Ja ein Blick in diese Bilanz bestätigt unsere Aussage in die Überschrift. Über 600TDE Miese gehen zu Lasten der Kommanditisten.
BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
Neutraubling
Jahresabschluss zum 30.09.2021
Bilanz zum 30.09.2021
30.09.2021 EUR |
|
A. Aktiva | |
1. Barmittel und Barmitteläquivalente | |
a) Täglich verfügbare Bankguthaben | 438,34 |
2. Forderungen | |
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen | 6.150.000,00 |
Summe Aktiva | 6.150.438,34 |
30.09.2021 EUR |
|
B. Passiva | |
1. Rückstellungen | 23.800,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen | 601.161,31 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | |
a) gegenüber Gesellschaftern | 1.552,83 |
4. Eigenkapital | |
a) Kapitalanteile der Kommanditisten | 6.150.000,00 |
b) Kapitalrücklage | 0,00 |
c) Verlustkonto | -167.285,80 |
d) Verlustvortragskonto | -458.790,00 |
e) Auszahlungskonto | 0,00 |
f) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung | 0,00 |
Summe Passiva | 6.150.438,34 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis 30.09.2021
2021 EUR |
|
I. Investmenttätigkeit | |
1. Erträge | |
a) Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 |
b) Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 |
Summe der Erträge | 0,00 |
2. Aufwendungen | |
a) Verwaltungsvergütung | -87.240,23 |
b) Verwahrstellenvergütung | -126,41 |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -23.800,00 |
d) Sonstige Aufwendungen | -514.909,16 |
Summe der Aufwendungen | -626.075,80 |
3. Ordentlicher Nettoertrag | -626.075,80 |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -626.075,80 |
5. Zeitwertänderung | |
a) Erträge aus der Neubewertung | 0,00 |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | 0,00 |
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | 0,00 |
Ergebnis des Geschäftsjahres | -626.075,80 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR vom 01.10.2020-30.09.2021
1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen
Die BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, (CEI Insti KG) ist ein geschlossener inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 und 6 S. 1 KAGB. Die Gesellschaft (Investmentkommanditgesellschaft) ist seit dem 22. Januar 2020 im Handelsregister A des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRA 10092 eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Investmentkommanditgesellschaft ist die Concentio Beteiligungs GmbH, Neutraubling.
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021.
2. Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des § 158 Satz 1 i.V.m. § 135 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) i.V.m. den handelsrechtlichen Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB), d.h. nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und nach den Vorschriften der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) aufgestellt. § 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3, 4 und § 264b HGB sind nicht anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
Die CEI Insti KG unterliegt als inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 und 6 S. 1 KAGB i.V.m. § 2 KAGB den Vorschriften des KAGB, der KARBV und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFM-VO). Folglich unterliegt die CEI Insti KG gemäß § 5 Abs. 1 KAGB der Aufsicht durch die BaFin.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend der Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV in Staffelform, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend des § 22 Abs. 3 KARBV in Staffelform. Da es sich bei der CEI Insti KG um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft handelt, verfügt diese nur über Investmentvermögen und generiert nur Aufwendungen und Erträge aus dieser Investmenttätigkeit.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Euro aufgestellt. Für die Bewertung des Investmentanlagevermögens gelten die Vorschriften der §§ 286 i.V.m. 168, 169 KAGB sowie der §§ 26 bis 34 KARBV. Die derigo GmbH & Co. KG (derigo KG) hat als externer Verwalter eine Bewertungsrichtlinie erstellt, die auf der AIFM-Richtlinie basiert und für die Gesellschaft Bewertungsverfahren und Grundsätze, die der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Berechnung des Nettoinventarwertes zugrunde liegen, festlegt.
Die Gesellschaft investiert in Anteile an anderen geschlossenen Spezial-AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen. Diese Anteile und Beteiligungen sind weder zum Handel an der Börse noch an einem organisierten Markt einbezogen, so dass gemäß § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. Diese Verkehrswerte werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt. Die Gesellschaft verwendet als Datenbasis unter anderem die testierten Vermögensaufstellungen sowie Jahresabschlüsse bzw. Jahresberichte der Investmentgesellschaften und Beteiligungen. Das eingesetzte Bewertungsverfahren wird bei der derigo KG als Kapitalverwaltungsgesellschaft dokumentiert und in regelmäßigen Abständen auf dessen Angemessenheit überprüft.
Unter Beachtung dieser Richtlinie erfolgten die im Folgenden beschriebenen Bewertungen.
Die erworbenen Beteiligungen werden zum Verkehrswert angesetzt. Als Verkehrswert ist grundsätzlich der Wert zu Grunde zu legen, der sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergibt (§ 168 Abs. 3 KAGB i.V.m. § 28 Abs. 1 KARBV). Bei der Ermittlung des Verkehrswerts der Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag der Jahresabschluss zum Erwerbszeitpunkt bzw. Bewertungsstichtag zugrunde gelegt.
Zum Bilanzstichtag erfolgten noch keine Kapitalabrufe der gezeichneten Zielfonds.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Barmittel in Form der täglich verfügbaren Bankguthaben sind zum Nennbetrag zuzüglich zugeflossener Zinsen gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 KARBV angesetzt.
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag gem. § 29 Abs. 3 KARBV passiviert.
