Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Kreditinstitute – veröffentlicht, die sie nach § 50 Nr. 1 lit a Geldwäschegesetz (GwG) beaufsichtigt.
Die Hinweise konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften, welche die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG verpflichteten Kreditinstitute bei der Umsetzung ihrer Pflichten unterstützen sollen.
Die Hinweise dienen der ordnungsgemäßen Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Sorgfaltspflichten sowie der internen Sicherungsmaßnahmen und folgen dabei einem risikobasierten Ansatz. So werden zum Beispiel die Bereiche Korrespondenzbankbeziehungen und Monitoringsysteme konkretisierend erläutert. Zudem werden Ergebnisse der Ersten Nationalen Risikoanalyse aufgegriffen und hierzu Regelungen getroffen.
Die BaFin hatte die Auslegungs- und Anwendungshinweise zuvor konsultiert. Mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach.
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