Oberlandesgericht Oldenburg: Verdächtiger bleibt in Haft
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die Beschwerde eines Mannes gegen einen Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück von Ende 2020 verworfen. Das Amtsgericht hatte gegen den 40-jährigen gebürtigen Niederländer einen Haftbefehl wegen des Verdachts des „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ (§ 308 StGB) erlassen. Ihm wird vorgeworfen, mit mehreren Mittätern geplant zu haben, Geldautomaten in Deutschland zu sprengen. Im September 2016 habe er bei der Sprengung eines Automaten in Osnabrück 230.000 Euro erbeutet.
Der Mann legte gegen den Haftbefehl Beschwerde ein. Er hatte keinen Erfolg: Der Senat entschied, dass der Mann der Tat dringend verdächtig sei. Es bestehe auch der sogenannte Haftgrund der Fluchtgefahr. Denn der Mann sei wegen ähnlicher Taten bereits zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden, eine weitere erhebliche Strafe sei zu erwarten. Es sei daher realistisch anzunehmen, dass er sich der Verhandlung durch Flucht entziehen werde. Hinzu komme, dass die Beute bislang nicht sichergestellt sei, so dass davon auszugehen sei, dass der Mann über erhebliche Geldmittel verfüge, die ihm eine Flucht ermöglichen würden. Vor diesem Hintergrund sei die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gerechtfertigt, so der Senat.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat gegen den Mann Anklage vor dem Landgericht erhoben. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 15.04.2021, Az. 1 Ws 120/21.
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