Es ist nicht das erste Urteil was sich die GEMA gegen das Unternehmen Youtuve einfängt, aber es dürfte eines der wichtigeren Urteile in der Auseinandersetzung sein. Der Musikrechteverwerter Gema erhält keinen Schadensersatz vom Videoportal YouTube. Für die Veröffentlichung von Videos auf der Onlineplattform seien die Nutzer und nicht YouTube verantwortlich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München und folgte dem Urteil des Landgerichts (LG) München vom Juli 2015. Die Gema hatte auf 1,6 Millionen Euro Schadensersatz geklagt und wollte die von ihr vertretenen Künstler an den Werbeeinnahmen, die YouTube mit den Videos erzielt, beteiligen. Nun geht es sicherlich in die nächste Runde im nicht enden wollenden Streit zwischen der GEMA udn Youtube.
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