Startseite Allgemeines Gegen kriminelle Energie hilft auch Kapitalanlageschutz nichts
Allgemeines

Gegen kriminelle Energie hilft auch Kapitalanlageschutz nichts

Teilen

Für Anleger ergeben sich immer mehr Möglichkeiten der Kapitalanlage. Umso wichtiger ist es, auf den Kapitalanlegerschutz zu achten. Nicht jedes Risiko kann durch solche Schutzmaßnahmen verhindert werden, dennoch dämmt zum Beispiel das Kleinanlegerschutz so manches ein, was vorher auf dem Grauen Kapitalmarkt ungute Blüten trieb. Anleger mussten mit hohen Verlusten kämpfen

Bis vor einigen Jahren sah es um den Kapitalanlegerschutz in Deutschland mitunter düster aus. So lag die Gesetzliche Einlagensicherung auf einem deutlich niedrigeren Niveau als heute, bis sie EU-weit angehoben wurde. Und viele andere Regelungen und Gesetze, die es heute gibt, lagen damals noch in weiter Ferne.

Dann aber wurde auch vom Gesetzgeber begriffen, sei es in Deutschland selbst, wie in der Europäischen Union, dass der Schutz von Kapitalanlegern wichtiger denn je ist. Gerade weil es immer mehr Anlagearten gibt, die selbst für Fachleute zum Teil kaum mehr verständlich sind, und Einsteiger in die Geldanlage sich oftmals nur noch verunsichert und verloren fühlten.

Gerade das mangelnde Vorhandensein an Informationen über Risikoanlagen machte es für Anleger in Deutschland schwer, die richtigen Entscheidungen hinsichtlich ihrer Geldanlage zu treffen. Dies hat sich im Kapitalanlegerschutz inzwischen wesentlich verändert.

Nach dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007, die im September 2008 ihren Höhepunkt in dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers fand, war schnell klar, dass es zu wesentlichen Änderungen beim Kapitalanlegerschutz kommen muss, um Geldanlage und das Sparen für Bundesbürger weiter attraktiv zu halten. Schließlich ging und geht es dabei auch darum, Geld für das Rentenalter auf die hohe Kante zu legen und damit eine private Altersvorsorge zu betreiben.

Änderungen wie Produktinformationsblätter und Beratungsprotokoll

Kapitalanlegerschutz wird immer wichtiger. Gerade für Einsteiger in Risikoanlagen ist es wichtig, zu wissen, wo sie geschützt und wo sie sich selbst überlassen werden.

In den vergangenen Jahren gab es deshalb zahlreiche Änderungen beim Schutz von Kapitalanlegern. Darunter lag die Einführung von Produktinformationsblättern bei Risikoanlagen, sowie die Pflicht zum Beratungsprotokoll für Anlageberater und Banken.

Kapitalanlegerschutz durch Produktinformationsblätter

Produktbeschreibungen für Risikoanlagen waren früher meist Fehlanzeige. Die Anleger mussten sich dann darauf verlassen, was ihnen ihre Finanzberater und/oder ihre Berater bei der Hausbank oder der Sparkasse erzählten. Dies hat sich mittlerweile geändert.

Seit dem Jahr 2011 besteht deshalb für Risikoanlagen die Pflicht für Produktinformationsblätter. Das heißt: zu jedem Finanzprodukt, das ein Risiko beinhaltet, egal wie klein oder großes dieses auch sein mag, muss vom Anbieter ein solches Produktinformationsblatt erstellt werden.

In diesen Produktinformationsblättern müssen die Eigenschaften des jeweiligen Finanzprodukts erklärt werden. Das heißt, in der Produktbeschreibung muss die Art des angebotenen Finanzinstruments enthalten sein, sowie seine Funktionsweise. Dazu muss das Produktinformationsblatt über die mit dem angebotenen Finanzprodukt verbundenen Risiken aufklären.

Des Weiteren besteht dabei die Pflicht für die Anbieter, in der im Produktinformationsblatt enthaltenen Beschreibung die Aussichten für die Rückzahlung des Kapitals und die möglichen Erträge aufzuführen. Und dies unter verschiedenen Bedingungen auf dem Markt. Das heißt: einfach die höchstmögliche Rendite bei sehr guten Marktbedingungen aufzuführen, ist hierbei nicht möglich.

