In den Mittagsstunden des 22.02.2017 wurde ein 29 Jahre alter britischer Staatsangehöriger an einem Londoner Flughafen von Einsatzkräften der britischen National Crime Agency (NCA) festgenommen.
Die Festnahme erfolgte aufgrund eines von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) der Staatsanwaltschaft Köln erwirkten europäischen Haftbefehls. Die Ermittlungen werden durch das Bundeskriminalamt (BKA) geführt, das in enger Kooperation mit den britischen Strafverfolgungsbehörden die Festnahme des Beschuldigten in England vorbereitet hat. Beamte des Bundeskriminalamtes sind vor Ort in die weiteren Ermittlungen eingebunden.
Dem Briten wird versuchte Computersabotage in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Er wird verdächtigt, Ende November 2016 eine Angriffskampagne gegen I nternetzugangsrouter durchgeführt zu haben, wodurch mehr als 1.000.000 Kunden der Deutschen Telekom AG ihren Internetanschluss nicht mehr nutzen konnten. Die Folge waren unter anderem Ausfälle von Internet- und Telefoniediensten der betroffenen Anschlüsse. Ziel der Angriffswelle soll gewesen sein, die Router zu übernehmen und in ein vom Beschuldigten betriebenes Bot-Netz zu integrieren. Das Bot-Netz soll der Beschuldigte im Darknet gegen Entgelt für beliebige Angriffsszenarien wie beispielsweise sogenannte DDoS -Angriffe angeboten haben.
Bei einem Bot-Netz handelt es sich um eine Vielzahl infizierter und miteinander verbundener Geräte, die für großangelegte Cyberangriffe, Malwareverteilungen und ähnliche Straftaten genutzt werden.
Bei dem bundesweiten Angriff Ende November 2016 gegen die Internetzugangsrouter handelt es sich um eine Gefährdung kritischer Kommunikationsinfrastrukturen. Aus diesem Grund war das Bundeskriminalamt im Auftrag der ZAC NRW mit den Ermittlungen befasst.
Die Deutsche Telekom AG arbeitete von Beginn an mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Technische Unterstützung leistete zudem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Analyse der verwendeten Schadsoftware.
Die erfolgreiche Verhaftung innerhalb kürzester Zeit nach Tatbegehung ist das Ergebnis einer engen internationalen Kooperation deutscher,britischer und zypriotischer Strafverfolgungsbehörden unter Beteiligung von Europol und Eurojust. Das Gesetz sieht für eine vollendete Computersabotage im besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre vor. Die Strafe kann aufgrund des Versuchs gemildert werden. Die Staatsanwaltschaft Köln betreibt die Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland.
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