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Gefahr durch K.O.-Mittel – Fast nix getrunken, trotzdem dicht?

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Die Sommermonate sind auch die Zeit für Partys und Festivalbesuche. Das gibt Anlass, um erneut auf die Gefahr von Betäubungsmitteln hinzuweisen und vor allem Jugendliche über wichtige Verhaltensmaßnahmen aufzuklären.

Die Polizei und das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt arbeiten im Rahmen der Informationskampagne „Fast nix getrunken, trotzdem dicht? Gefahr durch K.O.-Mittel “ zusammen.

73 Frauen und 21 Männer wurden im Jahr 2018 mittels K.O.-Mittel betäubt und im Anschluss vergewaltigt. 59 Personen wurden nach der Betäubung durch K.O.-Mittel beraubt. K.O.-Mittel sind Substanzen, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Diese werden meist Mädchen und Frauen in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt.

Ziel ist es, die Opfer zu betäubten und gefügig zu machen. Die Mittel sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar.

Bei der Gewaltprävention braucht es einen Schulterschluss aller zuständigen Stellen. Das betonten Bundesministerin Ines Stilling und Bundesminister Wolfgang Peschorn aus Anlass der Fortsetzung einer Informationsoffensive zur Gewaltprävention, die sich insbesondere an Mädchen und junge Frauen richtet. „Die Fortführung der Informationskampagne über die Gefahren von K.O.-Mitteln ist mir ein wichtiges Anliegen. Das Thema ist gerade jetzt im Sommer bei Großveranstaltungen besonders aktuell. Es geht hier um eine Gewaltform, die vielfach Mädchen und junge Frauen betrifft. Wir wollen ihnen daher vermitteln, wie sie sich selbst und gegenseitig vor derartigen Angriffen schützen können. Veranstaltungen im öffentlichen Raum sollen für alle gewaltfrei erlebbar sein“, betonte die Ministerin für Frauen, Familien und Jugend.

Die Zielgruppe soll besonders über soziale Medien wie Facebook, Instagram oder Twitter erreicht werden. Auch auf den Websites des Bundeskanzleramtes, des Innenministeriums und des Bundeskriminalamtes wird informiert. Beantwortet werden etwa Fragen, wie man gefährliche Situationen vermeidet und sich im Notfall richtig verhält. „Es ist wichtig, auf solchen Plattformen zu kommunizieren, um Mädchen und junge Frauen gut erreichen zu können“, so Stilling. Die Informationen sollen das ganze Jahr über – vor allem rund um Großevents – mittels sozialer Medien verbreitet werden.

Innenminister Wolfgang Peschorn wies darauf hin, dass die Polizei vor und bei Festivals sowie Konzerten auch präventiv arbeite, indem unter anderem die für eine Prävention wichtigen Informationen über soziale Medien an einen großen Kreis von Userinnen und Usern verteilt werden. Zudem informieren bei ausgewählten Großveranstaltungen Präventionsbeamtinnen und -beamte vor Ort. „Mir ist es ein Anliegen, ein nachhaltiges Bewusstsein über die Risiken von KO-Mitteln zu schaffen. Ich appelliere an die Zivilcourage der Bevölkerung unsere Präventionstipps zu beherzigen und dadurch den Einsatz von K.O.-Mitteln zu verhindern“, so Peschorn.

Risikominimierung ist der beste Schutz

Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln können dabei helfen, das Risiko eines Angriffs zu vermeiden:

• Lassen Sie das eigene Getränk nie unbeaufsichtigt stehen.
• Vereinbaren Sie mit Freundinnen und Freunden, gegenseitig auf Getränke aufzupassen.
• Nehmen Sie keine offenen Getränke von fremden Personen an.
• Falls Sie plötzlich Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung verspüren, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson. Auch wenn Sie sich mit einer neuen Bekanntschaft sehr gut verstehen, bedeutet das noch nicht, dass sie auch vertrauenswürdig ist.
• Rufen Sie im Zweifelsfall die Rettung (144), die Polizei (133) oder den internationalen Notruf (112).
• Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, aber einen solchen Vorfall beobachten konnten, handeln Sie schnell und rufen Sie Hilfe. Lassen Sie eine beeinträchtigte Person auf keinen Fall allein.

Schnelles Handeln und Beweissicherung – denn jede Sekunde zählt

Aufgrund der sehr schnell einsetzenden Wirkung und einer relativ kurzen Nachweisbarkeitsdauer von etwa zwölf Stunden, ist es wichtig, umgehend ärztliche Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Vorab sollte das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über den K.O.-Mittel-Verdacht informiert werden, um eine gezielte Versorgung zu gewährleisten. Ebenso ist umgehend die Polizei zu verständigen, damit mögliche weitere Gefahren beendet und Ermittlungsarbeiten rasch begonnen werden können.

bundeskriminalamt.at

 

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