Lebensversicherungen in Deutschland haben es offensichtlich seit Jahren schwer.
Kaum noch einer ist daran interessiert, einen klassischen Neu-Lebensversicherungsvertrag abzuschließen, denn die angebotenen Verträge haben sich seit Jahren zum Nachteil der Verbraucher verändert.
Das resultiert natürlich auch daraus, dass viele Lebensversicherungsgesellschaften noch mit erheblichen Altlasten zu kämpfen haben, zum Beispiel mit den hohen Garantiezinsen aus Altverträgen. Viele Gesellschaften haben natürlich auch mit einem erheblichen Umfang an Kündigungen der Lebensversicherungsverträge zu kämpfen, was aber in so einem Fall nicht nur weniger Einnahmen für die Gesellschaften bedeutet, sondern oft auch erhebliche Nachzahlungen an Kunden, die sich auf ein BGH-Urteil berufen können, wonach bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Diese Kunden können sämtliche geleistete Zahlungen und eine entsprechende Verzinsung von der betroffenen Gesellschaft zurückverlangen.
Nun gibt es einen interessanten Artikel zu diesem Thema:
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