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Geldwäsche und die Commerzbank und die BaFin

stevepb (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Commerzbank AG Geldbußen in Höhe von 1.450.000 Euro verhängt. Diese Sanktion folgt der Feststellung, dass die Commerzbank, einschließlich ihrer Rechtsvorgängerin, der comdirect Bank AG, ihre Überwachungspflichten nicht hinreichend erfüllt hat. Es kam zu Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, da Kundendaten nicht zeitgemäß aktualisiert wurden und interne Sicherheitsmaßnahmen mangelhaft waren. In drei spezifischen Fällen wurden zudem die erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten nicht angemessen umgesetzt.

Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig.
Erläuterung zum Verdacht der Geldwäsche

Geldwäsche ist der Prozess, bei dem der illegale Ursprung von Geldern durch deren Einbindung in legale Finanzsysteme verschleiert wird. Verdachtsmomente können sich auf verschiedene Weise ergeben. Ein zentraler Aspekt ist die Pflicht der Banken, ihre Kunden zu kennen („Know Your Customer“ oder KYC). Dazu gehört die Identifizierung der Kunden und die regelmäßige Aktualisierung ihrer Daten. Wenn Banken diese Informationen nicht korrekt oder nicht rechtzeitig aktualisieren, entstehen Lücken, die für Geldwäscheaktivitäten ausgenutzt werden können.

Zusätzlich sind Kreditinstitute verpflichtet, bei bestimmten Kunden oder unter bestimmten Umständen verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Dies betrifft etwa politisch exponierte Personen oder Transaktionen, die ein höheres Risiko für Geldwäsche darstellen. Werden diese Pflichten vernachlässigt, können dies Indikatoren für ein potentielles Geldwäscherisiko sein.

Institute, die ihre gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Geldwäschegesetzgebung missachten, können mit Bußgeldern belegt werden, da solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten gelten. Die Geldbußen sollen nicht nur als Strafe dienen, sondern auch die Bedeutung einer wirksamen Geldwäscheprävention unterstreichen und die Institute dazu anhalten, ihre internen Kontrollsysteme zu stärken.

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