Durch den Täter wurden nach der Überweisung auf eine eigene Wallet („Konto“ für Bitcoins) zahlreiche weitere Buchungen in mehreren Teilbeträgen auf weitere Wallets getätigt. Um die Nachverfolgung weiter zu erschweren und um außerhalb der öffentlich einsehbaren Blockchain zu bleiben, wurden diese teilweise mit weiteren Nutzern direkt getauscht (Austausch der Private Keys, sog. off-ledger-transactions). Zusätzlich wurden ein sogenannter Bitcoin-Mixer und weitere technische Verschleierungsmöglichkeiten genutzt. Der bis zu diesem Zeitpunkt unbekannte Beschuldigte verschleierte zudem dabei jeweils seine IP-Adressen.
Durch umfangreiche technische Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und der Spezialisten des Kriminalfachdezernats 12 für Cybercrime des Polizeipräsidiums München konnte mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamts ein 30-jähriger Münchner als tatverdächtig identifiziert werden. Dieser war vor der Tat als Systemadministrator bei der geschädigten Firma beschäftigt und hatte wenige Tage nach der Transaktion an einer speziellen Börse für Kryptowährungen mutmaßlich mit den abhandengekommenen Bitcoins gehandelt.
Die auf die Verfolgung von Cybercrime spezialisierten Staatsanwälte der ZCB erwirkten schließlich einen Durchsuchungsbeschluss und einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Beide Beschlüsse wurden kurz vor Weihnachten 2018 vollzogen. Zudem wurde die sofortige Sicherstellung der Vermögenswerte des 30-Jährigen (sogenannter Vermögensarrest) in Höhe von 184.000 EUR richterlich angeordnet. Bei der Durchsuchung wurde umfangreiches Material sichergestellt, dessen Auswertung derzeit noch andauert, auch mit dem Ziel die erlangten Bitcoins möglichst vollständig sicherzustellen.
Der Beschuldigte räumte bei einer richterlichen Vernehmung Mitte Januar 2019 die Tat vollumfänglich ein und zeigte sich dabei sichtlich überrascht, dass es den Strafverfolgungsbehörden trotz seiner umfangreichen Verschleierungsmaßnahmen gelungen ist, ihn als Täter zu ermitteln. Nachdem der Beschuldigte auch Angaben zum Verbleib der erlangten Bitcoins machte, wurde der Haftbefehl vom Amtsgericht Bamberg auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen die Ermittler davon aus, dass der Beschuldigte allein gehandelt hat. Um die laufenden Ermittlungen zu schützen, konnte der Ermittlungserfolg erst jetzt öffentlich gemacht werden.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird sich der Beschuldigte wegen des Computerbetrugs vor Gericht verantworten müssen. Das Gesetz sieht dafür Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Nur durch eine sorgfältige Auswertung aller digitalen Spuren, involvierten Bitcoin-Wallets und Transaktionen durch die Spezialisten der Münchner Polizei und der Zentralstelle Cybercrime Bayern ist es gelungen, diesen „Diebstahl“ von Bitcoins aufzuklären. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu kommen.
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