Der Markt des illegalen Glücksspiels im Internet wächst ständig. Dem Jahresreport 2014 der Glücksspielaufsichtsbehörde der Bundesländer ist zu entnehmen, dass die Bruttospielerträge für Online-Casinospiele auf insgesamt 735,8 Mio. Euro geschätzt werden. Im Vergleich zu 2013 wuchs der Markt um 48,7 Mio. Euro, das entspricht einer Wachstumsrate in Höhe von 7,1 %. Diese Entwicklung verwundert nicht, denn per Mausklick ist ein Spieleinsatz schnell getätigt.
Mit dieser Wachstumsrate steigt natürlich auch die Gefahr von Glücksspiel- und Wettsucht, mit ihren bekannten negativen Auswirkungen sowohl für die Beteiligten als auch für unsere Gesellschaft im Ganzen. Um das zu verhindern oder zumindest zu minimieren, einigten sich alle 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis des sogenannten Glücksspielstaatsvertrages darauf, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele wie Black Jack, Roulette, Poker und andere im Internet verboten ist. Dieser „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen“, kurz GlüStV genannt, trat am 01.01.2008 in Deutschland in Kraft.
Das Problem
Die Lösung
Es gibt aber dennoch eine sehr erfolgversprechende Strategie, nämlich die Unterbindung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Spieler und dem Glücksspielanbieter. Die Banken und die Zahlungsdienstleister wie PayPal, Sofortüberweisung.de, Giropay und andere nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Sie könnten die Unterstützung des illegalen Online-Glücksspiels schnell beenden, wenn diese Zahlungsanbieter aus dem Geschäft aussteigen würden.
Die Strategie
Somit stellt sich die Frage, warum die Banken und die entsprechenden Dienstleistungsunternehmen dies nicht tun? Die Antwort ist einfach: Es geht um Profit!
Denn bevor ein Glücksspielanbieter auf seiner Website eine bestimmte Zahlungsart anbietet, muss er zuvor mit Banken (Kreditkartenemittenten) oder Zahlungsdienstleistern sogenannte Akzeptanz- bzw. Akquisitionsverträge abschließen. In diesen Verträgen verpflichtet sich die Bank oder der Zahlungsdienstleister, bei Vorlage entsprechender Belastungsbelege, die Verbindlichkeiten des Karten- /Kontoinhabers zu begleichen. Der Glücksspielanbieter hingegen verpflichtet sich, die Zahlungsdienstleistung oder die Kreditkarte zu akzeptieren.
Würde es diese Akzeptanzverträge nicht geben, wäre das Online-Glücksspiel nicht möglich. Oder anders formuliert: Erst durch diese Akzeptanzverträge kann überhaupt erst in Deutschland das verbotene Online-Glücksspiel im Sinne des § 4 Abs. 4 GlüStV vermittelt werden.
Aber in § 4 Abs. 1 GlüStV ist auch geregelt, dass die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten ist.
Bei dem § 4 GlüStV handelt es sich um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, sodass alle durch Banken oder Zahlungsdienstleister ermöglichten Transaktionen nichtig sind, so unsere Rechtsauffassung.
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