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Geldvernichter: JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG

kummod (CC0), Pixabay
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JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/​2019

JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist Emittentin der Vermögensanlage JC Indian Sandalwood 5. Hierbei erfolgt die Vermögensanlage des Anlegers in Form eines nachrangigen, partiarischen Beteiligungsdarlehens. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft. Die Gesellschaft ist einziger Limited Partner der JC Indian Sandalwood 5 LLP (Objektgesellschaft) mit Sitz in Perth, Australien, und hat diese mit Eigenkapital ausgestattet, das sie über die Beteiligungsdarlehen von den Anlegern eingeworben hat. Die Objektgesellschaft hat sodann in Plantagen in Australien investiert, worauf die Baumspezies Santalum album (umgangssprachlich „Indisches Sandelholz“, nachstehend vereinfacht „Sandelholz“) kultiviert werden; und zwar in dem sie Anteile (Units) an verschiedenen sogenannten Unit Trusts (Treuhandvermögen australischen Rechts) erworben hat über die jeweils eine Sandelholz-Plantage treuhänderisch für die jeweiligen Anteilsinhaber (Unit Holder) gepachtet und bewirtschaftet wird.

Die Plantagen werden von unserem erfahrenen, australischen Asset-Partner der Quintis (Australia) Pty Ltd (nachstehend „Quintis“, bis 2017 TFS Tropical Forestry Services Ltd, bis 2018 Quintis Ltd) und ihren Tochterunternehmen angepflanzt. Quintis ist auch mit der laufenden Plantagenbewirtschaftung beauftragt. Nach der Ernte werden die Sandelholzbäume von Quintis in diverse Öl- und Holzprodukte verarbeitet und auf verschiedenen, weltweiten Absatzmärkten verkauft.

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Expansionstempo der Weltwirtschaft hat im Jahr 2018 überraschend stark nachgelassen. Anstelle der im Jahresgutachten 2018/​19 vom Sachverständigenrat erwarteten 3,2 % betrug die annualisierte Zuwachsrate der realen globalen Wirtschaftsleistung im zweiten Halbjahr 2018 lediglich 2,9 %. Nach dem sehr hohen Tempo des Jahres 2017 sanken die Zuwachsraten im Jahresverlauf 2018 wieder auf ein durchschnittliches Niveau[1].

Nach dem Wachstumsrückgang im Jahresverlauf 2018 war die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft weiterhin sehr verhalten, und das Wachstumstempo des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) hat sich spürbar verlangsamt. Vor allem der Welthandel entwickelt sich nämlich sehr schwach. Das globale Handelsvolumen ging drei Quartale hintereinander spürbar zurück. Die regionale Aufteilung zeigte dabei, dass insbesondere China sowie die sonstigen asiatischen Schwellenländer zum Rückgang des Importvolumens beitrugen. Im zweiten Quartal 2019 kam ein deutlicher Rückgang in den sonstigen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, darunter das Vereinigte Königreich, hinzu. Das Wachstum in den übrigen Regionen kam ebenfalls weitgehend zum Erliegen. Es war eine Entkopplung der Entwicklung von Welt-BIP und Welthandel zu beobachten[2].

Die Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft im ersten Halbjahr 2020 in eine tiefe Rezession gestürzt. Auf die Ausbreitung des Virus reagierten Staaten weltweit mit einer Vielzahl von Eindämmungsmaßnahmen. Hierzu zählten beispielsweise Einschränkungen von sozialen Kontakten, Reisebeschränkungen Geschäftsschließungen sowie Verbote von Großveranstaltungen. Staaten und Zentralbanken wirken dem wirtschaftlichen Einbruch mit umfangreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen entgegen[3]. Die Zahl der weltweiten Neuinfektionen stieg im vergangenen Jahr durchgängig an. Zwar konnten in Europa im Sommer 2020 zeitweilig deutliche Rückgänge verzeichnet werden. Seit dem Spätsommer 2020 sahen jedoch insbesondere viele europäische Staaten und die USA einen starken Wiederanstieg der Infektionszahlen. Nachdem die wirtschaftliche Aktivität im ersten Halbjahr stark eingebrochen war, setzte mit dem Rückgang der Neuinfektionen sowie der Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen – vornehmlich in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften – eine ebenso kräftige Erholung ein. So konnte ein guter Teil der im ersten Halbjahr erlittenen Produktionsrückgänge wieder aufgeholt werden. Im vierten Quartal 2020 lag das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) aber immer noch gut 1,4 % unterhalb des Vorkrisenniveaus im vierten Quartal 2019[4].

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, vom 14.07.2021[5], ist die wirtschaftliche Erholung des Jahres 2021 in vollem Gange:

In den Dienstleistungsbereichen hat das Geschäftsklima seinen Aufwärtstrend der letzten Monate fortgesetzt und übertraf im Juni erstmals das Vorkrisenniveau. Auch in der Industrie hat sich die Stimmung weiter verbessert, wenngleich Lieferengpässe bei Vorprodukten für leichte Dämpfer bei den Erwartungen sorgen. Insgesamt ist die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs.

In der bisher sehr robusten Industrie kann es allerdings in einzelnen Branchen zu einer schwächeren Entwicklung kommen, die auch über die kommenden Monate anhalten dürfte. Die seit längerem bekannte Materialknappheit etwa bei Halbleitervorprodukten manifestiert sich nun in entsprechenden Produktionsrückgängen, vor allem in der gewichtigen Automobilindustrie. Die Gründe für die zuletzt wieder rückläufige Produktion liegen somit aber nach wie vor auf der Angebotsseite und nicht in einer schwachen Nachfrage. Dies belegen auch die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe, die im Mai zwar insgesamt rückläufig waren, aber durch eine Korrektur der in den vergangenen Monaten rasant gestiegenen Auslandsnachfrage getrieben waren. Die Auftragseingänge aus dem Inland hingegen stiegen weiter an und belegen eine robuste Nachfrage im Inland. Auch die Stimmung unter den deutschen Exporteuren ist weiterhin sehr gut, ihre Erwartungen haben sich im Juni von hohem Niveau aus noch einmal deutlich verbessert.

