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Geldvernichtung: MCM Vermögenswerte AG & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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MCM Vermögenswerte AG & Co. KG

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020

Bilanz zum 31. März 2020

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 838,00 862,00
II. Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens 7.466,20 20.200,00
8.304,20 21.062,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten 1.509.747,74 4.781.324,07
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten 5.028.630,93 5.507.938,95
3. geleistete Anzahlungen 20.000,00 706.193,97
4. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 -3.474.464,33
6.558.378,67 7.520.992,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 406.705,53 171.337,86
2. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 70.350,44 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 684.975,64 9.217,28
1.162.031,61 180.555,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 138.781,19 687.167,67
7.859.191,47 8.388.715,47
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 11.292,84 11.935,48
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL VON KOMMANDITISTEN 5.149.891,16 3.476.307,15
13.028.679,67 11.898.020,10

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
1. Haftkapital 10.000,00 10.000,00
2. Verlustausgleichskonto -5.158.353,29 -3.484.835,79
3. Variables Kapital -1.537,87 -1.471,36
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 5.149.891,16 3.476.307,15
0,00 0,00
II. Genussrechtskapital
1. Gezeichnete Genussrechte 14.323.399,27 15.042.936,77
2. Agio Genussrechte -2.090,00 -2.090,00
3. Einlagenforderung gegen Genussrechtsinhaber -8.209.108,00 -9.050.164,46
4. Variables Kapital Genussrechtsinhaber 38.979,54 127.668,80
6.151.180,81 6.118.351,11
6.151.180,81 6.118.351,11
B. RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen 589.960,57 62.017,13
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.466.387,26 2.556.928,24
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 195.215,86 238.060,74
3. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 3.224.304,54 2.451.866,01
4. sonstige Verbindlichkeiten 401.630,63 446.892,65
6.287.538,29 5.693.747,64
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 23.904,22
13.028.679,67 11.898.020,10

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2019 bis 31. März 2020

Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse
a) aus der Hausbewirtschaftung 405.871,41 407.870,90
b) aus Verkaufsgrundstücken 5.625.111,05 3.651.253,03
c) aus anderen Lieferungen und Leistungen 922,02 2.188,47
6.031.904,48 4.061.312,40
2. sonstige betriebliche Erträge 666.540,07 53.079,69
3. Gesamtleistung 6.698.444,55 4.114.392,09
4. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
a) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung -257.485,62 -229.479,16
b) Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke -7.810.678,39 -3.225.207,16
-8.068.164,01 -3.454.686,32
5. Rohergebnis -1.369.719,46 659.705,77
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -443,12 -51,80
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -173.890,31 -188.210,96
8. Betriebsergebnis -1.544.052,89 471.443,01
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 350,44 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -129.815,05 -139.230,30
11. Finanzergebnis -129.464,61 -139.230,30
12. Ergebnis nach Steuern -1.673.517,50 332.212,71
13. sonstige Steuern 0,00 -268,35
14. Vergütung Genussrechtskapital 0,00 -331.944,36
15. Jahresfehlbetrag -1.673.517,50 0,00
16. Belastung auf Kapitalkonten 1.673.517,50 0,00
17. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019/​2020

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHEMEN

Die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG hat ihren Sitz in Magdeburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 3543 eingetragen.

II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. aufgestellt.

Die Gesellschaft weist – in analoger Anwendung – zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Zur besseren Darstellung der Vermögenslage wurden die Forderungen gegen Genussrechtsinhaber offen von dem gezeichneten Genussrechtskapital abgezogen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Wegen der Ausweitung der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) um außerordentliche oder außergewöhnliche Posten haben wir gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB n.F. eine Zwischensumme unter die Umsatzerlöse aus unserem Kerngeschäft ausgewiesen.

III. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze.

Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte beinhalten acht für die Projektentwicklung erworbene Grundstücke mit Aufbauten sowie bereits geleistete Anzahlungen auf unfertige Leistungen. Die Bewertung erfolgt zu den jeweiligen Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das bilanzielle Eigenkapital, bestehend aus den Kapitalanteilen der Kommanditisten (./​. EUR 5.149.891,16) sowie den Genussrechten (EUR 6.151.251,24), ist positiv.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

IV. ANGABEN ZUR BILANZ

Entwicklung der Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil des Kommanditisten

Der Verlust des Geschäftsjahres 2019/​2020 (EUR 1.673.517,50) wurde in voller Höhe dem Kommanditisten zugewiesen. Dadurch hat sich der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil des Kommanditisten auf EUR 5.149.891,16 erhöht. Bei dieser Bilanzposition handelt es sich nicht um einen Vermögensgegenstand, sondern mangels Nachschusspflicht des Kommanditisten um einen Korrekturposten zum Eigenkapital.

Wenn die dem Kommanditisten zugewiesenen Verluste durch zukünftige Gewinne nicht ausgeglichen werden sollten, könnte dies ggf. zur Folge haben, dass die in den Genussrechtsbedingungen enthaltene Regelung zur Nachrangigkeit des Genussrechtskapitals eingreift.

Genussrechtskapital

Bilanzausweis

Gezeichnetes Genussrechtskapital EUR 14.323.399,27
(davon eingezahlt bis 31.03.2020 EUR 6.114.291,27)

Angaben gem. § 160, Nr. 6 AktG

Anzahl Anleger zum 31.03.2020: 754
davon Zugänge im Geschäftsjahr: 0

Von den zum Bilanzstichtag insgesamt gezeichneten Genussrechten in Höhe von EUR 14.323.399,27 ergeben sich anhand der in den Zeichnungsverträgen gewählten Mindestlaufzeit folgende Fristigkeiten:

Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
kleiner 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Gezeichnete Genussrechte 14.323.399,27 78.927,00 2.458.763,79 11.785.708,48

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Fristigkeit ergibt sich wie folgt:

Gesamtbetrag Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.466.387,26 92.455,94 389.797,97 1.984.133,35
( 2.556.928,24 ) ( 90.540,98 ) ( 381.723,61 ) ( 2.084.663,65 )
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 195.215,86 195.215,86 0,00 0,00
( 238.060,74 ) ( 238.060,74 ) ( 0,00 ) ( 0,00 )
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 3.224.304,54 2.112.984,56 1.111.319,98 0,00
( 2.451.866,01 ) ( 966.648,64 ) ( 1.485.217,37 ) ( 0,00 )
sonstige Verbindlichkeiten 401.630,63 317.445,73 84.184,90 0,00
( 446.892,65 ) ( 368.465,18 ) ( 78.427,47 ) ( 0,00 )
6.287.538,29 2.718.102,09 1.585.302,85 1.984.133,35
( 5.693.747,64 ) ( 1.663.715,54 ) ( 1.945.368,45 ) ( 2.084.663,65 )

Werte in Klammern geben die Vorjahreswerte an

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 2.466.387,26 sind durch Grundpfandrechte gesichert. Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt darüber hinaus durch Forderungsabtretung aus bestehenden und zukünftigen Mietverträgen sowie die Verpfändung von Kontoguthaben.

V. ANGABEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von EUR 405.871,41 ergeben sich aus den Mieteinnahmen und den Betriebskostenabrechnungen der erworbenen Immobilien. Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 5.625.111,05 ergeben sich aus Immobilienverkäufen.

Die Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 922,02 ergeben sich aus Weiterberechnungen.

VI. SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Nr. 7 HGB bestehen nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Den Genussrechtsinhabern steht jährlich ein Basisgewinn zu. Sofern das handelsrechtliche Jahresergebnis nicht ausreicht, besteht seitens der Genussrechtsinhaber ein Nachholungsanspruch aus den Jahresüberschüssen der Folgejahre. Für das Geschäftsjahr bestehen Basisgewinnansprüche in Höhe von EUR 294.818,68.

Darüber hinaus bestehen nur unwesentliche Verpflichtungen aus eingegangenen Miet- und Leasingverträgen.