Die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß dem Gliederungsschema des gesetzlich vorgeschriebenen Formblatts aus § 21 Abs. 4 KARBV und § 264c HGB.
4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Angaben zu den Beteiligungen gemäß §§ 158 S. 2, 148 Abs. 2 KAGB
Bei den Finanzanlagen wurden zum 30.09.2021 zwei Beteiligungen eingegangen.
Angaben zu Vermögensgegenstände nach § 25 Abs. 5 S. 2 KARBV i.v.m. § 261 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 KAGB (Beteiligungen)
Nachrichtliche Übersicht
Beteiligungen, Sitz | Nominalkapital in Mio. |
Zeitpunkt des Erwerbes | Beteiligungshöhe nominal in Prozent |
Wert der Beteiligung | Assetklasse |
Nextpower III LP, Grossbritannien | 445,2 USD | 24.09.2021 | 1,12 | 0,00 USD | Energie u. Infrastruktur |
Foresight Energy Infrastructure Partners SCSp, Grossbritannien | 716,4 EUR | 09.09.2021 | 0,70 | 0,00 EUR | Energie u. Infrastruktur |
Angaben zum Beteiligungsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB Beteiligungen
Foresight Energy
Foresight Energy Infrastructure Partners SCSp ist ein institutioneller Erneuerbarer Energien Fonds bzw. ein EU-Spezial AIF in der Rechtsform einer luxemburgischen SCSp. Investitionsziel ist die Erstellung eines Portfolios aus erneuerbaren energieerzeugenden Anlagen sowie Infrastruktur und Anlagen zur Speicherung und zum Transport von Energie mit Standorten in Europa und ergänzend in Nordamerika und Australien. Bei den energieerzeugenden Anlagen handelt es sich im Wesentlichen um baufertige, zum Zeitpunkt der Investition des Zielfonds aber noch nicht fertig erstellte Anlagen (sog. Greenfield). Die Energieerzeugung soll primär durch die etablierten Technologien Solar / Photovoltaik und Onshore-Wind erfolgen.
NextPower III LP
NextPower III LP ist ein institutioneller Erneuerbarer Energien Fonds bzw. ein Ausländischer Spezial AIF in der Rechtsform einer englischen LP. Investitionsziel ist die Erstellung eines Portfolios aus erneuerbaren energieerzeugenden Solaranlagen mit weltweiten Standorten (OECD-Staaten). Bei den energieerzeugenden Anlagen handelt es sich im Wesentlichen um baufertige, zum Zeitpunkt der Investition des Zielfonds aber noch nicht fertig erstellte Anlagen (sog. Greenfield). Die Energieerzeugung soll primär durch die etablierten Technologien Solar / Photovoltaik erfolgen.
Durch die Zielfonds wurden bisher folgende Investitionen getätigt:
Foresight
Skaftäsen | |
Name der Anlage | Skaftäsen Vindkraft AB |
Standort | Härjedalen, Sweden |
Art der Energie | Onshore Wind (35 turbines) |
Stand der Anlage | Construction |
Leistung | 231MW |
Baujahr | 16.04.2020 |
Verkehrswert | €26,3m |
Torozos | |
Name der Anlage | Parque Eolico el Poleo S.L. Parque Eolico Las Pandaras S.L. |
Standort | Castile and León, Spain |
Art der Energie | Onshore Wind (27 turbines) |
Stand der Anlage | Operational |
Leistung | 94MW |
Baujahr | 14. Aug 20 |
Verkehrswert | €52.7m |
ETA MANFREDONIA | |
Name der Anlage | Energie Tecnologie Ambiente S.p.A. („ETA Manfredonia“) |
Standort | Puglia, Italy |
Art der Energie | Erneuerbare Energie aus Abfall |
Stand der Anlage | Operational |
Leistung | 16,8 MW |
Baujahr | 17. Mai 21 |
Verkehrswert | € 25,7 m |
PUSKAKORPI | |
Name der Anlage | Puskakorpi |
Standort | Northern Ostrobothnia, Finland |
Art der Energie | 16 x 5.5MW Turbinen |
Stand der Anlage | Greenfield |
Leistung | 88 MW |
Baujahr | 14. Aug 20 |
Verkehrswert | €23.7m |
Nextpower III LP | |
NC 102 | |
Asset Name | NC 102 Photovoltaikpark |
Standort | Virginia, USA |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Operativ |
Leistung | 102,5 MW |
Baujahr | Q 4 2019 |
Verkehrswert | 31,8 Mio. USD |
Briel & Gardy | |
Asset Name | Briel & Gardy |
Standort | North Carolina, USA |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Under Constuction |
Leistung | 44,8 MW |
Baujahr | Q 2 2019 |
Verkehrswert | 53,8 Mio. USD |
CSG | |
Asset Name | CSG |
Standort | New York, USA |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Under Constuction |
Leistung | 94,0 MW |
Stand der Anlage | Q 1 2020 |
Verkehrswert | 33,4 Mio. USD |
Odisha | |
Asset Name | Odisha |
Standort | Indien |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Operational |
Leistung | 27,4 MW |
Stand der Anlage | Q 4 2020 |
Verkehrswert | 5,2 Mio. USD |
Omega | |
Asset Name | Omega |
Standort | Indien |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Operational |
Leistung | 10,5 MW |
Stand der Anlage | Q 4 2020 |
Verkehrswert | 3,8 Mio. USD |
Belgaum | |
Asset Name | Belgaum |