Die deutschen Warenausfuhren legten im Mai 2021 mittlerweile im dreizehnten Monat in Folge zu und liegen seit März über ihrem Vorkrisenniveau (durchschnittlicher Wert im vierten Quartal 2019). Ähnlich verhält es sich mit der globalen Industrieproduktion und dem Welthandel, die erneut jeweilige Höchststände oberhalb des Vorkrisenniveaus erreichten. Der begonnene Neustart im Dienstleistungssektor setzt sich fort und führte zu einer weiteren deutlichen Verbesserung des Geschäftsklimas in nahezu allen Einzelbereichen. Die Umsätze im Einzelhandel legten im Mai 2021 deutlich zu und das GfK Konsumklima stieg im Juni 2021 auf den höchsten Stand seit August 2020. Vor dem Hintergrund der positiven pandemischen Entwicklung wird für Juli eine weitere Besserung erwartet. Diese Entwicklungen werden auch auf dem Arbeitsmarkt von positiven Signalen begleitet. Hier ist ebenfalls mit einer Fortsetzung der Erholung zu rechnen. Nach dem BIP-Rückgang im ersten Quartal dürfte die insgesamt günstige konjunkturelle Lage im zweiten Quartal wieder zu einem spürbaren Wachstum geführt haben, das sich in der zweiten Jahreshälfte erst einmal weiter verstärken dürfte. Die bisher noch nicht abschließend geklärte Gefahr aufkommender neuer Virusmutationen und ihr Einfluss auf das Infektionsgeschehen stellen hierbei allerdings die größte Unwägbarkeit für den weiteren Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung dar.

Die Stimmungsindikatoren zeichnen ebenfalls ein positives Bild der weltwirtschaftlichen Lage. Der zusammengesetzte Einkaufsmanagerindex von J. P. Morgan/​IHS Markit betrug im April 2021 56,3 Punkte. Vorher hatte er jedoch vier Monate in Folge Zuwächse verzeichnet. Er bewegt sich nach wie vor merklich oberhalb der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Der aktuelle Dämpfer dürfte im Industriebereich durch die anhaltende Knappheit von Vorleistungsgütern geprägt sein. Im Dienstleistungsbereich hat womöglich die zunehmende Verbreitung der ansteckenderen Delta-Variante des Coronavirus für einen Stimmungsdämpfer gesorgt.

Neben der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung einzelner Staaten und Regionen beeinflussen unter anderem die zukünftige Entwicklung der Nachfrage nach Sandelholz die wirtschaftliche Entwicklung der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG im besonderen Maße.

Die langfristigen Marktaussichten für Sandelholz sind geprägt durch den gewaltigen Umbruch im Angebot. Bis in den 1990ern lieferte Indien über 95 % des globalen Sandelholz-Angebots aus Urwaldbeständen. Diese Bestände sind aufgrund des wirtschaftlichen Werts, der kulturellen Begehrtheit und der jahrhundertelangen Verstaatlichung der Wertschöpfung von Sandelholz dem fortgesetzten Raubbau bis heute ausgesetzt. Das Sandelholzangebot aus Indien ist seitdem teilweise auf null Jahresexporte implodiert, abgesehen von illegaler bzw. Schmuggelware, die in den letzten Jahren auch noch erheblich abgenommen haben soll. Auf der anderen Seite hat Quintis in Australien seit Ende der 1990er großflächig Sandelholz kultiviert. Die ersten Ernten erfolgten 2013, mit stetig wachsendem Volumen. Laut einem McKinsey-Report rechnet man damit, dass Quintis zumindest in den nächsten 15 Jahren (so lange braucht Sandelholz bis zur Erntereife in der Kultivierung, verglichen mit 25-50 Jahre im Urwald) mindestens 80 % Weltmarktanteil beim (legalen) Angebot aus nachhaltigem, rückverfolgbarem Anbau haben wird.

Dank der einzigartigen medizinischen und olfaktorischen Eigenschaften vom ätherischen Sandelholzöl ergibt sich die Nachfrage aus diversen Produktmärkten auf allen Kontinenten. Aktuelle Abnehmer: TCM (Traditionelle Chinesische Medizin), Ayurveda, Naturkosmetik (skin care), Parfums/​Attars, Aromatherapie. Auch das Kernholz erzielt hohe Preise zur Nutzung für kulturelle Schnitzereien (Buddhismus, Hinduismus etc., wo Sandelholz heilig ist). Mittelfristig werden Abnehmer aus der westlichen Human- und Tiermedizin sowie Foodflavoring zu hohen Preisen erwartet. Die (durch die Pandemie verstärkte) Tendenz bei Verbrauchern, authentische, nachhaltig angebaute und rückverfolgbar verarbeitete Naturrohstoffe gegenüber synthetischer, illegaler oder gar gepanschter bis gefälschter Ware zu bevorzugen und dafür höhere Preise zu zahlen, kommt unserem Geschäftsmodell zugute.

Im Rahmen einer Umstrukturierung hat die Quintis (Australia) Pty Ltd mit Wirkung zum 30. Oktober 2018 das bisherige Geschäft der Quintis Ltd und ihrer Tochtergesellschaften übernommen und führt nunmehr das Unternehmen Quintis fort. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden die Geschäftsbeziehungen der Jäderberg Gruppe und der Trusts mit der Quintis Ltd als Asset-Partner.

Im Rahmen der Übernahme wurden die Tochtergesellschaften der Quintis Ltd von der Quintis (Australia) Pty Ltd übernommen und das operative Plantagengeschäft, insbesondere das Plantagenmanagement und das diesbezügliche Personal der Quintis Ltd auf die Fieldpark Pty Ltd, eine Tochtergesellschaft der Quintis (Australia) Pty Ltd, übertragen. Gleichzeitig ist die Fieldpark Pty Ltd in diesem Zusammenhang anstelle der Quintis Ltd auch als neuer Plantation Manager in die von den Trusts geschlossenen Lease and Management Agreements für die verschiedenen Plantagen eingetreten. Im Zuge der entsprechenden Novation und Bestätigung der LMA wurden auch verschiedene Vertragsklauseln der LMA angepasst, insbesondere werden die Kosten der Plantagenbewirtschaftung nicht mehr nach im Voraus vereinbarten Pauschalbeträgen, sondern nunmehr nach tatsächlich angefallenem Aufwand ausgeglichen.

Gesellschafter der Quintis (Australia) Pty Ltd, die Quintis im Zuge der Übernahme mit frischem Kapital in Höhe von rd. AUD 145 Mio. für die langfristige Finanzierung des Geschäfts ausgestattet haben, ist mehrheitlich mittelbar BlackRock Inc, eine der weltweit größten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften mit einem verwalteten Vermögen von mehr als USD 8,678 Billionen (Stand: 2020[6]).

