Natürlich hat Deutschland eine Pflicht, in Haft sitzende IS-Kämpfer im Ausland wieder in Deutschland aufzunehmen, wenn diese nach Deutschland abgeschoben werden sollten. Wir können nicht auf der einen Seite fordern, dass man von uns abgeschobene Personen zurücknimmt von dem jeweiligen Land,wenn wir selber nicht auch dazu bereit sind.
Natürlich muss man bei diesen nach Deutschland zurückkommenden Personen genauer schauen, ob deren Taten auch in Deutschland als Straftaten gelten, also ob diese Personen dann in Deutschland erneut in Haft zu nehmen wären.
Zumindest ist eine solche „Rückführung“ sicherlich als die „bessere Lösung“ zu bewerten, als dass man diese Personen wieder freilassen würde, so dass diese dann erneut mögliche Straftaten begehen könnten im Ausland oder in Deutschland.
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