In Thüringen stehen einige Kommunen vor der finanziellen Herausforderung, deutlich erhöhte Gebühren für die Musikwiedergabe auf ihren Weihnachtsmärkten zu entrichten. Dies ergab eine Umfrage von MDR Thüringen. Bemerkenswert ist, dass in einigen Städten die Kosten in bemerkenswertem Maße gestiegen sind, in Weimar etwa verachtfachten sie sich von ursprünglich 1.600 Euro auf stolze 14.000 Euro im vergangenen Jahr.
Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die Berechnung der Musikgebühren verantwortlich ist, kalkuliert diese Kosten auf Basis der Dauer der Musikwiedergabe sowie der Größe des jeweiligen Weihnachtsmarkts. Hierbei ist aufgefallen, dass die tatsächlichen Flächen der Märkte sich in Überprüfungen oftmals als signifikant größer herausstellen, als in den Angaben vor der Corona-Pandemie.
Diese Art der Gebührenberechnung scheint jedoch nicht konsequent angewandt zu werden, denn die Umfrageergebnisse zeigen Unterschiede in den einzelnen Städten. In Suhl beispielsweise konnte nach Verhandlungen eine moderate Erhöhung der GEMA-Gebühren erzielt werden, die deutlich unter den ursprünglichen Forderungen der Gesellschaft lag. In anderen Fällen, wie in Sondershausen, wurden die Gebühren nicht erhöht.
Die erhebliche Steigerung der GEMA-Gebühren wirft jedoch kritische Fragen und Bedenken auf. Es scheint, als würden die Städte und Kommunen, die bereits unter den finanziellen Belastungen der Corona-Pandemie leiden, durch unverhältnismäßig hohe Gebührenforderungen zusätzlich belastet. Insbesondere in einer Zeit, in der öffentliche Veranstaltungen und Feste für die lokale Gemeinschaft von großer Bedeutung sind, um nach den pandemiebedingten Einschränkungen wieder zusammenzukommen, erscheinen derartig steile Gebührenerhöhungen als kontraproduktiv und belastend für die Kommunen.
Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Fairness und Transparenz der GEMA-Gebührenstruktur und -berechnung, wenn es den Städten möglich ist, durch Verhandlungen signifikante Reduzierungen zu erzielen oder wenn in manchen Fällen gar keine Erhöhungen verzeichnet werden. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass die Gebührenwillkür und fehlende Einheitlichkeit in der Handhabung den Städten und Gemeinden zusätzliche administrative und finanzielle Lasten auferlegen.
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