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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

webandi (CC0), Pixabay
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Im Jahr 2022 überwachte die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei über 1.000 Finanzdienstleistern. Bei 770 von ihnen wurde eine detaillierte Risikobewertung hinsichtlich der Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung für Geldwäschezwecke durchgeführt. Ein großer Teil dieser Finanzdienstleister, genauer gesagt rund zwei Drittel (492), waren Banken, ein Sechstel (134) waren Anbieter von Anlage- und Investmentdienstleistungen, ein Zehntel (79) waren Investmentfondsverwaltungsgesellschaften und Alternative Investmentfonds-Manager, während der Rest auf Versicherungsunternehmen, virtuelle Vermögensdienstleister (VASPs), Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Geldüberweisungsdienste entfiel. Wie die aktuelle Risikobewertung der FMA zeigt, besteht eine ungleichmäßige Verteilung des Risikos einer missbräuchlichen Verwendung für Geldwäschezwecke: Zum Beispiel ist bei 20 % der VASPs das Risiko sehr hoch, während bei Versicherungsunternehmen 7,4 % der Anbieter betroffen sind und bei Banken 3,3 %. Anbieter von Anlage- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen (KAGs/MCs und AIFMs) hingegen sind nur einem geringen bis mittleren Risiko ausgesetzt. Im Einklang mit ihrem risikobasierten Ansatz zur Aufsicht hat die FMA im Jahr 2022 daher 165 Untersuchungsverfahren und 49 Vor-Ort-Maßnahmen eingeleitet, die schließlich zu 117 Verwaltungsstrafverfahren sowie vier Durchsetzungsverfahren zur Feststellung der Rechtskonformität führten. Dies sind die Erkenntnisse des Berichts „Thematische Prioritäten und Trends zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2022“ der FMA, der heute veröffentlicht wurde.

Die Prioritäten der FMA für die Aufsicht und ihre Null-Toleranz-Politik zeigen Wirkung

Die konsequent angewandte Null-Toleranz-Politik der FMA bei der Geldwäscheprävention sowie die in den letzten Jahren aus der Risikobewertung abgeleiteten Schwerpunkte für Aufsicht und Inspektion haben sich als wirksam erwiesen. Es wurde ein deutlicher Rückgang bei besonders risikoreichen Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Zentren und Hochrisikorechtsordnungen sowie im Korrespondenzbankgeschäft festgestellt, während Rück-zu-Rück-Transaktionen kaum noch durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Transaktionen mit konstruktionsrechtlichen Konstruktionen, die dazu dienen können, den wahren wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern – wie Trusts, Stiftungen oder ähnliche vertragliche Vereinbarungen – ebenfalls rückläufig. Im Rahmen ihrer fortlaufenden Überwachung hat die FMA weiterhin Schwachstellen im Zusammenhang mit der „laufenden Überwachung der Geschäftsbeziehung“, der „Überprüfung der Herkunft der Gelder“, der „regelmäßigen Aktualisierung von Kundendaten“ sowie der ordnungsgemäßen „Prüfung des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung“ festgestellt.

Die Überwachung von virtuellen Vermögensdienstleistern (VASPs), die seit 2020 dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) in Österreich unterliegen, wird in der Praxis als besondere Herausforderung angesehen, insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Überprüfung der Registrierung und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Dies spiegelt sich auch in einer erheblichen Anzahl von abgelehnten, zurückgezogenen und aufgegebenen Registrierungen wider.

Die FMA hat daher eine separate Richtlinie zu den Anforderungen für VASPs veröffentlicht.

Die Europäisierung des Kampfs gegen Geldwäsche

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bleibt die größte Herausforderung im Kampf gegen Geldwäsche und deren Prävention. Die europäischen Institutionen arbeiten daher mit großer Intensität an einem robusten gemeinsamen Rahmen im Kampf gegen Geldwäsche, der auf dem gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Rahmen aufbaut und nun auch die operative Aufsicht europäisiert. Dies zeigt sich in der verstärkten Arbeit der FMA in internationalen Gremien und europäischen Ausschüssen, in grenzüberschreitenden Verfahren sowie der Einrichtung europäischer AML-Hochschulen für grenzüberschreitend tätige Gruppen. „Die Einrichtung der Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) wird einerseits die Aktivitäten der nationalen Behörden koordinieren und andererseits auch große grenzüberschreitend tätige Gruppen direkt beaufsichtigen und stellt einen weiteren bedeutenden Fortschritt dar“, erklärten die Geschäftsführer der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. „Die FMA wird Österreich in dieser EU-Behörde vertreten, und intensive Vorbereitungen für die Zusammenarbeit in diesem europäischen Netzwerk sind bereits im Gange.“

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