Neuer Chief Executive Officer (CEO) von Quintis Ltd ist seit Februar 2020 Richard Henfrey. Er löste Julius Matthys ab, der in den Aufsichtsrat des Unternehmens wechselte. Chief Financial Officer (CFO) ist weiterhin Alistair Stevens.

Durch die Übernahme von Quintis wurde eine solide Grundlage für die langfristige Finanzierung unseres australischen Asset-Partners gelegt.

Im Nachtrag Nr. 1 vom 5. April 2018 zum Fortführungs-Verkaufsprospekt vom 26. Mai 2017 sind eingetretene, wichtige neue Umstände dargestellt. Sie betreffen im Wesentlichen die Anpassung der Annahmen hinsichtlich des biologischen Ertrags der Sandelholzplantagen, an denen die Emittentin über ihre australische Tochtergesellschaft JC Indian Sandalwood 5 LLP (Objektgesellschaft) Anteile erworben hat (in Form von Units der jeweiligen Unit Trusts) und plangemäß erwirbt und damit einhergehend eine Veränderung der voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und der Prognoserechnung.

Geschäftsverlauf

Seit dem Geschäftsjahr 2018/​19 kommt es bedingt durch die Regelungen in den Beteiligungsdarlehensverträgen zu Kündigungen von Beteiligungsdarlehen.

Zur Finanzierung dieser Kündigungen und aller sonstigen Aufwendungen (laufende Geschäftskosten, Zinsen, Steuer etc.) müssen Plantagenanteile (Units) von der LLP5 verkauft werden und Käufer vorhanden sein. Der Plantagen-Anteilsverkauf ist aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie in den letzten Monaten erheblich langsamer als geplant verlaufen und seit dem Jahr 2020 nahezu zum Erliegen gekommen (siehe Nachtragsbericht). Allgemein halten sich Investoren mit ihren Investitionsentscheidungen zurück, auch hinsichtlich JC Sandalwood. In der Folge wurden die Anleger bereits darüber informiert, dass die Darlehenskündigungen und Zinsansprüche ab dem Jahr 2018/​2019 im Nachrang stehen.

In der Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 wurden Beteiligungsdarlehen in Höhe von insgesamt T€ 222 gekündigt. Hiervon wurden bis zum Abschlussstichtag T€ 55 zurückgezahlt.

Zur Finanzierung der Zinsaufwendungen für die Beteiligungsdarlehen wurden im Geschäftsjahr 2018/​2019 insgesamt 117.000 Plantagenanteile (Units) an der Plantage Howie zu einem Preis von AUD 299.515 von der LLP5 an Gesellschaften der JC-Gruppe zu den festgelegten Preisen verkauft. Der durchschnittliche Verkaufspreis betrug AUD 2,56 pro Unit.

Der Gesamtbestand der Plantagenanteile in der LLP5 zum 30. Juni 2019 gliedert sich wie folgt:

Eagle Park Tree Trust: 1.698.900 Units zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt TAUD 5.280. Dies entspricht durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Unit in Höhe von AUD 3,11

Howie Tree Trust: 3.021.100 Units zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt TAUD 5.902. Dies entspricht durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Unit in Höhe von AUD 1,95

Die durchschnittlichen Anschaffungskosten lagen damit im prognostizierten Rahmen des Fortführungs-Verkaufsprospektes vom 26. Mai 2017 und des 1. Nachtrages vom 8. April 2018 von durchschnittlich 70 % des jeweiligen JC-Plantagenwertes der Plantagenanteile.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat konzeptionsbedingt noch keine Erlöse erzielt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 550.759,43 setzt sich im Wesentlichen aus den Bestandsprovisionen an die Jäderberg & Cie. GmbH in Höhe von € 46.306,25, den Zinsaufwendungen für die Beteiligungsdarlehen in Höhe von € 462.716,72, der Geschäftsführungsvergütung in Höhe von € 27.586,50, den Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von € 8.330, Buchführungskosten in Höhe von € 3.000 sowie der Haftungsvergütung für die Komplementärin in Höhe von € 2.000 zusammen. Maßgebliche Kennzahlen für die Steuerung des Unternehmens sind der Cashflow sowie die Kennzahlen zur Asset-Unterlegung (siehe Fortführungs-Prospekt vom 26. Mai 2017 Seite 74 und 75). Der Jahresfehlbetrag liegt 3 % unter dem im 1. Nachtrag zum Fortführungs-Verkaufsprospekt vom 5. April 2018 prognostizierten Fehlbetrag in Höhe von € 567.422, bedingt durch einen um T€ 21 höheren betrieblichen Aufwand und einen um T€ 37 geringeren Zinsaufwand.

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die realisierten Plantagenanteilsverkäufe aus der Objektgesellschaft in Höhe von insgesamt T€ 189 dominiert. Die Liquidität hat sich stichtagsbezogen zum 30. Juni 2019 gegenüber dem Vorjahr um T€ 270 verringert. Von den Liquiditätsmitteln sind T€ 7.758 in Anteile an der JC Indian Sandalwood 5 LLP angelegt, die bilanziell unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Die Zahlungsfähigkeit der JC Indian Sandalwood 5 war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

Vermögenslage

Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erfordert nur in wesentlichem Umfang Investitionen in das Finanzanlagevermögen. Die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile des Kommanditisten betragen T€ 2.189. Dennoch liegt keine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der JC Indian Sandalwood 5 für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den prospektierten Prognoserechnungen entwickeln wird.

III. Vergütungsbericht im Sinne des §24 (1) VermAnlG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Gesamtvergütungen im Sinne des § 24(1) Nr. 1 VermAnlG in Höhe von € 76.367,75 gezahlt. Die Vergütungen erhielten insgesamt zwei Begünstigte. Die Gesamtvergütungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Art fix/​variabel Betrag
(in EUR)
Begünstigter
1. Haftungsvergütung fix 2.000,00 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
2. Geschäftsführungsvergütung variabel (mit fester Mindestvergütung*) 27.586,50 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
3. Vermittlungsprovisionen variabel 400,00 Jäderberg & Cie. GmbH
4. Bestandsprovisionen variabel 46.306,25 Jäderberg & Cie. GmbH
5. Konzeptionsvergütungen variabel 75,00 Jäderberg & Cie. GmbH
Gesamtsumme 76.367,75

* Die Komplementärin Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH erhält ab dem Geschäftsjahr 2015/​2016 eine jährliche Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 0,3 % des Betrages der der Emittentin insgesamt von Anlegern zum Ende des Geschäftsjahres ausgereichten Beteiligungsdarlehen und des ihr sonst gewährten Nachrangkapitals, mindestens jedoch in Höhe von € 15.000. Der Mindestbetrag erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2016/​2017 um jeweils 3 % gegenüber dem Vorjahr.

Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Vergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 2 VermAnlG wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt und sind konzeptionsgemäß auch nicht vorgesehen.

IV. Nachtragsbericht

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes belaufen sich die der Gesellschaft gewährten Beteiligungsdarlehen auf insgesamt € 9.245.500 (Stand: 30. Juni 2021). Zur Finanzierung des Liquiditätsbedarfs in den Geschäftsjahren 2020/​2021, u.a. für Zinszahlungen und Darlehensrückzahlungen, hat die LLP5 für insgesamt AUD 526.300 Plantagenanteile verkauft. Von dem Eagle Park Tree Trust in Northern Territory, Australien, wurden insgesamt 30.300 Units veräußert. Von dem NT 2016 Tree Trust ebenfalls in Northern Territory, Australien, wurden bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 178.000 Units veräußert. Der durchschnittliche Verkaufspreis betrug pro Unit AUD 2,99.

Als wesentliches Ereignis im Zeitraum nach dem Bilanzstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses ist die zunehmend weltweite Ausbreitung des Corona-Virus, die zu erheblichen globalen Störungen in den wirtschaftlichen Aktivitäten führte, zu nennen. In der Folge kam es zu einer deutlichen Zurückhaltung auf der Käufer-Seite, so dass die erforderlichen Mittel zur Deckung der laufenden Kosten sowie der Rückzahlung von gekündigten Darlehen nicht in ausreichendem Maße durch die Objektgesellschaft in den Folgejahren, vor allen Dingen im Geschäftsjahr 2020/​2021, erwirtschaftet werden konnten und die Ertrags- und Liquiditätslage der Objektgesellschaft negativ beeinflussen. Die wirkt sich auch auf die Liquiditätslage der Gesellschaft aus. In der Folge waren jährliche Ausschüttungen in Form von Zinsen an Anleger einschließlich abzuführender Kapitalertragsteuern aus Vorjahren und die Darlehensrückzahlungen noch nicht möglich. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich kurz- bis mittelfristig die allgemeine konjunkturelle Lage weitestgehend entspannt, die Käufer ihre Zurückhaltung aufgeben und in der Konsequenz die aufgelaufenen Verpflichtungen abgebaut werden können.

Die Einschätzungen zum Verlauf der Pandemie sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die Entwicklung der Ertrags- und Liquiditätslage von der Prognose abweichen kann. Wir verweisen insofern auf die Abschnitte V. (Prognosebericht) und VI. (Chancen und Risikobericht) unseres Lageberichts sowie unsere Hinweise im Anhang.

V. Prognosebericht

Bei der Plantage Eagle Park handelt es sich um eine bereits in 2012 angelegte Plantage mit einer Gesamtgröße von 107,73 ha und 56.596 Sandelholz-Bäumen. Die JC Indian Sandalwood 5 LLP hält hieran zum 30. Juni 2021 einen Anteil von 19,4 %. Dies entspricht ca. 21 ha oder rd. 10.979 Bäumen.

Bei der Plantage NT2016 handelt es sich um eine in 2016 angelegte Plantage mit einer Gesamtgröße von 287,56 ha und 141.888 Sandelholz-Bäumen. Die JC Indian Sandalwood 5 LLP hält hieran zum 30. Juni 2021 einen Anteil von rd. 13,9 %. Dies entspricht ca. 39,97 ha oder rd. 19.722 Bäumen.

Per 30. Juni 2021 lagen nachrangige Darlehenskündigungen über einen Gesamtbetrag in Höhe von T€ 379 vor. Die nachrangigen Zinsansprüche belaufen sich zu diesem Stichtag auf T€ 917 unter Berücksichtigung noch nicht fälliger Kapitalertragsteuer.

Derzeit steht noch nicht fest, wann diese Zahlungen geleistet werden können.

Für das Geschäftsjahr 2019/​2020 ergibt sich ein vorläufiger Verlust von T€ 537 sowie für das Geschäftsjahr 2020/​2021 ein vorläufiger Verlust von T€ 550.

Der in den vorhergehenden Abschnitten des Wirtschaftsberichts beschriebene und zu Jahresbeginn 2020 zunächst nur in Asien erfolgte Ausbruch der Krankheit COVID 19 entwickelte sich in den ersten Monaten des Jahres 2020 relativ schnell zu einer internationalen Pandemie, die bis heute die gesamte Welt in Atem hält. Wir haben, basierend auf den aktuellen Kenntnisständen, die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf unsere Geschäftsentwicklung bewertet und in der Prognose für die erwartete Ertrags- und Liquiditätslage des Jahres 2021/​2022 berücksichtigt. Wir gehen derzeit von einem Verlust in Höhe T€ 560 aus. Hinsichtlich der Liquiditätslage verweisen wir auf den Nachtragsbericht. Die Einschätzungen zum Verlauf dieser Pandemie sind jedoch auch bis jetzt mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die tatsächliche Entwicklung der Ertragslage von der Prognose signifikant abweichen kann.

Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 30. Juni 2019 nicht ein. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Anhang zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag.

VI. Chancen- und Risikobericht

Die Marktaussichten sind durch ein zunehmend geringer werdendes Angebot an wild wachsendem Sandelholz geprägt. Sandelholz und Sandelholz-Öl sind insbesondere in Indien und China seit Jahrhunderten traditionell und kulturell verwurzelte Handelsgüter. Bereits hieraus ergibt sich voraussichtlich ein zunehmender Nachfrageüberhang. Hinzu kommt die Erschließung neuer Absatzmärkte insbesondere auf dem Sektor der dermatologischen Heilmittel in der westlichen Welt sowie die geplante Ausweitung auf margenträchtige, verschreibungspflichtige Pharmazeutika.

Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsbetriebs hängt von einer Reihe von Einflussfaktoren, wie z.B. Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken, Marktrisiken, Prognoserisiken, Kapitalaufbringungsrisiken oder Kosten- und Liquiditätsrisiken ab. Diese sowie weitere bislang nicht erkennbare Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert eintreten und sich in ihrer negativen Wirkung wechselseitig verstärken.

Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken

Die Bepflanzung der Plantagen und das Wachstum der Sandelholz-Bäume und damit auch der Ernteertrag hängen in hohem Maße von den allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen sowie klimatischen Bedingungen (z.B. Bodenqualität, Setzlingsqualität Wasserversorgung, Temperaturen, laufende Bewirtschaftung etc.) ab. Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen und/​oder klimatischen Bedingungen bezüglich der Plantagen als weniger geeignet für den Anbau von Sandelholz erweisen als prognostiziert, oder dass sich diese Bedingungen – z.B. infolge des Klimawandels – verschlechtern. Es besteht auch das Risiko, dass die für die Bewässerung der Plantagen erforderliche Wasserversorgung zukünftig nicht oder nicht mehr im erforderlichen Maße sichergestellt ist. Ebenfalls kann es zu Fehlern oder ungeeigneten Maßnahmen bei der Plantagenbewirtschaftung kommen. All dies kann zu einer Verzögerung der Ernte, zu einem geringeren Ernteertrag und zu schlechterer Quantität und Qualität des geernteten Sandelholzes und der daraus verarbeiteten Produkte, insbesondere des Sandelholz-Öls führen. All dies kann sich entsprechend negativ auf das Plantageninvestment der Emittentin auswirken und für den Anleger zu geringeren und/​oder späteren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Marktrisiken

Die zukünftig für Sandelholz und Sandelholz-Produkte erzielbaren Verkaufspreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis des Plantageninvestments und die Entwicklung der Vermögensanlage. Die erzielbaren Preise hängen wiederum maßgeblich von den zukünftigen Marktentwicklungen, insbesondere der Entwicklung von Angebot und Nachfrage ab. Diese werden von vielen Faktoren, wie z.B. der Preisdynamik der verschiedenen Absatzmärkte, der Wettbewerbssituation, der Produktqualität, der globalen Verfügbarkeit natürlichen Sandelholzes, der Verfügbarkeit und dem Preis von Substituten, der Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung und nicht zuletzt dem Geschmack der Verbraucher beeinflusst. Änderungen der Nachfrage nach Sandelholz oder der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie das Bestehen etwaiger Handelsbarrieren oder sonstiger handelspolitischer Beschränkungen könnten den Absatz von Sandelholz und/​oder den Zugang zu Absatzmärkten erschweren oder unmöglich machen. Das Auftreten neuer oder die Stärkung der Wettbewerbsposition vorhandener Wettbewerber, insbesondere anderer Plantagenbetreiber, und dass hieraus resultierende höhere Angebot an Sandelholz-Produkten sowie der erhöhte Konkurrenzdruck können zu einer nachteiligen Preisentwicklung für Sandelholz und Sandelholz-Produkte und zu einer schwächeren Wettbewerbsposition der Emittentin führen. Es besteht das Risiko, dass natürliches Sandelholz-Öl nicht im prognostizierten Umfang Marktanteile von gegenwärtig eingesetzten Ersatzstoffen (z.B. synthetische oder minderwertigere Öle oder sonstigen Substituten) zurückgewinnt, oder dass es nicht gelingt, die prognostizierten Preise für natürliches Sandelholz-Öl am Markt durchzusetzen. Dieses Risiko besteht insbesondere angesichts der zukünftig zunehmenden Erntemengen und damit des Angebots Sandelholzes, das von Plantagen stammt, die von Quintis bewirtschaftet werden. Neue Technologien und der Fortschritt in der chemischen, technologischen und gentechnischen Forschung und Entwicklung können dazu führen, dass natürliches Sandelholz-Öl zukünftig besser und/​oder in größerem Maße oder zu günstigeren Konditionen als bisher durch Substitute (z.B. synthetische Öle) ersetzt oder hergestellt wird. Ferner besteht das Risiko, dass auf natürlichem Sandelholz-Öl basierende Heilmittel und Medikamente, die gegenwärtig oder zukünftig entwickelt werden nicht, nur in geringerem Umfang oder mit erheblicher Verzögerung eine Marktreife erlangen. Sämtliche vorstehend genannten Risiken können dazu führen, dass sich die Marktverhältnisse für natürliches Sandelholz und Sandelholz-Produkte nicht wie prognostiziert oder rückläufig entwickeln und geringere Preise sowie eine sinkende Nachfrage nach natürlichem Sandelholz-Öl zur Folge haben. Dies würde sich negativ auf die Liquiditätsrückflüsse aus dem Plantageninvestment der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger eine Reduzierung der Rückflüsse und einen Teilverlust der Vermögensanlage zur Folge haben.

Prognoserisiken

Von wesentlicher Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis des Plantageninvestments und damit der Vermögensanlage sind u.a. die Quantität und die Qualität des Sandelholzes, das zukünftig geerntet werden kann, sowie die zukünftig für Sandelholz und Sandelholz-Produkte, insbesondere für Sandelholz-Öl, auf dem Weltmarkt erzielbaren Preise. Diese Parameter werden nicht nur von den klimatischen und forstwirtschaftlichen Bedingungen und der Qualität der Aufzucht beeinflusst, sondern von einer Reihe weiterer Faktoren, insbesondere den zukünftigen Marktbedingungen. Es ist nicht möglich, verlässliche Prognosen über die Ertragskraft der Sandelholz-Plantagen und über die erzielbaren Preise für Sandelholz-Produkte für den Zeitraum bis zur Ernte und Verwertung der Plantagen aufzustellen. Dasselbe gilt für andere Zukunftseinschätzungen mit Prognosecharakter. Viele der darauf beruhenden Unwägbarkeiten befinden sich außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die künftigen Rahmenbedingungen von denen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unterstellten Annahmen und Prognosen abweichen (z.B. zum Kernholzanteil und Ölgehalt) oder sich die Annahmen und Prognosen bezüglich der künftigen Preisentwicklung als falsch herausstellen, so dass prognostizierte Ergebnisse nicht erzielt werden. Dieses Risiko gilt in besonderem Maße, weil der kommerzielle Anbau Sandelholzes immer noch ein Pionierprojekt darstellt. Es kann deswegen landwirtschaftlichen und sonstigen Risiken unterliegen, die derzeit noch nicht absehbar sind oder nur unzureichend beurteilt werden können. Ferner besteht ein Prognoserisiko in besonderem Maße, weil aufgrund des gegenwärtig sehr knappen Angebotes an legalem Sandelholz und Verzerrungen durch Angebote von illegal gerodetem Sandelholz und Fake-Produkten aktuell nur wenige verlässliche Marktdaten zur Verfügung stehen. All diese Risiken können das Plantageninvestment der Gesellschaft negativ beeinflussen und für den Anleger zu geringeren und/​oder späteren Rückflüssen und zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Kostenrisiken

