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BaFin veröffentlicht Hinweisblatt zum Kryptoverwahrgeschäft

Die BaFin hat ein Hinweisblatt für Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen, veröffentlicht. Diese Institute fallen in den Kreis der Verpflichteten des Geldwäschegesetzes (GwG).

Das Hinweisblatt gibt einen ersten Überblick über die Grundlagen der Geldwäscheprävention und die wichtigsten geldwäscherechtlichen Pflichten.

Zum 1. Januar 2020 wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen (siehe BaFinJournal Dezember 2019).

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