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Geschäftsführungsorgane

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 erfolgte die Geschäftsführung durch den geschäftsführenden Komplementär MCM Investor Management AG, vertreten durch den Vorstand Peter Pfeffer (Kaufmann, Burg).

Gesellschafter

Persönlich haftender Gesellschafter ist die MCM Investor Management AG, Lennestraße 11 in 39112 Magdeburg vertreten durch den Vorstand Herrn Peter Pfeffer. Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist weder am Vermögen noch am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.

 

Magdeburg, den 27. August 2020

MCM Investor Management AG, Magdeburg

Peter Pfeffer, Vorstand

Anlagespiegel zum 31. März 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.04.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.03.2020
-EUR- -EUR- – EUR – – EUR –
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 37.320,74 419,12 0,00 37.739,86
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 37.320,74 419,12 0,00 37.739,86
II. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 20.200,00 7.466,20 20.200,00 7.466,20
Summe Finanzanlagen 20.200,00 7.466,20 20.200,00 7.466,20
Gesamt: 57.520,74 7.885,32 20.200,00 45.206,06
Abschreibungen
Stand 01.04.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.03.2020
-EUR- -EUR- -EUR- -EUR-
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 36.458,74 443,12 0,00 36.901,86
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 36.458,74 443,12 0,00 36.901,86
II. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamt: 36.458,74 443,12 0,00 36.901,86
Restbuchwerte
Stand 31.03.2020 Stand 01.04.2019
-EUR- -EUR-
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 838,00 862,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 838,00 862,00
II. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 7.466,20 20.200,00
Summe Finanzanlagen 7.466,20 20.200,00
Gesamt: 8.304,20 21.062,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

I. Grundlagen der Gesellschaft

Die Unternehmenstätigkeit der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG ist wohnungswirtschaftlich orientiert. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf den An- und Verkauf von Wohnimmobilien, die Verwaltung der eigenen Liegenschaften sowie den Ankauf von sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien, die nach einer relativ kurzen Haltephase verbunden mit einer Projektentwicklungsmaßnahme im Bereich der Immobiliensanierung verkauft werden.

Der Immobilienbestand der Gesellschaft ist in zentralen Stadtvierteln der Städte Magdeburg, Halle, Leipzig und Chemnitz.

Die Strategie der Gesellschaft besteht – neben einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien mit dem Ziel, die Wohnungsbestände besser auszulasten – vor allem darin, die Wertpotentiale der (Wohn-) Immobilien durch eine Sanierungsmaßnahme frei zu setzen und die (Wohn-) Immobilien mit Gewinn zu veräußern.

Wesentliche Grundlage des Geschäftsmodells und finanzielle Steuerungsgröße ist der Umsatz sowie seine Marge (Aufschlag auf den Buchwertabgang) sowie der Jahresüberschuss der Gesellschaft. Weiterhin wird der Vermietungsstand (Anteil der vermieteten Fläche zur Gesamtmietfläche) als wesentliche nicht finanzielle Kennzahl verwendet.

II. Wirtschaftsbericht

11.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2019 das 10. Jahr in Folge gewachsen. Die konjunkturelle Dynamik hat sich allerdings merklich verlangsamt. Das Bruttoinlandsprodukt nahm im Jahr 2019 preisbereinigt um 0,6 % zu.

Zum Jahreswechsel gibt es erste Hoffnungsschimmer. Die Schwächephase in der Industrie ist zwar noch nicht überwunden. Stabilisierungstendenzen bei den Auftragseingängen und abschwellender Pessimismus bei den Geschäftserwartungen sind positive Signale. Die Hochkonjunktur im Baugewerbe setzt sich fort.

Die Indikatoren für den privaten Konsum senden für das vierte Quartal gemischte Signale. Die verfügbaren Einkommen nehmen aber weiter kräftig zu.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiter robust, auch wenn die schwache Konjunktur am aktuellen Rand wieder stärker sichtbar wurde.