Standort | Indien |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Operational |
Leistung | 35,0 MW |
Stand der Anlage | Q 3 2020 |
Verkehrswert | 6,6 Mio. USD |
Paderne | |
Asset Name | Paderne |
Standort | Portugal |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Under Constuction |
Leistung | 17,5 MW |
Stand der Anlage | Q 4 2020 |
Verkehrswert | 9,8 Mio. USD |
Portfolio Guanaco II | |
Asset Name | Portfolio Guanaco II |
Standort | Chile |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Under Constuction |
Leistung | 42,2 MW |
Stand der Anlage | Q4 2020 |
Verkehrswert | 26,7 Mio. USD |
Palmela | |
Asset Name | Palmela |
Standort | Portugal |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Under Constuction |
Leistung | 39,3 MW |
Stand der Anlage | Q 4 2020 |
Verkehrswert | 10,1 Mio. USD |
Larinho | |
Asset Name | Larinho |
Standort | Portugal |
Art der Energie | Solar PV |
Stand der Anlage | Under Constuction |
Leistung | 11,6 MW |
Stand der Anlage | Q 4 2020 |
Verkehrswert | 10,9 Mio. USD |
Innerhalb der Barmittel und Barmitteläquivalente werden die täglich verfügbaren Bankguthaben bei der Sparkasse Regensburg in Euro und USD ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, für die Erstellung von Steuererklärungen und für ausstehende Rechnungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr und beinhalten laufende Vergütungen an die KVG (TEUR 191), sowie die laufende Haftungsvergütung der Komplementärin (EUR 252,83).
Das Eigenkapital beinhaltet mit EUR 41 Mio. die Kapitalanteile der Kommanditisten, mit EUR 34,850 Mio. die nicht eingeforderten Einlagen von Kommanditisten und mit TEUR -626 den Verlustvortrag.
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags der Investmentkommanditgesellschaft vom 20. Juli 2020 wird die Zusammensetzung des Eigenkapitals wie folgt dargestellt:
Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten geführt:
― |
Einlagenkonto I (Betrag der gezeichneten Einlage) |
― |
Einlagenkonto II (Betrag der geleisteten Einlage) |
― |
Verlustvortragskonto (Verlustanteile bis zur Höhe der Summe der Initialkosten) |
― |
Gewinn- und Verlustkonto (Anteile am Gewinn oder Verlust) |
― |
Auszahlungskonto (Auszahlungen an Kommanditisten und für Rechnung des Kommanditisten abgeführte Steuern) |
Sämtliche Konten sind unverzinslich.
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Gründungskommanditisten in Höhe von EUR 5.000 ist nicht einbezahlt.
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der weiteren Kommanditisten beträgt insgesamt TEUR 2 zum 30.09.2021.
Die Bilanz wird durch die Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 ergänzt.
Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
Anfangsbestand 01.10.2020 in EUR |
Zugänge 2021 in EUR |
Abgänge 2021 in EUR |
Bestand 30.09.2021 in EUR |
30.09.2021 Wert in EUR |
30.09.2021 Wert in EUR |
|
A. Vermögensgegenstände | ||||||
I. Finanzanlagen | ||||||
1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
2. geleistete Anzahlungen auf Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
Zwischensumme | 0,00 | |||||
II. Forderungen | ||||||
1. eingeforderte ausstehende Pflichteinlage | 6.150.000,00 | |||||
Zwischensumme | 6.150.000,00 | |||||
III. Liquiditätsanlagen | ||||||
1. Bankguthaben | 438,34 | |||||
Zwischensumme | 438,34 | |||||
Summe Vermögensgegenstände | 6.150.438,34 | |||||
B. Schulden | ||||||
I. Verbindlichkeiten aus | ||||||
1. Leistungen von Dritten | -601.161,31 | |||||
2. anderen Gründen | -1.552,83 | |||||
Zwischensumme | -602.714,14 | |||||
II. Rückstellungen | -23.800,00 | -23.800,00 | ||||
Summe Schulden | -626.514,14 | |||||
C. Fondsvermögen | 5.523.924,20 |
30.09.2021 Anteil am Fondsvermögen in % |
|
A. Vermögensgegenstände | |
I. Finanzanlagen | |
1. Beteiligungen | 0,00% |
2. geleistete Anzahlungen auf Beteiligungen | 0,00% |
Zwischensumme | 0,00% |
II. Forderungen | |
1. eingeforderte ausstehende Pflichteinlage | |
Zwischensumme | 111,33% |
III. Liquiditätsanlagen | |
1. Bankguthaben | |
Zwischensumme | 0,01% |
Summe Vermögensgegenstände | 111,34% |
B. Schulden | |
I. Verbindlichkeiten aus | |
1. Leistungen von Dritten | -10,88% |
2. anderen Gründen | -0,03% |
Zwischensumme | -10,91% |
II. Rückstellungen | -0,43% |
Summe Schulden | -11,34% |
C. Fondsvermögen | 100,00% |
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Innerhalb der Verwaltungsvergütung wird die an die derigo KG – gemäß Gesellschaftsvertrag der Investmentkommanditgesellschaft – gezahlte Vergütung ausgewiesen.
