Er gehört mit seiner Kanzlei auch zu den größeren Abmahnern in Sachen Google Fonts und auch wir haben hier Strafanzeige erstattet, wie unserer Kenntnis nach auch weitere von der Kanzlei angeschriebene und abgemahnte User.
Man kann nur hoffen, dass die Justiz in NRW mit einer ähnlichen Konsequenz gegen solche Rechtsanwälte vorgeht, wie die Staatsanwaltschaft Berlin am gestrigen Tage. Gefragt ist hier natürlich auch die Rechtsanwaltskammer, auch sie muss hier sofort handeln, damit der Berufsstand des Rechtsanwaltes nicht noch mehr beschädigt wird. Jede Branche hat seriöse und unseriöse Vertreter.
Der genannte Rechtsanwalt gehört nach Meinung vieler unserer User zu den mutmaßlich unseriösen Vertretern seines Berufsstandes, denen man den „beruflichen Garaus“ machen sollte. Zahlen sie keinesfalls, wenn sie da eine Abmahnung bekommen, sondern erstatten Sie umgehend, gegen jeden in diesem Vorgang, bitte eine Strafanzeige. Nur dann kann die Staatsanwaltschaft letztlich auch handeln.
Was man aber in dieser Sache auch mal anmerken muss ist, dass ein Münchner Richter diese Abmahnwelle überhaupt erst möglich gemacht hatte mit seinem Urteil.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-612
Da wollte möglicherweise ein Richter einmal etwas für seinen Berufsstand tun und ihm Umsatz verschaffen.
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