Durch eine Reaktion der Bundesregierung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag wurde bekannt, dass über Geldwäsche und Kryptowährungen kaum etwas bekannt ist.
Was ist Geldwäsche?
Die Geldwäsche stellt sich als das Einschleusen kriminell erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf dar mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.
Geschichte Geldwäscheprävention
Nach ersten Ansätzen auf der Wiener Drogenkonvention vom 19.12.1988 sowie der Gründung der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) setzte der deutsche Gesetzgeber bestehende EU-Geldwäscherichtlinien mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) vom 13.08.2008. Dieses Gesetz, das Finanztransaktionen transparenter und nachvollziehbarer machen möchte, steht für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, E-Geld-Agenten, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Investmentaktiengesellschaften, Immobilienmakler, Spielbanken, aber auch für Rechtsanwälte, die den Kauf und Verkauf etwa von Immobilien mitwirken, sowie für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater immense Pflichten auf.
Regelungsidee
Die grundsätzliche Regelungsidee der Geldwäsche ist folgendes: der freie Verkehr von Kapital und Handel und Dienstleistungen ist gewährleistet. Geld stinkt ja bekanntlich nicht, aber faktisch jeder hat Sorgfaltspflichten und muss ggf. Geschäfte ablehnen oder eine Verdachtsanzeige machen. Außerdem müssen genauso wie im Steuerrecht oder im Datenschutzrecht organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Also wird die Wirtschaft zu einer Art Privatpolizei.
Probleme bei virtuellen Währungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Jahr 2017 40 und im Jahr 2018 90 Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Initial Coin Offering durchgeführt. Zudem gab es im vergangenen Jahr 573 Geldwäscheverdachtsmeldungen mit Bezug zur virtuellen Währungen. Diese Tatsachen berichtet die Bundesregierung, die sich nach Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz bei virtuellen Assets und virtuellen Währungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie erkundigt hatte.
In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung Dienstleistungsanbieter, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt sowie in andere virtuelle Währungen anbieten, Finanzdienstleistungsunternehmen und gelten damit als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Man beschäftige sich derzeit im Rahmen der nationalen Risikoanalyse mit der Nutzung von virtuellen Währungen zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung. Ergebnisse würden in den nächsten Monaten veröffentlicht, kündigt die Bundesregierung an.
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