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2019 das 10. Jahr in Folge gewachsen. Die konjunkturelle Dynamik hat sich allerdings merklich verlangsamt. Dies ist insbesondere auf die Schwäche der Industrie zurückzuführen. Die gesamtwirtschaftliche Leistung nahm im Jahr 2019 um 0,6 % zu. Dies war zwar etwas mehr als zuletzt erwartet, aber deutlich weniger als in den fünf vorangegangenen Jahren, in denen das Bruttoinlandsprodukt um durchschnittlich etwa 2,0 % pro Jahr stieg. Der Beschäftigungstand erhöhte sich dennoch weiterhin recht kräftig um 400.000 Personen auf den Rekordstand von 45,3 Mio. Erwerbstätige.

Zum Jahreswechsel hat die deutsche Wirtschaft ihre konjunkturelle Schwächephase noch nicht überwunden. Einer durch den gegenwärtig flauen Welthandel beeinträchtigten Industrie stehen nach wie vor mehrheitlich prosperierende Dienstleistungsbereiche sowie der Bausektor gegenüber. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich daher im zweiten Halbjahr 2019 nur wenig. Es zeichnen sich aber allmählich Besserungstendenzen ab. In der Industrie haben in den vergangenen Monaten die Auftragseingänge und die Umsätze begonnen, sich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Gleichzeitig haben sich die Geschäftserwartungen wieder etwas aufgehellt. Dies spricht dafür, dass die Industriekonjunktur ihren Wendepunkt bald erreicht. Nach wie vor bleibt das außenwirtschaftliche Umfeld aber durch erhebliche Unwägbarkeiten geprägt.

Die privaten Konsumausgaben bleiben eine verlässliche Stütze der Binnenkonjunktur. Hierzu tragen der hohe Beschäftigungsstand sowie die merkliche Erhöhung der verfügbaren Einkommen bei. Diese waren im dritten Quartal 2019 um 3,4 % höher als vor einem Jahr. Im Jahresschlussquartal dürften die privaten Konsumausgaben den aktuellen Indikatoren zufolge allerdings vorübergehend eine langsamere Gangart einschlagen. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz haben sich nach schwachem Start in das vierte Quartal im November zwar um 2,1 % erhöht. Im Durchschnitt liegen sie aber leicht unter dem Niveau des dritten Quartals. Die Neuzulassungen von Pkw stiegen insgesamt im vierten Quartal um 0,8 %. Die Zulassungen der privaten Halter, die für den privaten Konsum maßgeblich sind, waren hingegen rückläufig. Das Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im vierten Quartal gegenüber dem Vorquartal nicht verändert und bleibt per Saldo positiv und spürbar oberhalb seines langjährigen Durchschnitts. Das Preisklima ist weiterhin relativ ruhig. Die Inflationsrate wird im Jahr 2019 voraussichtlich bei 1,4 % liegen nach 1,8 % im Vorjahr. Für den nachlassenden Preisauftrieb spielten rückläufige Kraftstoffpreise eine wichtige Rolle.1

II.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Erwerb von Immobilieneigentum wird in Deutschland immer teurer.

Die Analyse zeigt, dass die Preissprünge sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/​ZFH) als auch bei Eigentumswohnungen im Vergleich der Jahre 2018 und 2019 nochmals höher waren als im Betrachtungszeitraum 2017/​2018. Eine Eigentumswohnung wurde im 1. Halbjahr 2019 durchschnittlich für 2.967 EUR/​m2 angeboten. Dies bedeutet eine Zunahme um 11,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Steigerung mit 12,5 % sogar noch größer. Trotz der Zuwächse bewegt sich die Nachfrage nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Trotz einer regen Bautätigkeit in der jüngeren Vergangenheit konnte der deutlich gestiegene Wohnungsbedarf in Deutschland bisher nicht gedeckt werden. Besonders in den wirtschaftsstarken Ballungsräumen hat sich die Wohnungsnachfrage signifikant erhöht. Gemäß einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) werden zwischen 2016 und 2020 jährlich 341.700 Neubauwohnungen zur Bedarfsdeckung benötigt.