Die Prüfungskosten beinhalten die Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2021.
Die sonstigen Aufwendungen für das Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 enthalten im Wesentlichen mit TEUR 104 die laufende Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (Transaktions- und Strukturierungsvergütung) und mit TEUR 410 die Eigenkapitalvermittlungsprovision.
Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -626.
6. Weitere Erläuterungen
Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV zum 01.10.2020 – 30.09.2021
Der persönlich haftende Gesellschafter der CEI Insti, die Concentio Beteiligungs GmbH, ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt und nimmt somit auch nicht an der Ergebnisverteilung der Gesellschaft teil. An der Ergebnisverteilung sind nur die Kommanditisten beteiligt.
insgesamt EUR |
|
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -626.075,80 |
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten | 0,00 |
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten | 626.075,80 |
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten | 0,00 |
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 |
Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV für die Zeit 01.10.2020 bis 30.09.2021
EUR | EUR | |
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 0,00 | |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 | |
2. Zwischenentnahmen | ||
3. Mittelzufluss (netto) | ||
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 0,00 | |
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten | 0,00 | |
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach 4. Verwendungsrechnung | -626.075,80 | |
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 0,00 | |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | -626.075,80 |
Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV
Einlagenkonto EUR |
Rücklagenkonto EUR |
Gewinn- und Verlustkonto EUR |
Kostenvorausbelastungskonto EUR |
Auszahlungskonto EUR |
|
Stand 01.10.2020 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Zugang | 0,00 | 0,00 | -167.285,80 | -458.790,00 | 0,00 |
Stand 30.09.2021 | 0,00 | 0,00 | -167.285,80 | -458.790,00 | 0,00 |
Die bedungene Einlage des Gründungskommanditisten in Höhe von TEUR 5 war zum Bilanzstichtag noch nicht eingefordert und eingezahlt.
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
Gem. Art. 1 Abs. 5 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2013 DER KOMMISSION vom 19.12.2012 („AIFM-VO) bezieht sich die Ermittlung von schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände auf für bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF bei denen besondere Regelungen bestehen (z.B. „side pockets“-Regelungen, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Die Qualifizierung als nicht kurzfristig liquidierbarer Vermögensgegenstand genügt für die Berücksichtigung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand nicht.
Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände des AIF des Geschäftsjahres beträgt 0,00 %.
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement nach § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für die Investmentkommanditgesellschaft getroffen.
Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
Das Risikomanagementsystem für die Investmentkommanditgesellschaft umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen die Investmentkommanditgesellschaft ausgesetzt ist, sind Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteirisiken sowie operationelle Risiken. Zur Steuerung der Risiken wird ein dem Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft adäquates Limitsystem eingerichtet und laufend überwacht. Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.
Angaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
Im Geschäftsjahr vom 01.10.2020 – 30.09.2021 wurde von der Investmentkommanditgesellschaft der Leverage nicht in Anspruch genommen.
Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre (§ 25 Abs. 3 S. 2 KARBV)
Abschlussstichtag | 30.09.2021 EUR |
Wert des Investmentvermögens | 5.523.924,80 |
Angaben nach § 101 Abs. 3 KAGB
Die obenstehenden Angaben werden im Lagebericht der Investmentkommanditgesellschaft ausgeführt.
Abgeschlossene Geschäfte über Finanzinstrumente nach § 101 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand hatten.
7. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB gegenüber dem Beteiligungsunternehmen, der Nextpower III LP, aus deren Zielfonds in Höhe von USD 5 Mio. sowie gegenüber der Foresight Energy Infrastructure Partners SCSp, in Höhe von EUR 5 Mio.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin Concentio Beteiligungs GmbH, Neutraubling, vertreten. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000,00.
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr waren:
für die Concentio Beteiligungs GmbH:
Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber
Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführer der Concentio Beteiligungs GmbH beziehen von der Gesellschaft keine gesonderten Bezüge für die Geschäftsführung.
Nachtragsbericht
Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft zwei weitere Investitionen und einen Kapitalabruf getätigt.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr und zum Stichtag keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.
Neutraubling, 26. Oktober 2021
Concentio Beteiligungs GmbH
Dr. Werner Bauer, Geschäftsführer
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Geschäftsführer
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.10.2020 – 30.09.2021
I. Grundlagen der Gesellschaft
Die BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (Investmentkommanditgesellschaft) ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand der Investmentkommanditgesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zum Nutzen ihrer Anleger.
Der Gesellschaftsvertrag und die Anlagebedingungen sind gültig in der Fassung vom 20. Juli 2020. Die Eintragung der Umfirmierung in eine Investmentkommanditgesellschaft im Handelsregister erfolgte am 17. September 2020. Die Vertriebsgenehmigung durch die Bafin erfolgte am 7. August 2020.
II. Tätigkeitsbericht
Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die am 20. Januar 2020 gegründete und am 22. Januar 2020 ins Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der HRA 10092 eingetragene Investmentkommanditgesellschaft hat mit dem Inkrafttreten des Bestellungsvertrages vom 20. Juli 2020 die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement für die Dauer der Investmentkommanditgesellschaft beauftragt.
Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Konzeption und Implementierung der Investmentkommanditgesellschaft als geschlossener Spezial-AIF sowie die erforderlichen Dokumente erstellt, auch jene die im Rahmen von Anzeigeverfahren erforderlich waren. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ferner als Verwahrstelle die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, ausgewählt und einen Verwahrstellenvertrag abgeschlossen. Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und blieb im Berichtszeitraum unverändert.
Die Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft umfasste außerdem die allgemeine Verwaltung der Investmentgesellschaft, wie die Buchführung, die Vorbereitung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, die Beauftragung der Abschlussprüfung und der Erstellung einer Steuererklärung. Zusätzlich übernahm die Kapitalverwaltungsgesellschaft die laufende Liquiditätssteuerung der Investmentkommanditgesellschaft. Die Risiken wurden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft fortlaufend beobachtet und bewertet.
Die laufende Betreuung der Anleger hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ebenfalls übernommen und durchgeführt.
Der Verkaufsprospekt vom 18. Dezember 2019 wurde im Geschäftsjahr 2020 am 20. Juni sowie im Geschäftsjahr 2021 am 10. März gem. § 321 IV KAGB aktualisiert, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt und als Aktualisierung zum Prospekt veröffentlicht.
Übersicht über die Anlageziele und Anlagepolitik der Investmentkommanditgesellschaft
Die Investmentkommanditgesellschaft verfolgt mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik und Anlagestrategie das Ziel, während der gesamten Dauer der Investmentkommanditgesellschaft Liquiditätsüberschüsse zu erzielen, die bei prognosegemäßem Verlauf an die Anleger ausgezahlt (ausgeschüttet) werden.
Die Investmentkommanditgesellschaft investiert in ausgewogenen und breit diversifizierten Portfolios aus 15 bis 25 ausgewählten geschlossenen Infrastrukturfonds (einschließlich Erneuerbare-Energien-Fonds), die über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren gezeichnet werden sollen. Für BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell werden Infrastrukturfonds ausgewählt, die Brown- und Greenfield- sowie Core- und Value Add-Investitionsstrategien in den fünf Infrastruktursegmenten Energie (einschließlich Erneuerbare Energie), Versorgung, Telekommunikation, Transport und Soziale Infrastruktur verfolgen. Weitere Beteiligungsformen, wie Secondary-Infrastrukturfonds oder direkte Investitionen in Unternehmen oder Objektgesellschaften, sind nicht vorgesehen, aber im Rahmen der Investitionsstrategie des BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell zulässig. Insgesamt sollen direkt oder indirekt mindestens 50 verschiedene Infrastrukturinvestitionen getätigt werden.
Übersicht über die Anlagegeschäfte und das Portfolio
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Investmentkommanditgesellschaft zwei Beteiligungen i. H. v. 5 Mio. USD und 5 Mio. EUR erworben. Es erfolgten noch keine Kapitalabrufe durch die Zielfonds.
Übersicht über die Wertentwicklung
Der Nettoinventarwert zum 30. September 2021 beträgt EUR 5.523.924,20. Die Gesellschaft befindet sich in der Investitionsphase. Der Nettoinventarwert wird insbesondere durch die Initial- bzw. Anlaufkosten beeinflusst. Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt EUR -626.075,80.
III. Risikobericht
Die Fondsgesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr noch keine Einzahlung in Zielfondsbeteiligungen geleistet. Bisher erfolgte lediglich die Annahme von Anlegern. Ein Risiko für die Fondsgesellschaft ist aufgrund der fehlenden Einzahlungen von Anlegern sowie der fehlenden Kapitalabrufe der Zielfondsbeteiligungen nicht angezeigt.
Die derigo GmbH & Co. KG verfügt als Kapitalverwaltungsgesellschaft und verantwortliche Gesellschaft für die kollektive Vermögensverwaltung gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich Risikomanagement. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch der derigo GmbH & Co. KG dokumentiert.
Im Rahmen des unternehmerischen Handelns bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Das Risikomanagementsystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft hat das Ziel, Risiken des AIF systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die Gesellschaft die für sich und jeden von ihren verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.
Risikostrategie
Die Risikostrategie wird aus der Geschäftsstrategie abgeleitet. Die Verantwortung für die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie wird von der Geschäftsleitung der derigo GmbH & Co. KG wahrgenommen; sie wird nicht delegiert.
Die Hauptaktivität der derigo GmbH & Co. KG liegt in der Konzeption von Beteiligungsangeboten, deren laufender Verwaltung sowie dem Portfolio-, Liquiditäts- und Risikomanagement. derigo GmbH & Co. KG verfügt über eine diversifizierte Produktpalette, die sich auf fünf Kompetenzbereiche erstreckt:
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Immobilien als Kapitalanlage (insbesondere Deutschland und USA) |
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Regenerative Energieerzeugung / ÖPP-Projekte als Kapitalanlage |
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Unternehmensbeteiligungen als Kapitalanlage |
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Beteiligungen in Dach-/Portfoliofonds als Kapitalanlage |
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Unmittelbare und mittelbare (über Zielfonds in Sinne der vorstehenden Kompetenzbereiche) Investition in Anteile an börsennotierten Gesellschaften sowie anderen Wertpapieren im Sinne des § 193 KAGB zum Zweck der Liquiditätsanlage |
Der Fokus der derigo GmbH & Co. KG ist hierbei auf die Konzeption strukturierter Produkte gerichtet, die lukrative Renditechancen bei vertretbaren Risiken mit optimalen steuerlichen Lösungen kombinieren.
