Geldwäschegesetz: BaFin konsultiert Auslegungs- und Anwendungshinweise
Die BaFin hat den Entwurf der „Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen“ gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) zur Konsultation gestellt.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise erläutern, wie die Sorgfaltspflichten und die internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ordnungsgemäß umzusetzen sind.
Sie gelten für alle Versicherungsunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
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