Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Großen Koalition und gegen die Opposition neue Inkasso-Regeln beschlossen.
Durch Änderungen der Gebührenordnung sollen Schuldner vor allem in den Fällen entlastet werden, in denen sie die Forderungen auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen werden.
Schuldner müssen zudem über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden.
Grüne und Linke hatten vergeblich noch günstigere Bedingungen für Schuldner gefordert, die FDP hatte eine komplette Reform des Inkassorechts gefordert.
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