Kostensteigerungen in Bezug auf die Plantagenbewirtschaftung und Versicherung sowie die Ernte, Transport, Verarbeitung und Vermarktung des Sandelholzes oder die Steigerung sonstiger Kosten und das Auftreten unvorhergesehener Ausgaben der Gesellschaft oder der Trusts würden einen negativen Effekt auf das Ergebnis des Plantageninvestments und damit auch auf die Höhe und die Zeitpunkte der Auszahlungen an den Anleger haben. Es besteht ferner das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken und sich Liquiditätsrisiken realisierten. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen.

Liquiditätsrisiken

Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um die von ihnen jeweils beabsichtigten Maßnahmen und Geschäfte im geplanten oder erforderlichen Umfang oder zu den jeweils geplanten oder erforderlichen Zeitpunkten umzusetzen. Ferner besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Auf Ebene der Gesellschaft bestehen entsprechende Risiken insbesondere dann, wenn es der Gesellschaft nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig gelingen sollte, die für die Deckung ihrer Kosten und Verpflichtungen notwendige Liquidität durch die zu diesem Zweck beabsichtigte Veräußerung von Plantagenanteilen zu generieren. In diesem Fall bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen kann (z.B. Zinsen im Falle der Aufnahme von Krediten). Gelingt es nicht, die Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft mit weiteren Kosten und zu einer vorzeitigen und nachteiligen Verwertung der Plantagenanteile führen und letztlich eine Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben. All dies kann sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen.

Entsprechende Risiken bestehen auch auf Ebene der Trusts hinsichtlich der Finanzierung der laufenden Kosten und Zahlungsverpflichtungen, insbesondere der Plantagenbewirtschaftungskosten und -vergütungen und Versicherungsprämien. Wenn die für die Versicherungsprämien erforderliche Liquidität nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig durch die Ausgabe neuer Plantagenanteile oder die Aufnahme von Darlehen generiert werden kann, kann dies dazu führen, dass die Plantagen nur unzureichenden oder keinen Versicherungsschutz genießen, was die Versicherungsrisiken entsprechend erhöht. Soweit geschuldete Kosten und Vergütungen, insbesondere für die Plantagenbewirtschaftung und sonstige Dienstleistungen des Plantagemanagers nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht geleistet werden können, besteht das Risiko, dass der Plantagenmanager die Plantagenbewirtschaftung und/​oder sonstige Dienstleistungen nicht, nur in unzureichendem Maße oder später als erforderlich durchführt. Dies kann negative Auswirkungen auf den Zustand und das Wachstum der Plantagen haben und auch zu einem Absterben der Bäume führen.

Eine Deckungslücke kann ferner zu zusätzlichen Kosten führen (z.B. Zinsen im Falle der Aufnahme von Krediten). Gelingt es nicht, die Deckungslücke zu schließen oder den Kapitaldienst von zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen zu leisten, kann dies Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Trusts, die Ausübung von Verwertungsrechten durch die jeweiligen Gläubiger und damit eine vorzeitige und nachteilige Verwertung der Plantagen zur Folge haben und dazu führen, dass das Plantageninvestment vorzeitig beendet wird. Diesbezüglich besteht ferner das Risiko, dass ein angemessener Verwertungserlös im Rahmen der Verwertung nicht erzielt wird. All dies kann sich nachteilig auf das Plantageninvestment auswirken und letztlich die Insolvenz der Trusts und der Gesellschaft zur Folge haben. Für den Anleger kann dies zu geringeren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zum Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Fremdfinanzierungsrisiken

Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft abweichend von der Planung Fremdkapital aufnimmt, um laufende Kosten zu finanzieren oder einen sonstigen Kapitalbedarf zu decken. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn sich ein oder mehrere andere Risiken realisieren (z.B. Anfall zusätzlicher oder höherer Kosten, hinter den Prognosen zurückbleibende Verkäufe von Plantagenanteilen). Die Aufnahme von Fremdmitteln würde zu zusätzlichen Kosten führen und kann sich daher negativ auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken. Dies kann für den Anleger zu geringeren Rückflüssen aus der Vermögensanlage und zum Teilverlust der Vermögensanlage führen.

Entsprechende Risiken bestehen auch auf Ebene der Trusts, soweit die Plantagenbewirtschaftungskosten und -vergütungen oder Versicherungsprämien auf Seiten des Trusts durch die Aufnahme von Darlehen finanziert werden. Es besteht das Risiko, dass die Trusts den zu leistenden Kapitaldienst nicht fristgerecht oder vollständig erbringen, z.B. wenn es ihnen nicht gelingt, in ausreichendem Umfang neue Plantagenanteile auszugeben, um die zu leistenden Zahlungen zu finanzieren. Dies kann zu Verzugszinsen und zusätzlichen Kosten führen und ferner die Realisierung der o.a. dargestellten Liquiditätsrisiken, insbesondere die Verpflichtung zur Verwertung der jeweiligen Plantage zur Folge haben. All dies kann sich nachteilig auf das Plantageninvestment auswirken und letztlich die Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben. Für den Anleger kann dies zu geringeren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zum Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Risiken des Ausfalls von Vertragspartnern

