Selbst beim Geheimdienst muss nicht alles für alle geheim bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einem Urteil die Informationsrechte von Parlamentariern gestärkt. Die Weigerung der Bundesregierung, dem FDP–Bundestagsabgeordneten Kuhle eine Frage zum Verfassungsschutz zu beantworten, verletze diesen in seinem parlamentarischen Fragerecht.
Kuhle wollte wissen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inlandsgeheimdienst 2015 bis 2019 ins Ausland entsandte. (Az. 2 BvE 8/21)
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