Die Risikostrategie wird jährlich entsprechend § 29 Abs. 2 S. 2 KAGB überprüft. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Geschäfts- und Risikostrategie aktualisiert. Schadensfälle oder Risiken, die eine Anpassung der Risikostrategie erfordert hätten sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine neue Richtlinie für die Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht. Die Geschäftsleitung der derigo hat bereits im Oktober 2019 eine GAP-Analyse im Unternehmen durchgeführt und einen entsprechenden Maßnahmen Katalog sowie einen Zeitplan erarbeitet. Die Umsetzung der Richtlinie für die Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften erfolgt gemäß dem erarbeiteten Zeitplan.
Der Ausbruch des Corona-Virus SARS-CoV-2 (bzw. der Krankheit COVID-19) hat die KVG veranlasst den vorgesehenen Notfallplan des Organisationshandbuchs anzuwenden. Die Regelungen sind ausgeführt worden und aktiv. Der Geschäftsbetrieb kann uneingeschränkt weitergeführt werden, so dass sämtliche Leistungen in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen.
Die Mitarbeiter wurden durch die Geschäftsleitung regelmäßig über Verschärfungen bzw. Lockerungen der Corona Maßnahmen der derigo GmbH & Co. KG informiert. Die Infektionsgefahr der Mitarbeiter konnte durch die eingeführten Maßnahmen wie beispielsweise Einführung eines Hygienekonzepts, wöchentlicher Wechsel zwischen Homeoffice und Büropräsenz in festgelegten Teams sowie Verzicht auf physische Meetings wirksam reduziert werden.
Die Wertentwicklung sowie die liquide Situation der verwalteten AIF und deren Investitionen werden laufend überprüft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor. Bei den verwalteten AIF im Bereich Apartmentanlagen in USA kam es im letzten Jahr zu zeitlichen Verzögerungen beim Verkauf und bei der Vermietung bei den angebundenen Investitionen. Jedoch führte dies zu einer lediglich zeitlichen Verzögerung und zu keinem Ausfallrisiko. Die Liquiditätssituation der durch die KVG verwalteten AIF war zu keinem Zeitpunkt gefährdet aufgrund der wirksamen Mechanismen im Portfolio- und Risikomanagement.
Risikoinventur
Die Risikoinventur ist der Ausgangspunkt für die Identifizierung und die Erfassung potenzieller Risiken, die die Existenz des Unternehmens gefährden können bzw. die das Unternehmen daran hindern können, seine Ziele zu erreichen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Risikoinventur wird ein Risikokatalog erstellt bzw. aktualisiert.
Die Risikoinventur wird turnusmäßig gemäß § 29 Abs. 2, Satz 2 KAGB mindestens einmal im Jahr im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Risikokatalogs durchgeführt. Unterjährig kann es aufgrund von Risiko-/Schadensmeldungen der Fachabteilungen zu einer anlassbezogenen Risikoinventur kommen.
Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken und Operationelle Risiken.
Risikoarten
Liquiditätsrisiken | Wertänderungsrisiken | Gegenparteienrisiken | Operationelle Risiken |
Zahlungseingangsrisiko | Anlagerisiko | Insolvenzrisiko | Risiko strafbarer Handlungen |
Zahlungsausgangsrisiko | Planabweichungsrisiko | Risiko aus Managementwechsel | IT-Risiko |
Martkpreisrisiko | Rückabwicklungsrisiko | Schlüsselpersonenrisiko | |
Risiko aus Leverage | Majoritätsrisiko | Risiko aus Interessenskonflikten | |
Währungsrisiko | Bewertungsrisiko | Prozessrisiko | |
Gesetzliches Risiko | |||
Konzeptions- / Produkthaftungsrisiko | |||
Reputationsrisiko | |||
Katastrophenrisiko |
Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2020 gegenüber den Angaben in den Informationen gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB weitgehend unverändert mit Ausnahme der Corona-Pandemie wie obenstehend beschrieben. Die Anlage des Kapitals erfolgt ausschließlich gemäß den Anlagebedingungen.
Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage eintreten.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken des AIF bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass vorhandene liquide Mittel nicht ausreichen, die Zahlungsverpflichtungen des AIF jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.
Die Zahlungsfähigkeit der Investmentkommanditgesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine ausreichende Liquiditätsausstattung bzw. durch ausreichend abrufbares Kapital bei den Anlegern des AIF gesichert. Auch für das folgende Geschäftsjahr wird bei planmäßiger Entwicklung mit keinen Liquiditätsengpässen gerechnet.
Wertänderungsrisiken
Der Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Beteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten.
Die Auswahl der Anlageobjekte erfolgt nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Zielfonds als auch der dahinterstehende Emittent geprüft, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen.
Im Geschäftsjahr wurden keine Abrufe von Zielfondsbeteiligungen getätigt. Die Überprüfung des Wertänderungsrisikos erfolgt erstmals im folgenden Geschäftsjahr.
Gegenparteirisiken
Das Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden.
Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft.
