.

Quelle:VBZ NRW

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