Tatsächlich fertiggestellt wurden bisher zwischen 2016 und 2018 durchschnittlich nur 283.300 Wohneinheiten. Dementsprechend befindet sich die aktuelle Bauleistung deutlich unter dem benötigten Niveau. Für die Zeit von 2021 bis 2025 geht das Institut von durchschnittlich 260.200 Neubauwohnungen pro Jahr zur Bedarfsdeckung aus, da eine nachlassende demografische Entwicklung prognostiziert wird. Somit summiert sich der Wohnungsbedarf gemäß Prognose von 2019 bis 2025 auf rund 1,98 Mio. Einheiten. Bei Annahme einer gleichbleibenden Bautätigkeit bis 2025, auf Grundlage der Fertigstellungszahlen der vergangenen sieben Jahre (2012 bis 2018), würden bis dahin rund 1,76 Mio. Wohnungen fertiggestellt werden. Folglich müsste sich die Bauleistung, im Sinne eines ausgeglichenen Wohnungsmarkts, im Vergleich zum vergangenen

1 BMWi, Pressemitteilung vom 15.01.2020

Betrachtungszeitraum weiter erhöhen – auch wenn auf regionaler Ebene große Unterschiede existieren.2

Selbstredend gehört in diesen Lagebericht auch ein Ausblick aufgrund der aktuellen Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie. Es gibt sicherlich sehr viele interessante und auch konkrete Berichte, aus denen man die wirtschaftliche als auch finanzpolitische Vorausschau für die nächste Zeit ersehen kann.

Allerdings gehen wir momentan davon aus, dass gerade die Immobilienbranche auch diese Entwicklung gut verkraften wird. Natürlich wird es die ein oder andere Seitwärtsbewegung oder sogar einen Abwärtstrend geben. Aber dennoch wird Wohnraum immer benötigt. Wohnen gehört eben gerade in Deutschland zu einem sehr hohen „Gut“.

Auch in den Bautätigkeiten sind wir momentan noch nicht beeinflusst. Sicherlich werden einzelne Nachwirkungen wie Lieferzeiten oder Lieferengpässe einen gewissen Einfluss bei dem einen oder anderen Bauprojekt haben. Es wird auch einmal zu Bauzeitenverlängerung kommen. Aber im Großen und Ganzen sehen wir positiv der weiteren Geschäftstätigkeit entgegen.

II.3. Geschäftsverlauf

Die Geschäftstätigkeit der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG bestand in 2019/​2020 im Wesentlichen darin, neue Sanierungsobjekte sowie Wohnimmobilien zu erwerben.

Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019/​2020 einen Fehlbetrag von Euro 1.673.517,50. Das Ergebnis ist gegenüber dem Vorjahr (Euro 332.212,71) stark gesunken.

II.4. Ertragslage

Die Umsatzerlöse konnten auf Euro 6.031.904,48 gesteigert werden. Sie entfallen im Wesentlichen auf die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von Euro 405.871,41 und in Höhe von EUR 5.625.111,05 aus dem Verkauf von Immobilien. Weitere Umsatzerlöse ergeben sich aus den anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 922,02.

2 Wohnimmobilienmarktbericht 2019/​2020 Engel & Völkers

Der Materialaufwand (Euro 8.058.164,01) betrifft Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung in Höhe von EUR 257.485,62 und in Höhe von EUR 7.810.678,39 Aufwendungen für den Verkauf der Immobilien.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich in 2019/​2020 auf Euro 443,12, nach Euro 51,80 im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von Euro 173.890,31 haben sich verringert. Sie betreffen im Wesentlichen Verwaltungskosten.

Das Ergebnis nach Steuern von ./​. Euro 1.673.517,50 wird in voller Höhe dem Kapitalkonto des Kommanditisten zugewiesen.

II.5. Finanzlage

Die Gesellschaft verfügte zum 31.03.2020 über einen Kassen-/​Bankbestand von Euro 138.781,19. Dieser hat sich im Vergleich zum Vorjahr um Euro 548.386,48 verringert.

