Energiekrise

GEG

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Seit dem neuen Gebäudeenergiegesetz haben Hausbesitzer etwas mehr Zeit, um über den Einbau von Wärmepumpen nachzudenken. Kommunen sind verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen, die als Orientierung dienen können. Wer eine bestehende Gas- oder Ölheizung hat, muss nicht sofort handeln, sollte aber die Lebensdauer der Anlage und steigende CO2-Steuern im Blick haben.

Die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe sind variabel, aber die Betriebskosten können langfristig geringer sein. Vermieter müssen die finanzielle Attraktivität der Investition gegenüber der Umlagefähigkeit auf Mieter abwägen. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz von 2023 soll für eine gerechtere Lastenverteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern sorgen.

Es empfiehlt sich für alle, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu machen und die kommunalen Wärmepläne als Orientierung zu nutzen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Energiekrise

Habeck trommelt

In einem engagierten Aufruf an die Fraktionen der Ampelkoalition hat Bundeswirtschaftsminister Robert...

Energiekrise

Haftung bei Energieberatung

In einem richtungsweisenden Urteil aus Rheinland-Pfalz wurde klargestellt, dass Architekten bei der...

Energiekrise

Forschungsprojekt

Um die ambitionierten Ziele der Bundesregierung zur Steigerung des Solaranteils am Energieverbrauch...

Energiekrise

Energiewende: Finanzierungslücke droht zu explodieren

Die FDP hat vor einer noch größeren Finanzierungslücke beim Ausbau der erneuerbaren...