Das polnische Parlament hat gestern zwei Gesetze verabschiedet, von denen sich die Regierung erhofft, dass sie zur Freigabe von EU-Geldern in Milliardenhöhe führen. Ein Gesetz betrifft die von der EU geforderte Justizreform. Gemäß dieser soll sich künftig das Oberste Verwaltungsgericht mit Disziplinarfällen von Richtern befassen – und nicht eine Kammer des Gerichtshofs, die nach Ansicht von Kritikern zur Bestrafung von regierungskritischen Richtern genutzt wird.
Das zweite Gesetz betrifft die von der EU geforderte Lockerung der Vorschriften für Windparkprojekte. Damit die Gesetze in Kraft treten können, müssen sie von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden. Duda kann aber auch sein Veto einlegen oder das Verfassungstribunal mit einer Überprüfung beauftragen. Die EU hält derzeit Gelder an Polen im Volumen von rund 35 Milliarden Euro zurück.
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