Auf Seiten der Gesellschaft und der Trusts bestehen keine forstwirtschaftlichen Kenntnisse oder Erfahrungen, insbesondere nicht in der Kultivierung und dem Betrieb von Sandelholzplantagen oder der Verarbeitung und Verwertung der Sandelholz-Bäume. Der Erfolg des Plantageninvestments wird ganz wesentlich von der Expertise der mit dem Plantagenmanagement umfassend beauftragten Quintis sowie der Qualität des Quintis Managements bestimmt. Darüber hinaus ist für das Ergebnis des Plantageninvestments und der Vermögensanlage des Anlegers entscheidend, dass die Quintis Group ihren vertraglichen Pflichten und Aufgaben pflichtgemäß nachkommt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbracht werden und/​oder Fehler im Plantagenmanagement geschehen und Rückzahlungsansprüche für bereits geleistete Zahlungen nicht bestehen, nicht durchsetzbar sind oder ausfallen. Ein Ausfall oder eine Insolvenz von Quintis könnte den Fortbestand der mit Quintis geschlossenen Verträge und das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft erheblich gefährden und für den Anleger zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Die Verwaltung der Emittentin und das Investment Management hinsichtlich der Vermögensanlage erfolgen durch Unternehmen der JC Gruppe. Der Erfolg der Vermögensanlage wird daher wesentlich von der Expertise der mit der Verwaltung und dem Investment Management betrauten Unternehmen der JC Gruppe sowie der Qualität ihres Managements bestimmt. Darüber hinaus ist für das Ergebnis des Plantageninvestments und der Vermögensanlage des Anlegers entscheidend, dass die JC Gruppe ihren vertraglichen Pflichten und Aufgaben pflichtgemäß nachkommt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbracht werden und/​oder Fehler in der Verwaltung und im Investment Management und hieraus etwa resultierende Ansprüche gegen die JC Gruppe nicht bestehen, nicht durchsetzbar sind oder ausfallen. Ein Ausfall oder eine Insolvenz von Unternehmen der JC Gruppe könnte den Fortbestand und die Erfüllung der mit der JC Gruppe geschlossenen Verträge und die laufende Finanzierung von Kosten auf Ebene der Emittentin und der Trusts erheblich gefährden, so dass sich für die Emittentin und die Trusts die oben dargestellten Liquiditätsrisiken realisieren könnten. Die Unternehmen der JC Gruppe könnten in diesem Fall die ihnen zuggewiesenen Aufgaben und Verpflichtungen, insbesondere die Geschäftsführung und das laufende Investment Management, nicht mehr erbringen, so dass eine laufende Überwachung des Plantageninvestments nicht mehr gewährleistet wäre. Ferner könnte ein Ausfall oder eine Insolvenz von Unternehmen der JC Gruppe wesentliche Änderungen in der Inhaber- und Leitungsstruktur der Trusts zur Folge haben, die sich nachteilig auf Einflussmöglichkeiten der Emittentin und der Anleger auswirken können. Es kann auch zu einer vorzeitigen Verwertung der Plantagen kommen. All dies kann sich erheblich negativ auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Emittentin auswirken und für den Anleger zu einer vorzeitigen Beendigung der Vermögensanlage und zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Aufgrund eines regelmäßigen Reportings durch den Bewirtschafter Quintis ist eine laufende Information über die Entwicklung der Plantagen gewährleistet. Pandemiebedingt sind derzeit keine Plantagenbesuche durch die Geschäftsführung möglich, da eine Einreise nach Australien aktuell nicht möglich ist.

Durch die Pandemie ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens zum 30. Juni 2019 keine Auswirkungen.

Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 30. Juni 2019 nicht ein.

VII. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen verwendeten Finanzinstrumenten zählen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten.

VIII. Bericht über Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält eine Niederlassung in Perth, Australien. Hier wird das operative Plantagengeschäft koordiniert.

IX. Erklärung der Geschäftsführung

Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 13. September 2021

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH

vertreten durch ihren Geschäftsführer

Peter Jäderberg

[1] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Konjunkturprognose 2019 und 2020, Statistisches Bundesamt, 19. März 2019

[2] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2019/​2020, Statistisches Bundesamt, 23. Juni 2020

[3] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2020/​2021, Statistisches Bundesamt, 17. März 2021

[4] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Konjunkturprognose 2021/​2022, Statistisches Bundesamt, 17. März 2021

[5] Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14.07.2021 „Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2021“, https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2021/​20210714-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-juli-2021.html)

[6] BlackRock Inc. Annual Report 2020 (https:/​/​www.blackrock.com/​corporate/​literature/​annual-report/​blackrock-2020-annual-report.pdf)

Bilanz

Aktiva

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. Anlagevermögen 7.758.641,47 7.927.205,57
I. Finanzanlagen 7.758.641,47 7.927.205,57
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.758.641,47 7.927.205,57
B. Umlaufvermögen 10.950,41 273.661,69
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.950,41 273.661,69
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 2.185.870,51 1.635.111,08
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 2.185.870,51 1.635.111,08
Summe Aktiva 9.955.462,39 9.835.978,34

Passiva

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital /​ Kapitalkonto /​ Kapitalanteile 3.000,00 3.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 3.000,00 3.000,00
II. Gewinn-/​Verlustvortrag im Sinne des 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften -1.638.111,08 -890.541,81
III. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag -550.759,43 -747.569,27
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.185.870,51 1.635.111,08
B. Rückstellungen 80.331,84 89.320,02
1. Steuerrückstellungen 6.453,09 0,00
2. sonstige Rückstellungen 73.878,75 89.320,02
C. Verbindlichkeiten 9.875.130,55 9.746.658,32
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 95,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 29.796,50 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 9.845.239,05 9.746.658,32
Summe Passiva 9.955.462,39 9.835.978,34

Gewinn- und Verlustrechnung

1.7.2018 – 30.6.2019
EUR
1.7.2017 – 30.6.2018
EUR
1. Betriebsergebnis -88.042,71 -320.826,39
a) Rohergebnis 3.902,74
sonstige betriebliche Erträge 3.902,74
davon Erträge aus Währungsumrechnung 3.902,74
b) sonstige betriebliche Aufwendungen 88.042,71 324.729,13
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis -462.716,72 -426.742,88
a) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 462.716,72 426.742,88
3. Ergebnis nach Steuern -550.759,43 -747.569,27
Jahresfehlbetrag 550.759,43 747.569,27

Anhang zum Jahresabschluss per 30. Juni 2019

JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2018 wurde nach den Vorschriften des HGB für Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der §§ 23 ff VermAnlG aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hamburg unter HRA 118112 eingetragen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bewertungs- und Gliederungsvorschriften werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HGB angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Die sonstigen Rückstellungen betreffen solche für Vermittlungsprovisionen € 46.218 für Abschlussprüfung € 16.660 und für Buchführung € 11.000.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt € 9.875.130,56 (Vorjahr: € 9.746.658,32). Darauf entfallen Verbindlichkeiten mit einer:

– Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (kurzfristig): € 609.630,55 (Vorjahr: € 426.658,32).

– Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren (mittelfristig): € 0 (Vorjahr: € 0)

– Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (langfristig): € 9.265.500 (Vorjahr: € 9.320.000). Hierbei handelt es sich ausschließlich um die nachrangigen Beteiligungsdarlehen.

Sonstige Angaben

Die JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG ist Emittentin einer Vermögensanlage im Sinne des § 1 (2) Nr. 3 VermAnlG.

Im Geschäftsjahr 2018/​2019 wurden für Abschlussprüfungsleistungen Honorare in Höhe von € 8.330,00 aufgewendet.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 2018/​2019 durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH, Hamburg, (Stammkapital: € 25.000,00). Diese wird vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Peter Jäderberg, Kaufmann, Hamburg.

Die Komplementärin erhielt vertragsgemäß eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von € 2.000. Ferner erhielt die Komplementärin für ihre Geschäftsführungstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr vertragsgemäß eine Vergütung in Höhe von € 27.586,50.

Die JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG ist als einziger Limited Partner (= Kommanditist) zu 100 % an der JC Indian Sandalwood 5 LLP (Partnership No. L2015009) mit Sitz in Perth, Australien, beteiligt. Der Jahresfehlbetrag der JC Indian Sandalwood 5 LLP beträgt für das Geschäftsjahr 2018/​2019 AUD 54.343 und wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dies entspricht einem Betrag von € 33.555 (bei einem Devisenkassamittelkurs von 1:1,61953 per 30. Juni 2019). Das Eigenkapital (Partners` Funds) der JC Indian Sandalwood 5 LLP beläuft sich zum 30. Juni 2019 gemäß australischer Rechnungslegungsvorschriften auf AUD 11.026.224. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von € 6.808.286,35. Die JC Indian Sandalwood 5 LLP hält Anteile an der Indischen Sandelholz-Plantage Eagle Park in Form von Units am Eagle Park Tree Trust (Sondervermögen nach australischem Recht) und an der NT 2016-Plantage in Form von Units am NT 2016 Tree Trust. Es handelt sich hierbei zum Abschlussstichtag um insgesamt 4.720.000 Units an beiden Plantagen. Die Units werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Zur Finanzierung der Anschaffungskosten der Units in Höhe von insgesamt AUD 11.182.569 wurde die JC Indian Sandalwood 5 LLP von der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG mit entsprechendem Eigenkapital in Höhe von umgerechnet insgesamt € 7.758.641,47 ausgestattet.

Die JC Indian Sandalwood 5 LLP unterliegt der australischen corporate income tax (CIT).

Der Jahresfehlbetrag der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG wurde auf dem Ergebniskonto des Gesellschafters erfasst.

Berichtsjahr
Jahresfehlbetrag 550.759,43 €
./​. Belastung auf den Ergebniskonten 550.759,43 €
= Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 €

Hinweise zu Covid-19

Wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag war eine zunehmend weltweite Ausbreitung des Corona-Virus, die zu erheblichen globalen Störungen in den wirtschaftlichen Aktivitäten führte. Die Einschätzungen zum Verlauf der Pandemie sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die Entwicklung der Ertrags- und Liquiditätslage von der Prognose abweichen kann, siehe Prognosebericht als Bestandteil des Lageberichts. Die Plantagenbewirtschaftung durch unseren Bewirtschaftungspartner Quintis ist durch die Pandemie nicht beeinträchtigt. Die Büros von Quintis in Perth und Darwin wurden im April 2020 geschlossen und die Mitarbeiter arbeiteten im Homeoffice. Der tägliche Betrieb des Unternehmens konnte so aufrechterhalten werden. Die Arbeitsplätze aller fest angestellten Mitarbeiter wurden erhalten. Nach Ende der Regenzeit (i.d.R. im Mai) nehmen die Arbeiten auf den Plantagen zu. Diese werden normalerweise durch eine Kombination von Mitarbeitern und Saisonkräften durchgeführt. Wenngleich die Aufnahme externer Arbeitskräfte auf den Plantagen sich zeitlich etwas verzögern kann, gehen wir davon aus, dass die Aktivitäten auf den Plantagen auch in diesem Jahr normal durchgeführt werden können. Durch das Ausbruchsgeschehen ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2019 keine Auswirkungen.

Weitere wesentliche Ereignisse traten nach dem Bilanzstichtag nicht ein.

Erklärung nach § 23 (2) Nr. 3 Vermögensanlagengesetz

Es wird hiermit versichert, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Anhang enthält die die Ansätze in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläuternden Hinweise.

 

Hamburg, 13. September 2021

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH

vertreten durch ihren Geschäftsführer

Peter Jäderberg

Sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14. September 2021 festgestellt.

Berichtsprüfung

Überschrift

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2018 in der von uns

geprüften und unter dem 30. August 2021 testierten Fassung erteilen wir nach dem Ergebnis unserer Prüfung dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/​2019 der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg, den folgenden

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Ausführungen in den Abschnitten „Nachtragsbericht“, „Chancen und Risikobericht“ und „Prognosebericht“ im Lagebericht sowie im Anhang im Abschnitt „Covid 19“ hin. Dort wird berichtet, dass der für die Generierung der Liquidität vorgesehene Plantagen-Anteilsverkauf aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie seit dem Jahr 2020 nahezu zum Erliegen gekommen ist. In der Folge verfügt die Gesellschaft nicht über die erforderlichen Mittel, um die jährlichen Zinszahlungen sowie die Rückzahlung von gekündigten Darlehen vorzunehmen und musste den Anlegern den nach dem Verkaufsprospekt möglichen Nachrang erklären. Eine Verbesserung der Liquiditätslage setzt voraus, dass sich der Verkauf von Plantagenanteilen wiederbelebt. Die Gesellschaft kann auf die Zuführung weiterer finanzieller Mittel angewiesen sein, um nicht in ihrem Bestand gefährdet zu werden. Wir weisen darauf hin, dass die Einschätzungen zum Verlauf der Pandemie

weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind, so dass die tatsächliche Entwicklung von der Prognose signifikant abweichen kann. Wie in den Ausführungen in den Abschnitten „Nachtragsbericht“, „Chancen und Risikobericht“ und „Prognosebericht“ im Lagebericht sowie im Anhang im Abschnitt „Covid 19“ dargelegt, deuten diese Ereignisse auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der

Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den

deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als

Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen

wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei

Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte

Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten

geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der

Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen

geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 16. September 2021

Roser GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bischoff, Wirtschaftsprüferin

Faust, Wirtschaftsprüfer

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