Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohnerinnen und Bewohner von Coronavirus-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit heute einem Eilantrag aus Passau statt. Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen.
Zugleich bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht vorläufig. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen. Schon in der Vorwoche hatten die obersten bayrischen Verwaltungsrichter eine CoV-Maßnahme des Freistaats vorläufig gekippt: Das Gericht sah keine Grundlage für ein landesweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
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