Immer wieder halten Sie Schreiben von Mahnungsbüros und Forderungsmangements in den Händen und fragen sich: Zahlen oder nicht zahlen? Zweifel, ob möglicherweise nicht doch ein Vertrag abgeschlossen wurde, sind trotz aller Aufklärung vorhanden. Oder die Information, gerichtliche Schritte würden eingeleitet, verunsichert Sie.
Die Ausgangslage: In dem Schreiben lesen Sie, dass mit Ihrem Einverständnis ein Telefongespräch aufgezeichnet wurde, in dem Sie der Zusendung von Anrufblocker oder Testangeboten oder einer Teilnahme an Gewinnspielen zugestimmt hätten. Daher sei eine Gesamtforderung beispielsweise in Höhe von 611,18 Euro fällig. Aus Kulanz bieten die Abzocker Ihnen ‚letztmalig die Gelegenheit‘, statt der gesamten Summe lediglich 226 Euro zu zahlen. Gehe das Geld nicht bis zu einem festgelegten Termin ein, sei man gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten – ohne erneute Aufforderung. Allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass sich in diesem Fall die Kosten stetig erhöhten.
Zuckerbrot und Peitsche
Zuckerbrot und Peitsche, denn im nachfolgenden Absatz verspricht der Absender Ihnen, die angeblich bestehende Mitgliedschaft würde nach Eingang des Geldes sofort gekündigt werden und die Kündigung bestätige man gern schon jetzt.
Vielleicht kommt Ihnen eher folgende Mitteilung bekannt vor?,… Lesen Sie dieses Schreiben bitte bis zum Ende und handeln Sie sofort, Sie müssen zahlen…‘ Mit diesen und ähnlichen Formulierungen wollen die Abzocker Sie verunsichern!
Vertrauen Sie sich selbst
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! In der Regel wissen Sie, ob Sie mit einem Unternehmen telefoniert und einen Anrufblocker bestellt oder aber einen Vertrag aus der „Erwachsenenunterhaltung“ geschlossen haben. Zumindest könnten Sie sich an entsprechende Gespräche bzw. Telefonate mit diesem Inhalt erinnern. Vertrauen Sie sich!
Die Sache mit den Internetpräsenzen
Einige Verbraucher berichteten uns, Sie hätten die Mahnungsbüros und Forderungsmangements im Internet gesucht. Dabei seien sie auf gut aufgemachte Webpräsenzen gestoßen und glauben nun, es handele sich um seriöse Firmen und eine Zahlungspflicht bestehe tatsächlich. Doch häufig ist es nur ein kleiner feiner Unterschied in den Trefferanzeigen der Suchmaske. So werden beispielsweise einzelne real existierende Firmen ohne Bindestrich geschrieben, die Abzocker hingegen mit. Eine Kleinigkeit, die Sie schnell übersehen können und Sie dazu bringt, den Betrag doch zu zahlen.
Was Sie tun können
- Erinnern Sie sich zurück: Hat ein solches Telefonat tatsächlich stattgefunden?
- Achten Sie auf die Rechtschreibung. Mitunter beinhalten diese Schreiben merkwürdige Fehler.
- Schauen Sie auf die Bankverbindung. Häufig sollen Sie das Geld auf bulgarische, russische oder türkische Bankkonten überweisen. Sie können dies an den ersten beiden Ziffern der IBAN-Nummer erkennen.
- Überweisen Sie nichts, auch wenn dies von Ihnen „noch heute“ verlangt wird.
Quelle;VZ Niedersachsen
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