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Wie kann ich zweifelhafte Angebote erkennen? |
Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall … Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche Anrufe sind verboten. Seriöse Anbieter rufen ohne bestehende Geschäftsbeziehung nicht unaufgefordert an. Werden Ihnen ungewöhnlich hohe Renditen versprochen? Weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen können ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein. Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist in der Regel auch das Risiko, dass Sie Ihr eingesetztes Kapital verlieren können. Welche Renditen marktüblich sind, können Sie der Tageszeitung entnehmen Lockt der Anbieter mit einem exklusiven Geschäft, für das jedoch eine eilige Entscheidung erforderlich ist? Hat der Anbieter Schwierigkeiten, seine Produkte zu erklären? Kaufen Sie nie die Katze im Sack. Erst informieren, dann entscheiden. Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt? Sollen Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland überweisen?
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Was sollte ich vor einer Anlageentscheidung bedenken? |
Die BaFin darf Sie bei Ihrer Anlageentscheidung nicht beraten. Wenn Sie jedoch die nachstehenden … Die BaFin darf Sie bei Ihrer Anlageentscheidung nicht beraten. Wenn Sie jedoch die nachstehenden Punkte berücksichtigen, gehen Sie mit den wesentlichen Risiken einer Anlageentscheidung vernünftig um. Sachkundige Hilfe bieten beispielsweise die örtlichen Verbraucherzentralen an. Welche Ziele verfolgen Sie mit der Anlage? Wer ist der Anbieter? Welche Produkte werden angeboten? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation des Geschäfts für den Fall, dass später Probleme auftreten. Offene Punkte oder besonders wichtige Auskünfte sollten Sie sich im Zweifel schriftlich bestätigen lassen.
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Gibt es eine Liste mit seriösen Anbietern?
Gibt es eine „schwarze Liste“? |
Eine amtliche „schwarze Liste“ gibt es nicht. Die BaFin gibt aber Auskunft darüber, ob ein … Eine amtliche „schwarze Liste“ gibt es nicht. Die BaFin gibt aber Auskunft darüber, ob ein Unternehmen zugelassen ist oder nicht. Allerdings können wir keine Auskunft über die Seriosität des Anbieters geben. Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter haben häufig die örtlichen Verbraucherzentralen. Auch eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlichen regelmäßig Listen mit unseriösen Produkten und Anbietern. Listen der Unternehmen, die von der BaFin zugelassen sind [Link vorübergehend nicht verfügbar] Die BaFin schreitet gegen Unternehmen ein, die unerlaubte Finanzgeschäfte betreiben.
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Wie seriös sind Anlageempfehlungen im Internet/in Chat-Rooms? |
Bei Informationen aus dem Internet gilt das gleiche wie bei Informationen aus anderen Quellen. … Bei Informationen aus dem Internet gilt das gleiche wie bei Informationen aus anderen Quellen. Prüfen Sie kritisch, wer die Information zur Verfügung stellt und welche Ziele er mit der Bereitstellung der Information verfolgt. Bei Informationen in Chat-Rooms wissen Sie in der Regel nicht, wer die Information liefert und welches Ziel er damit verfolgt. Es ist also höchste Vorsicht geboten. Überprüfen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie Geld investieren.
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Was mache ich, wenn ich seit Längerem nichts mehr von meiner Geldanlage gehört habe? |
Wenn Sie von Ihrer Geldanlage schon lange nichts mehr gehört haben, sollten Sie sich unbedingt nach … Wenn Sie von Ihrer Geldanlage schon lange nichts mehr gehört haben, sollten Sie sich unbedingt nach dem Stand erkundigen. Akzeptieren Sie keine Ausflüchte. Ein seriöser Anbieter unterrichtet Sie von sich aus regelmäßig und zuverlässig über die Entwicklung Ihrer Investition. Erhalten Sie keine oder nur eine unzureichende Antwort, wenden Sie sich an die BaFin. Sollte es Ihnen unmöglich sein, den Anbieter zu erreichen, ist dies ein sehr deutliches Alarmzeichen. Bitte erfragen Sie umgehend bei uns, ob der in Rede stehende Anbieter eine Zulassung besitzt. Wenn nicht, sollten Sie unverzüglich fachkundigen Rat einholen.
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Kann ich mein verlorenes Geld auf dem Rechtsweg zurück zu erhalten? |
Diese Frage sollten Sie mit einem Rechtsanwalt beraten. Möglicherweise können auch … Diese Frage sollten Sie mit einem Rechtsanwalt beraten. Möglicherweise können auch Verbraucherzentralen oder Anlegerschutzvereine weiter helfen.
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Komme ich aus meiner Geldanlage wieder heraus? |
Das ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Häufig sind auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen … Das ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Häufig sind auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen heranzuziehen. Handelt es sich um die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, sollten Sie sich den Gesellschaftsvertrag näher anschauen. Hilft das Studium der Vertragsunterlagen nicht weiter, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt, einem Anlegerschutzverein oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen.
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Ich kann meinen Vermittler bzw. die Gesellschaft, deren Anteile ich erworben habe, nicht mehr erreichen. Was kann ich tun? |
Dem Problem der Nicht-Erreichbarkeit von Vermittlern geht die BaFin nach, sofern es sich bei den … Dem Problem der Nicht-Erreichbarkeit von Vermittlern geht die BaFin nach, sofern es sich bei den vermittelten Produkten um Finanzinstrumente, also zum Beispiel um Wertpapiere, handelt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unter Angabe des Namens des Vermittlers an die BaFin. Bei der Suche nach dem Emittenten, dessen Anteile Sie erworben haben, kann die BaFin Ihnen leider nicht weiterhelfen, da diese nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.
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Warum hat die BaFin die Insolvenz bzw. die Untreue eines Instituts nicht verhindert? Wofür ist die BaFin überhaupt da? |
Die Tatsache, dass ein Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird, bietet keinen … Die Tatsache, dass ein Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird, bietet keinen hundertprozentigen Schutz gegen unseriöse Produkte. Der Gesetzgeber hat der BaFin die Marktaufsicht über Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute übertragen. Die Prüfung der Güte jedes einzelnen Produkts gehört nicht zu diesen Aufgaben. Mit dieser Aufgabe würde auch jede Institution schnell an ihre Grenzen stoßen, da es einen sicheren Schutz gegen Betrug und Veruntreuung oder gegen den Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht geben kann. Der Anleger bleibt immer gehalten, in Selbstverantwortung die Seriosität und die wirtschaftliche Plausibilität der angebotenen Produkte zu überprüfen.
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Warum dürfen Ratingagenturen solch unrealistische Bewertungen ins Internett
stellen und damit eine Sicherheit suggerrieren die in Wahrheit nicht vorhanden ist.
( siehe Infinus )
Gibt die Bafin hier eine Antwort ?
oderdie Staatsanwaltschaft.
oder das Landeskrimminalamt ?
oder das Bundesamt für Recht und Verbraucher ?
oder der Herr Finanzminister ?
Fragen über fragen.Ein Dilemmer ohne Ende.