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf ./​. Teuro 1.061. Aus ihrer Finanzierungstätigkeit erzielte die Gesellschaft einen Cash-Flow von Teuro 514. Letzterer umfasst den Mittelzufluss aus den Einzahlungen der Genussrechtsinhaber.

Die Investitionen im Geschäftsjahr 2019/​2020 mit Euro 3.974.354,10 (Anschaffungs- und Sanierungskosten) entfielen auf das zum Verkauf bestimmte Objekt Otto-v-Guericke-Str. 59,59a in Magdeburg mit Euro 2.921.592,91, auf das zum Verkauf bestimmte Objekt Schöninger Straße 27a, 28, 29 in Magdeburg mit Euro 151.841,90 und auf das zum Verkauf bestimmte Objekt Helmstedter Straße 25 in Magdeburg mit Euro 900.919,29.

Die Kapitalstruktur der Gesellschaft beinhaltet neben dem Kapitalanteil des Kommanditisten (./​. Euro 5.149.891,16) das Kapital der Genussrechtsinhaber, die der Gesellschaft in den Jahren ab 2012 beigetreten sind. Das gezeichnete Genussrechtskapital betrug zum 31.03.2020 Euro 14.323.399,27, davon eingezahlt Euro 6.114.291,27.

II.6. Vermögenslage

Das Anlagevermögen der Gesellschaft (Euro 8.304,20) besteht im Wesentlichen aus den im Bestand gehaltenen Wertpapieren (Euro 7.466,20).

Zum Umlaufvermögen der Gesellschaft gehört die Gewerbeeinheit des Objekts Arndtstr. 40 in Magdeburg (Euro 129.399,58), die Wohnimmobilie Dresdner Str. 21 in Leipzig (Euro 2.216.167,04), Am Steintor 1 in Halle (Euro 1.386.630,10), Weißestraße 3 in Leipzig (Euro 1.296.434,21) sowie die in Sanierung befindlichen Immobilien Helmstedter Straße 25 in Magdeburg (Euro 991.641,17) und Schöninger Straße 27a, 28, 29 in Magdeburg (Euro 518.106,57). Weiterhin setzen sich die Vorräte zusammen aus den bereits geleisteten Anzahlungen (Euro 20.000,00) abzüglich der erhaltenen Anzahlungen (Euro 0,00). Des Weiteren setzt sich das Umlaufvermögen aus den Forderungen aus Lieferung und Leistungen (Euro 406.705,53), den sonstigen Vermögensgegenständen (Euro 70.350,44) und dem Kassen-/​Bankbestand (Euro 138.781,19) zusammen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beinhaltet neben dem nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil des Kommanditisten (./​. Euro 5.149.891,16) das von den Genussrechtsinhabern eingezahlte, um das variable Kapital der Genussrechtsinhaber erhöhte, mit einer Nachrangabrede versehene Genussrechtskapital (Euro 6.131.180,81; Vorjahr: Euro 6.118.351,11).

Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von Euro 62.017,13 auf Euro 589.960,57 erhöht.

Die Verbindlichkeiten (Euro 6.287.538,29) setzen sich aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Euro 2.466.387,26), den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Euro 195.215,86), den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen (Euro 3.224.304,54) und den übrigen Verbindlichkeiten (Euro 401.630,63) zusammen.

III. Prognose-, Chancen und Risikobericht

III.1. Prognosebericht

Aufgrund der erwarteten Erlöse aus Immobilienverkäufen, den künftigen Mieteinnahmen sowie den Liquiditätszuflüssen aus den Einzahlungen der Genussrechtsinhaber, die sich im Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts als plangemäß erweisen, verfügt die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG über eine ausreichende Liquidität, um alle Kosten decken und Neuinvestitionen vornehmen zu können.

