Die BaFin wird die Anfang Mai von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) veröffentlichten Leitlinien für Stresstestszenarien für Geldmarktfonds ab sofort anwenden.
Ziel dieser Leitlinien ist es, europaweit eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Bestimmungen des Artikels 28 der Geldmarktfondsverordnung zu gewährleisten. Insbesondere legen diese Leitlinien – wie in Artikel 28 Absatz 7 der Geldmarktfondsverordnung vorgesehen – gemeinsame Referenzparameter für die den Stresstests zugrundeliegenden Szenarien fest.
Nach Artikel 28 Absatz 7 der Geldmarktfondsverordnung aktualisiert die ESMA diese Leitlinien mindestens einmal jährlich und berücksichtigt dabei die jüngsten Marktentwicklungen. Die ESMA-Leitlinien enthalten zum Beispiel Vorgaben zu den Arten von Stresstests und deren Kalibrierung. Diese Informationen benötigen die Verwalter von Geldmarktfonds, um die Felder in der Berichtsvorlage, die Artikel 37 der Geldmarktfondsverordnung vorsieht, auszufüllen – und zwar so, dass es der Durchführungsverordnung der Europäischen Union (EU) 2018/708 der Kommission entspricht.
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