„Die Debeka Bausparkasse AG führt zum 1. Januar 2017 für alle Verträge der Tarife BS1 und BS3, die nicht Bestandteil einer Vor- oder Zwischenfinanzierung sind, eine Servicepauschale ein. Dies macht eine Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) notwendig.“
So beginnt das Schreiben, mit dem die Debeka ihre Kunden über die Einführung einer sogenannten Servicepauschale informiert. Betroffen sind Verbraucher mit Bausparverträgen in den Tarifen BS1 und BS3. Sie sollen 24 Euro oder 12 Euro pro Jahr zahlen.
Das Geld verlangt die Debeka laut den ABB „für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“. Die Pauschale soll während der Sparphase bis zur vollständigen Auszahlung der Bausparguthaben gezahlt werden und wird jeweils zu Jahresbeginn berechnet.
Die Debeka will anscheinend die hohen Guthabenzinsen, die sie an ihre Bausparer zahlen muss, durch neue Einnahmen kompensieren.
Schreiben der Debeka Bausparkasse AG an ihre Kunden zur Einführung einer Servicepauschale (Vergrößerung durch Klick aufs Bild)
Was tun gegen Servicepauschale?
Wir raten: Widersprechen Sie der Einführung der Servicepauschale per Einwurf-Einschreiben möglichst sofort – am besten innerhalb der gesetzlichen sechs Wochen nach dem Zugang des Schreibens, in etwa so: „Hiermit widerspreche ich der Einführung einer Servicepauschale für meinen Bausparvertrag mit der Nr. ….“
Damit wird die Servicepauschale für Sie nicht wirksam. Reagieren Sie nicht, haben Sie automatisch Ihre Zustimmung erteilt.
VZ HH
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