Seit dem neuen Gebäudeenergiegesetz haben Hausbesitzer etwas mehr Zeit, um über den Einbau von Wärmepumpen nachzudenken. Kommunen sind verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen, die als Orientierung dienen können. Wer eine bestehende Gas- oder Ölheizung hat, muss nicht sofort handeln, sollte aber die Lebensdauer der Anlage und steigende CO2-Steuern im Blick haben.
Die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe sind variabel, aber die Betriebskosten können langfristig geringer sein. Vermieter müssen die finanzielle Attraktivität der Investition gegenüber der Umlagefähigkeit auf Mieter abwägen. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz von 2023 soll für eine gerechtere Lastenverteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern sorgen.
Es empfiehlt sich für alle, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu machen und die kommunalen Wärmepläne als Orientierung zu nutzen.
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