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In dem Jahresbericht des BKA zur Geldwäsche wird von einem Anstieg der Geldwäscheverdachtsanzeigen berichtet. Dies ist jedoch kein Indiz für eine effektive Geldwäschebekämpfung.

Das Geldwäschegesetz überträgt die Aufgabe der Verdachtsgewinnung, also die Einschätzung, ob es sich um eine verdächtige Transaktion und damit einen Fall von Geldwäsche handeln könnte, einschließlich der Anzeigenverpflichtung auf Banken, Finanzinstitute, Spielbanken, Notare, Wirtschaftsprüfer, Gewerbetreibende und sonstige „Verpflichtete“.

Der überwiegende Teil der Verdachtsanzeigen wurde, wie in den Vorjahren auch, von Banken und Finanzinstituten erstattet, die einem dichten Regelungswerk und Kontrollsystem unterworfen sind, das die Umsetzung von Geldwäschebekämpfungsstrukturen überwacht und ggf. sanktioniert.

„Insbesondere im Nichtbankenbereich versagt das Instrumentarium der Geldwäscheverdachtsanzeigen jedoch“, beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die Erfahrungen der Geldwäscheermittler.

Als hochrelevant identifizierte Tatgelegenheitsstrukturen, wie z.B. Spielbanken, Immobiliengeschäfte, Edelstein- und Edelmetallhandel, bargeldintensive Kleinbetriebe und vor allem das Internet, liegen fern jeder staatlichen Überwachung oder Kontrolle.

„Dies führt dazu, dass in Deutschland jährlich mindestens 50 Mrd. Euro kriminell erwirtschaftet werden, von denen die Ermittlungsbehörden höchstens ein halbes Prozent sicherstellen können“, kommentiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen den geschätzten finanziellen Schaden.

Ausschließlich durch einen höheren Einsatz von qualifizierten Ermittlern, Steuerfahndern, Staatsanwälten und Richtern in diesem Bereich wird eine wirksame und nachhaltige Geldwäschebekämpfung sowie Abschöpfung illegalen Vermögens möglich.

„Die finanziellen Aufwände für qualifizierte Ermittler bei der Kriminalpolizei sind also keine Personalkosten sondern Investitionen in Staat und Sicherheit. Sie kommen dem Fiskus, der Wirtschaft und daher der gesamten Gesellschaft zugute“, erklärt der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen den lohnenden Einsatz von zusätzlichen Ermittlern.

Der BDK beschäftigt sich seit langer Zeit mit dem Thema Geldwäschebekämpfung und arbeitet derzeit im Rahmen einer Initiative intensiv an einer Gesamtkonzeption, die in Kürze der Bundesregierung vorgelegt werden soll“, berichtet der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen abschließend.

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