Neben all diesen Informationen gehören in das Produktinformationsblatt eines Finanzprodukts auch die Kosten, welche mit der jeweiligen Anlage verbunden sind.

Keine solchen Produktinformationsblätter werden bei (vermeintlich) sicheren Anlagearten wie Tagesgeld, Sparbücher, Festgeldanlagen und ähnlich gelagerten Anlageprodukten benötigt.

Die Produktbeschreibungen in den Produktinformationsblättern waren anfangs oft nicht ausreichend, mangels Personal war und ist die Kontrolle des Einhaltens oft schwierig. Dennoch haben die Anbieter von Finanzprodukten in den vergangenen Jahren diese für Kapitalanleger wichtigen Informationen weiter bearbeitet, und verbessert.

Schutz der Kapitalanleger durch Beratungsprotokolle

Neben den vom Gesetzgeber vorgegebenen Produktbeschreibungen in den Informationsblättern für Finanzprodukte gibt es eine weitere wichtige Pflicht bei der Finanzberatung: die Beratungsprotokolle.

Diese Protokolle müssen bei der Finanzberatung vom Berater ausgefüllt werden. Dabei ist es egal, ob die Beratung telefonisch oder vor Ort erfolgt, ein Beratungsprotokoll muss in jedem Fall erstellt werden.

Seit dem Jahr 2010 gibt es diese Pflicht im Bereich der durch den Staat regulierten Produkte im Finanzbereich. Im Sommer 2012 kam die Pflicht zum Erstellen von Protokollen bei Beratungsgesprächen auch für Finanzprodukte, welche dem damals noch nicht regulierten Grauen Kapitalmarkt angehört haben. Inzwischen wurde dieser Bereich auch reguliert, durch das Kleinanlegerschutzgesetz, mehr dazu weiter unten.

Bei Anlagearten wie Tagesgeld, Festgeldkonten und anderen, einfachen Anlagearten, ist nach wie vor kein Beratungsprotokoll notwendig. Dieser Bereich wurde, wie beim Produktinformationsblatt auch, bei den Protokollen für Beratungsgespräche ausgeklammert. Es kann jedoch sein, dass auch für diese „sicheren“ Anlagearten irgendwann die Protokollpflicht wie die Pflicht zur Erstellung von Informationsblättern kommt. Da immer mehr Banken aus dem Ausland ihre Tagesgelder und Festgeldkonten auch hier in Deutschland feilbieten, und für Kleinanleger der Überblick in diesem Bereich immer schwieriger wird.

Einlagensicherheit für Kapitalanlagen

Zum Kapitalanlegerschutz ist Deutschland, und der ganzen Europäischen Union, gehört die Einlagensicherheit. Das bedeutet: die Sicherheit der auf Tagesgeldkonten, bei Festgeldanlagen, Sparbücher und Co. angelegten Gelder ist vom Gesetz her festgelegt.

Das heißt konkret: diese, und ähnlich geartete Anlagearten, sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert. Dies jedoch nicht, wie manche mitunter fälschlicherweise denken, je Konto, sondern je Kunde.

Das bedeutet im Ernstfall: wer sein ganzes Geld auf solchen Konten bei einer Bank liegen hat, erhält im Pleitefall nur einmal diese Entschädigungssumme.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser Verband der Privatbanken hat einen Fonds installiert, der die Mitgliedsbanken des Einlagensicherungsfonds bis zu einem bestimmten Betrag absichert. Dieser hängt, in den meisten Fällen, wenn mit dem Bankenverband nichts Anderes vereinbart wurde, von der Höhe des Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank ab.

Aber anders als die Gesetzliche Einlagensicherung gehen viele Kritiker dieser Form der Einlagensicherung davon aus, dass der BdB im Pleitefall einer großen Bank diese hohen Summen kaum wird stemmen können. Zudem besteht auf das Geld aus diesem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands kein gesetzlicher Anspruch! Dies sollten Kapitalanleger bei ihrer Anlage unbedingt bedenken und berücksichtigen.

Schutz für Kleinanleger verbessert

Inzwischen gab es auch deutliche Verbesserungen beim Kapitalanlegerschutz für Kleinanleger. Zum 9. Juli 2015 trat das KASG, das Kleinanlegerschutzgesetz, in Kraft. Die vom Gesetzgeber festgelegten neuen Regelungen, die vor allem auf dem Grauen Kapitalmarkt greifen sollen, haben wesentliche Verbesserung in Sachen Schutzmaßnahmen für Kleinanleger mit sich gebracht.

