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Geld vernichtet-MS „MASTERY D“ Schiffahrts GmbH & Co. KG

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Wieder ein Schiffsfonds, bei dem das Papier mit Zwiebelsaft getränkt ist (da kommen einem Anleger nur noch die Tränen). Entweder aus Wut oder aus Enttäuschung über den Verlust.

MS „MASTERY D“ Schiffahrts GmbH & Co. KG

Cuxhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 2.333.739,00 3.271.103,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 51.296,72 43.754,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.547,99 46.409,15
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 281.270,17 273.314,79
436.114,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.389,86 49.378,74
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 6.024.290,95 5.391.263,06
8.817.534,69 9.075.222,84

PASSIVA

31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditist 7.437.951,97 7.441.405,00
Entnahmekonten -1.801.549,76 -1.800.716,77
Verlustsonderkonten -11.660.693,16 -11.031.951,29
Nicht durch Eigenkapital gedeckte Verlustanteile der Kommanditist 6.024.290,95 5.391.263,06
0,00 0,00
B. Rückstellungen 31.300,00 35.344,28
C. Verbindlichkeiten 8.695.561,89 8.986.555,91
D. Rechnungsabgrenzungsposten 90.672,80 53.322,65
8.817.534,69 9.075.222,84

Anhang 2015

1. Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen für Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden dabei angewandt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der MS “MASTERY D“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte trotz bilanzieller Überschuldung unter Annahme der Unternehmensfortführung, da das zum Jahresende 2012 erarbeitete Restrukturierungskonzept zu Jahresbeginn planmäßig umgesetzt wurde und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit somit überwiegend wahrscheinlich ist.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert. Auf die nachfolgenden Erläuterungen zu den Einzelpositionen des Umlaufvermögens wird verwiesen. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Vorräte, sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag bemessen.

Die Währungsumrechnung für Forderungen und Verbindlichkeiten in fremde Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Kursänderungen am Bilanzstichtag bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit über einem Jahr) werden weiterhin nach dem Imparitäts- und Realisationsprinzip auf der Aktivseite durch Abwertung auf den höheren und auf der Passivseite durch Anpassung an den niedrigeren Devisenkassamittelkurs i. S. d. § 256a HGB Rechnung getragen. Dagegen werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) aufgrund der Neuregelung des § 256a HGB ohne Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Auf den kurzfristigen Teil der Darlehensverbindlichkeiten in Fremdwährung hat § 256a HGB keine Anwendung gefunden.

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Vorräte

Die Vorräte wurden nach der Verbrauchsfolgemethode FiFo zu Anschaffungskosten bewertet. Für die Bestände der Ausrüstung wurde aus den Erfahrungen der Vergangenheit wie im Vorjahr ein Festwert gebildet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten

Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihrem Nominalwert bilanziert worden. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kommanditkapital wurde vollständig erbracht und beträgt rd. TEUR 7.437. Durch Liquiditätsentnahmen sind die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen gesunken, so dass zum 31. Dezember 2015 ein Betrag in Höhe von TEUR 350 als nicht geleistet gilt. Es kommt insoweit zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 1.372 (im Vorjahr: TEUR 1.446); der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren beträgt TEUR 0 (im Vorjahr: TEUR 4.231). Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.301 sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

4. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MS „Mastery“ Verwaltung GmbH, Cuxhaven, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 geführt. Vertretungsberechtigter Geschäftsführer dieser Gesellschaft war Herr Mark Drevin, Reeder, Cuxhaven.

Cuxhaven, den 25. Oktober 2016

MS “Mastery” Verwaltung GmbH

gez. Geschäftsführung

Dieser Jahresabschluss wurde noch nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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