Das zumindest besagt eine aktuelle Veröffentlichung von Marktwächter Finanzen zu dem genannten Angebot des Unternehmens:Das Kurzzeitkreditangebot „Geld-Notruf“ der Fidor Bank enthält aus Sicht der Marktwächterexperten unzulässige AGB und zu hohe Kosten.
Verbraucher erhalten 100 Euro für 30 Tage, müssen jedoch Kosten von mindestens 6,00 Euro für die Nutzung tragen. Der zeitlich begrenzte Kredit ist direkt über die Bank und das Online-Banking-Angebot von O² abrufbar.
Zudem behielt sich die Bank das Recht vor, Vertragsinhalte in laufenden Verträgen jederzeit nach Belieben zu ändern und abzurechnen. Das Kreditinstitut hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Marktwächterexperten warnen vor überteuerten Kleinstkrediten.
Kurzzeitkredite bis maximal 199 Euro sind keine Verbraucherdarlehen im klassischen Sinn. Damit unterliegen sie auch weniger strengen Vergaberichtlinien. Das macht die Minikredite insbesondere für Verbraucher ohne ausreichende Kreditwürdigkeit oder in finanziell angespannter Situation interessant.
Doch die Anbieter lassen sich dies teuer bezahlen. Beim „Geld-Notruf“ handelt es sich um einen Minikredit der Fidor Bank AG, der auch über das gemeinsame Online-Banking-Angebot des Mobilfunkanbieters O² genutzt werden kann. Mit dem Produkt können Verbraucher zunächst 100 Euro für 30 Tage beantragen. Nach erfolgreicher Rückzahlung verdoppeln sich Auszahlungsbetrag und Laufzeit.
Die Fixkosten des Geld-Notrufs liegen bei 6,00 Euro. Auch wenn diese nicht Teil der Abmahnung waren, sind sie nach Auffassung der Marktwächterexperten im Vergleich zu anderen Krediten hoch. „Das Angebot ist verhältnismäßig teuer.
Selbst bei gleicher Laufzeit und einem sehr hohen Dispozins von 12,5 Prozent betragen die Fixkosten vergleichbarer Kredite 1,04 Euro.“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Verbraucher müssen sich bewusst sein, dass der Kleinkredit den momentanen Bedarf deckt und nach sehr kurzer Laufzeit zurückgezahlt werden muss. Fehlt das Geld dann an anderer Stelle, ist die Gefahr der Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten groß.
Unzulässige Geschäftsbedingungen
In den AGB zum „Geld-Notruf“ verwendete die Fidor Bank gleich mehrere Bedingungen, mit denen sie die Voraussetzungen und die Höhe der Geldbeträge bei laufenden Verträgen einseitig ändern konnte. Zudem räumte sich das Kreditinstitut das Recht ein, die Kosten des Kleinkredites jederzeit anzupassen. „Derartige Änderungsrechte nach Abschluss des Vertrages halten wir für unzulässig, insbesondere, wenn sich der Vertrag für den Verbraucher verschlechtert“, so Schultz.
Unangemessene Mahngebühren erst auf Nachdruck Gedeckelt
Gleiches gilt für die beanstandeten Mahn- und Servicekosten des Angebotes. Die Fidor Bank verlangte für einen ersten „Überfälligkeits-Alert“, für die anschließende „Zahlungserinnerung“ und die „letzte Mahnung“ jeweils 3,00 Euro. Damit können sich die Gesamtmahnkosten im Extremfall innerhalb weniger Tage auf 9 Euro belaufen.
Die Fidor Bank hat in mehreren Schritten mittlerweile eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben und sichert zu, die beanstandeten Bestimmungen nicht mehr zu verwenden sowie die Mahnkosten auf maximal 3,00 Euro zu deckeln. Diese Verpflichtung gilt für Neuverträge, die ab dem 16.11.2018 abgeschlossen wurden. Falls Verbraucher vor dem 16.11.2018 einen Vertrag eingegangen sind, finden Sie hier unter verbraucherzentrale.de Hilfe.
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