Im Geschäftsjahr wurden keine Schlecht- und/oder Mangelleistungen von Vertragspartnern geleistet.
Operationelle Risiken
Die Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen.
Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet, jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder eines sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die nicht vermieden werden konnten und somit den Anlegern offengelegt werden müssten.
Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wesentliche Steuerungsgröße ist die Liquidität der Investmentgesellschaft. Die vorhandene Liquidität ist Basis der weiteren Mittelverwendung. Die Investitionen und die laufenden Kosten der Investmentgesellschaft unterliegen einer ständigen Kontrolle. Auf eventuelle Abweichungen zur Planrechnung der Investmentgesellschaft kann entsprechend mit einer Anpassung der Ausschüttungen reagiert werden.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Investmentgesellschaft nicht formuliert worden.
Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht.
IV. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Weltwirtschaft erholt sich zunehmend von der Corona-Krise, ihre Auswirkungen prägen jedoch weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig gilt es, die tiefgreifende Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft zu gestalten. Nationale Maßnahmen und Strategien müssen im europäischen und globalen Kontext entwickelt werden, um den Herausforderungen effektiv zu begegnen. Die Bildung über den gesamten Lebenszyklus sollte gestärkt werden. Die beschleunigte Digitalisierung bietet große Potenziale, die zu heben sind. Die Nachhaltigkeit muss in verschiedenen Dimensionen gesichert werden. Für erfolgreichen Klimaschutz ist internationale Kooperation entscheidend. Für die Transformation und Steigerung der Produktivität sind höhere private und öffentliche Investitionen zu mobilisieren. Bei all dem muss die fiskalische Nachhaltigkeit sichergestellt werden. Im Sommer dieses Jahres hat sich die deutsche Wirtschaft weiter von den Folgen der Pandemie erholt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte das Vorkrisenniveau aus dem 4. Quartal 2019 im Verlauf des 1. Quartals 2022 wieder erreichen. Derzeit stören vielfältige angebotsseitige Engpässe die globalen Wertschöpfungsketten und dämpfen zusammen mit weiterhin bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen das Wachstum. Der Sachverständigenrat erwartet, dass sich insbesondere die Industrieproduktion zum Teil ins nächste Jahr verschiebt und prognostiziert für Deutschland einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 2,7 % im Jahr 2021 und um 4,6 % im Jahr 2022.1
Den Aktienmärkten gelang aufgrund umfangreicher geldpolitischer Maßnahmen eine Entkoppelung von der Wirtschaft. Der DAX notierte zu Jahresbeginn bei 13.719 Punkten und stieg bis zum Jahresende auf 15.156,44 Punkte. Der Anstieg des deutschen Leitindex beträgt in 2021 damit 9,0%.
Der Euro hat im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar deutlich abgewertet. Dabei lasteten auf der Attraktivität des Dollars eine wenig erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie sowie innenpolitische und soziale Herausforderungen in den USA. Insgesamt fiel der Euro von 1,2271 USD im Januar deutlich auf 1,1579 USD zum Jahresende.
Unternehmensentwicklung
Das Vermögen der Investmentkommanditgesellschaft wird durch den Bestellungsvertrag vom 20. Juli 2020 von einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet: die derigo GmbH & Co. KG mit Sitz in München. Die KVG hat die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement für die Dauer der Investmentkommanditgesellschaft zu übernehmen. Dazu gehören auch die Konzeption des Investmentvermögens und die Erstellung der Verkaufsunterlagen. Zusätzlich sind ihr administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten der Investmentkommanditgesellschaft übertragen. Einige administrative Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die Verwaltung der Investmentkommanditgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht erfolgen.
Für die Ausführung jeder Zeichnung werden der Gesellschaft anteilig einmalige Kosten (Initialkosten) zur Deckung der Kosten der Strukturierung 0,1 % der gezeichneten Kommanditeinlage zzgl USt und für den Vertrieb 1 % der gezeichneten Kommanditeinlage in Rechnung gestellt. Die KVG erhält für die Dauer des Investitionszeitraumes für das nicht investierte Kapital eine jährliche Vergütung von 0,6%.
1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken, Jahresgutachten 2021/22, November 2021
Außerdem erhält die KVG für die Verwaltung der Gesellschaft eine jährliche Vergütung von 0,9% aus dem investierte Kapital. Zusätzlich kann die KVG für den Erwerb oder die Veräußerung eines Vermögengegenstandes laut § 8 Nr. 4 der Anlagebedingungen eine Transaktionsvergütung von 0,5% in Rechnung stellen. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält eine jährliche Vergütung von 0,05 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts. Die jährliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 0,025% des durchschnittlichen Nettoinventarwertes
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die Investmentkommanditgesellschaft hat im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021/2022 drei weitere Investitionen getätigt.
