Im Rechtsstreit mit einem Konkurrenten aus den USA ist der deutsche Wörterbuchverlag Langenscheidt zum zweiten Mal erfolgreich gewesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies gestern die Beschwerde der Firma Rosetta Stone gegen die von Langenscheidt eingetragene Farbmarke Gelb zurück.
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