Der Kleinanlegerschutz gilt für zahlreiche Finanzprodukte

Das Kleinanlegerschutzgesetz bezieht zahlreiche verschiedene Finanzprodukte ein, darunter:

Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungen an Treuhandvermögen
Genussrechte
Namensschuldverschreibungen

Wichtig ist: auch das immer mehr genutzte Crowdinvesting (auch unter der Bezeichnung Crowdfunding bekannt) fällt unter das Kleinanlegerschutzgesetz. Hierzu hat es beim Crowdfunding einige Änderungen gegeben, die Funding-Plattformen haben diese Änderungen durch das KASG entsprechend anpassen müssen.

Später sollen laut Angaben des Bundesministeriums der Finanzen auch partiarische, das heißt, gewinnabhängige Darlehen sowie Nachrangdarlehen folgen.

Nicht betroffen vom Kapitalanlegerschutz für Kleinanleger sind übrigens Aktien, Rentenpapiere und Investmentfonds. Diese Anlagen sind laut Bundesfinanzministerium bereits vorab ausreichend geschützt gewesen.

Wie sich Kapitalanleger selbst schützen können

Nun hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren hinsichtlich des Kapitalanlegerschutzes sehr viel getan. Dennoch kann, und darf auch nicht alles, was zur Geldanlage genutzt wird, reguliert werden. Sonst wären die Finanzmärkte in Deutschland irgendwann überreguliert – und damit weder für Anleger noch für Anbieter irgendwann noch interessant.

Für Anleger bedeutet dies, dass vor allem eines zu empfehlen ist: sich immer wieder selbst zu informieren. Und sich eben nicht nur auf die Informationen und Richtlinien zu verlassen.

Je mehr ein Kapitalanleger selbst über Finanzprodukte, deren Möglichkeiten und Risiken weiß, desto besser und genauer kann er seine Geldanlage planen, und eine gute bis sehr gute Rendite erwirtschaften. Hierbei heißt es, die Renditechancen zu nutzen, das Risiko abzuwägen, nicht alles auf eine Karte zu setzen, und informationstechnisch immer auf einem aktuellen Level zu bleiben.

Denn so gut der Kapitalanlegerschutz mittlerweile ist in Deutschland: soll eine wirklich gute Rendite erwirtschaftet werden, müssen Anleger auch Risiken eingehen. Mit sicheren Anlagearten, die bis auf die Einlagensicherung keines weiteren Schutzes bedürfen, ist heute nichts mehr zu gewinnen. Dafür sind die Zinsen bei solchen Finanzprodukten einfach zu schlecht, und werden es wohl auf Jahre hinaus bleiben, um hier eine tatsächliche reale Rendite weit über 1 Prozent erzielen zu können.

Bei Risikoanlagen trotz Kapitalanlegerschutz Vorsicht walten lassen

Der Schutz von Kapitalanlegern wird in Deutschland groß geschrieben. Egal ob Kleinanleger oder Großinvestor, die Gesetze hierzulande sind in Sachen Geldanlage immer engmaschiger geworden.

Dennoch gibt es bei Risikoanlagen natürlich immer noch ein Risiko, welches je nach Anlageart sehr niedrig, aber auch sehr hoch sein kann. Letztlich ist es der Anleger selbst, der bei der Kapitalanlage und allem Schutz und allen Schutzmaßnahmen auf sein eigenes Risiko achten muss.

Das heißt: es sollte nie mehr Geld in eine Risikoanlage gesteckt werden, denn als Verlust finanziell verkraftet werden. Anleger sollten deshalb immer in ihren eigenen Möglichkeiten bleiben, und schon vor der Anlage auf das Risiko achten. Wichtig ist hier auch: erfolgt die Anlageberatung durch eine Bank oder einen freien Finanzberater, hat dieser, wie bereits oben erwähnt, ein Beratungsprotokoll auszufüllen.

Trotzdem es wird immer wieder Verwerfungen in dieser Branche geben, denn dort wo Geld ist-viel Geld-da keimt dann oft auch kriminelle Energier auf.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2025

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe...

Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...