Die Geschäftsführung geht für das Geschäftsjahr 2020/​2021 von einem Umsatz in Höhe von rd. Euro 400.000,00 aus, der im Wesentlichen Mieteinnahmen umfasst.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit wird in 2020/​2021 in der Immobilien-Projektentwicklung liegen, d.h. der Anschaffung sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien, der Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten und der Vorbereitung des Objektverkaufs. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Immobilien erwartet die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2021/​2022.

III.2. Chancen- und Risikobericht

Für die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG ergeben sich im aktuellen Marktumfeld und aufgrund der aktuellen Investitionsstrategie verschiedene Chancen und Risiken, dazu gehören:

Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Immobilienmärkte in Deutschland sind zu Beginn des neuen Geschäftsjahres unverändert positiv, da nach wie vor ein Nachfrageüberhang besteht und die Notenbanken in Europa und den USA unverändert an ihrer Niedrigzinspolitik festhalten.

Die Gesellschaft ist von der Entwicklung der Rahmenbedingungen der Investitionsstandorte sowie allgemein des deutschen Immobilienmarktes abhängig. Der Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt könnte sich verschärfen. Eine steigende Nachfrage könnte dazu führen, dass die Gesellschaft den Erwerb von (sanierungsbedürftigen) Wohnimmobilien nicht in dem geplanten Umfang durchführen kann.

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Gesellschaft den Wert der zu erwerbenden Wohnimmobilien oder den Standort falsch einschätzt. Die Wertschöpfung kann durch die anschließende Marktbewertung, eine schlechte Vermietbarkeit und erschwerte Verkaufsmöglichkeiten ausbleiben oder deutlich niedriger ausfallen als kalkuliert.

Aufgrund der Geschäftstätigkeit im Bereich Projektentwicklung für Immobilien können sich mittelbar Vertriebs-, Haftungs-, Finanzierungs- und Gewährleistungsrisiken für die Gesellschaft ergeben.

Die Gesellschaft ist bei der Finanzierung ihrer Wohnimmobilien auf eine ausreichende Liquidität angewiesen. Sollte der Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit hinter den Erwartungen zurückbleiben oder sollten die Einzahlungen der Genussrechtsinhaber nicht vertragsgemäß erfolgen, bspw. weil eine Vielzahl von Verträgen vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer beendet werden, könnte dies negative Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft haben.

Eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen im regulatorischen Umfeld in Deutschland könnten sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken. Mit der Änderung ihrer Investitionsstrategie in 2014 hat die Gesellschaft auf aktuelle Marktentwicklungen reagiert. Da wesentliches Element der Wertschöpfung in der kurzfristigen Wertsteigerung der Immobilie auf Grundlage einer durchzuführenden Sanierungsmaßnahme liegt, handelt es sich nach Einschätzung der Geschäftsführung um ein sog. operatives Unternehmen, das nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanlagesetzbuchs fällt. Würde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Einschätzung nicht teilen, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

III.3. Risikomanagement

Die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG begegnet allen wesentlichen Risiken durch angemessene Maßnahmen und Kontrollen. Risiken für den Gebäudebestand werden weitgehend durch Vereinbarung eines wirksamen Versicherungsschutzes eingegrenzt.

Um eventuelle Risiken zu erkennen, beobachtet die Gesellschaft das gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Entwicklungen sowohl der Immobilien- wie auch der Finanzmärkte. Die Geschäftsführung informiert sich regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung. Über wesentliche Risiken und Informationen wird die Geschäftsführung umgehend unterrichtet, um zeitnah geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Aus heutiger Sicht sieht die Geschäftsführung keine Risiken, die sich bestandsgefährdend auswirken oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen könnten.

IV. Schlusswort

Der weitere Geschäftsverlauf der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG wird von der Geschäftsführung insbesondere unter der Berücksichtigung der im Lagebericht erwähnten Faktoren positiv eingeschätzt.

 

Magdeburg, den 27. August 2020

MCM Investor Management AG, Magdeburg

Peter Pfeffer, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagegesetztes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG zum 31. März 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard of Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard of Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzeln Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufdeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtige Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzeln Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Vechta, den 30. September 2020

WSLP GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Markus Willenborg, Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Oktober 2020

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