V. Lage des Unternehmens
Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva durch die Forderungen aus ausstehende Pflichteinlagen in Höhe von EUR 6.150.000,00 bestimmt. Die Investmentkommanditgesellschaft ist in 2021 zwei Beteiligungen eingegangen. Die Rückstellungen sind gebildet für die Kosten der Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 24. Die Verbindlichkeiten aus Leistungen von Dritten in Höhe von TEUR 601 betreffen im Wesentlichen die Vergütung für die Vermittlung des Eigenkapitals (TEUR 410), die Verwaltungsvergütung der KVG (TEUR 87), die Transaktionsvergütung der KVG (TEUR 55), Initialkosten für die Vermittlung neuer Anleger (TEUR 49). Die gezeichneten Kapitalanteile der Kommanditisten belaufen sich auf einen Betrag von EUR 41,0 Mio. und die nicht eingeforderten Einlagen betragen TEUR 34.850. Das im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete realisierte Ergebnis beträgt TEUR -626. Zum Berichtszeitpunkt betrug der Stand des Eigenkapitals somit TEUR 5.524.
Die Gesellschaft befindet sich in der Investitionsphase. Der Nettoinventarwert wird insbesondere durch die Initial- bzw. Anlaufkosten beeinflusst.
Die negative Ertragslage resultiert im Wesentlichen aus den Kosten für die Initialvergütung der KVG von TEUR 49, den Vertriebsprovisionen von TEUR 410 und der Verwaltungsvergütung der KVG von TEUR 142. Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -626.
Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)
EUR | |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter | 1.681.673,69 |
davon feste Vergütung | 1.681.673,69 |
davon variable Vergütung | 0,00 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker | 387.800,00 |
davon feste Vergütung | 387.800,00 |
davon variable Vergütung | 0,00 |
Die KVG mit durchschnittlich 14 Mitarbeitern (Stand Jahresende: 15 Mitarbeiter) und 4 Geschäftsführern verwaltet im Geschäftsjahr insgesamt 32 AIF.
Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
VI. Zusätzliche Informationspflichten gemäß § 300 KAGB
Prozentualer Anteil schwer zu liquidierbarer Vermögensgegenstände
Gem. Art. 1 Abs. 5 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2013 DER KOMMISSION vom 19.12.2012 („AIFM-VO) bezieht sich die Ermittlung von schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände auf für bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF bei denen besondere Regelungen bestehen (z.B. „side pockets“-Regelungen, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Die Qualifizierung als nicht kurzfristig liquidierbarer Vermögensgegenstand genügt für die Berücksichtigung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand nicht.
Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände des AIF des Geschäftsjahres beträgt 0,00 %.
Keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement
Seit Herausgabe des Verkaufsprospekts hat es für die Investmentkommanditgesellschaft keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement und den Verfahren zu deren Überwachung sowie zur Liquiditätssteuerung gegeben. Somit gab es in diesem Zeitraum auch keine Aktivierung von Rücknahmebeschränkungen, Abspaltungen oder ähnlichen besonderen Regeln, keine Aussetzung der Rücknahme sowie keine Änderungen an sonstigen liquiditätsbezogenen Regelungen.
Risikoprofil und Risikomanagementsysteme
Die Investmentkommanditgesellschaft ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft nach deutschem Recht, bei der Investoren eine langfristige unternehmerische Beteiligung eingehen. Aufgrund der Langfristigkeit der Investition steht die wirtschaftliche Entwicklung der Investmentkommanditgesellschaft nicht fest. Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, dass der Investor seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag.
Das Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft wird im Wesentlichen durch Wertänderungs-, Liquiditäts-, Gegenparteien- und operationelle Risiken bestimmt. Alle Risiken können auch kumuliert und in einer besonders starken Ausprägung eintreten und dadurch die negativen Auswirkungen auf die Investmentkommanditgesellschaft und somit auch auf den Investor verstärken. Die Risikomanagementsysteme, die die derigo zur Steuerung von Risiken einsetzt, wurden nicht verändert. Die Risikosteuerung erfolgt durch eine von dem operativen Bereich, insbesondere dem Portfoliomanagement, funktionell und hierarchisch unabhängige Abteilung auf Basis interner Risikomanagementrichtlinien. Die Risikosteuerung umfasst insbesondere den fortlaufenden Risikomanagementprozess für die Erkennung, Bewertung und Überwachung von Wertänderungs-, Liquiditäts-, Gegenparteien- und operationelle Risiken. Es werden regelmäßig angemessene Stresstests durchgeführt, um mögliche Wertverluste zu ermitteln, die aufgrund ungewöhnlicher Änderungen der wertbestimmenden Parameter und bei außergewöhnlichen Ereignissen auftreten können. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken setzt die KVG für alle wesentlichen Risiken ein angemessenes quantitatives und qualitatives Limitsystem ein. Es werden Gegenmaßnahmen im Falle tatsächlicher oder absehbarer Überschreitung der festgelegten Risikolimits eingeleitet.
Neutraubling, 26. Oktober 2021
Concentio Beteiligungs GmbH
Dr. Werner Bauer, Geschäftsführer
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Geschäftsführer
Erklärung der Geschäftsleitung der BVT Concentio Energie & Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2020
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BVT Concentio Energie & Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Neutraubling, 31. Januar 2022
für die Concentio Beteiligungs GmbH
Dr. Werner Bauer, Geschäftsführer
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Geschäftsführer
VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
An die BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Vorordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
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die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Vorordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfuhren kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der BVT Concentio Energie und Infrastruktur Institutionell GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling zum 30. September 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
München, 31. Januar 2022
GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Michael Geipel, Wirtschaftsprüfer
Manfred Roßik, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 30.09.2021 wurde am 11.04.2022 festgestellt.
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