Am Freitag (12.11.2021) wurde die Festsetzung des Spezialmarktes „WinterWunderland“ durch die Gemeinde Hoppegarten abgelehnt.
Die vom Veranstalter übermittelten Antragsunterlagen zur Marktfestsetzung weisen wesentliche Lücken auf, so die Verwaltung der Gemeinde Hoppegarten.
Entscheidend sind die erheblichen Sicherheitsbedenken. Aus der Konzeption heraus sind weder die Besucherströme noch die Verkehrslenkung des Individualverkehrs verbindlich geregelt. Der Veranstalter prognostiziert an einem Wochenendtag Besucherzahlen zwischen 5.000 und 12.000 Besuchern pro Veranstaltungstag, wobei ihm selbst bewusst ist, dass aktuell nur 5.000 Besucher gleichzeitig das Gelände betreten dürfen. Auf die Frage, wie die Besucherströme gelenkt werden sollen, erfolgte vom Veranstalter der Hinweis: „Der Besucher soll sich auf der Homepage des Winterwunderlandes darüber informieren, wie viele Gäste sich gerade auf der Anlage befinden.“
Es ist nicht geregelt, wie verfahren wird, wenn sich bereits 5.000 Menschen auf der Anlage befinden und weitere Besucher Einlass begehren. Die Ordnungsbehörde kann keine Besucherströme von 500, 1.000 oder gar 7.000 Menschen vor den Toren der Rennbahn regeln.
Auch eine Schallprognose, um die Auswirkungen sowohl der zentralen Beschallungsanlage als auch der Fahrgeschäfte und der Menschen, darzustellen, gibt es weiterhin nicht. Soweit der Veranstalter behauptet, dass es keine Immissionen gibt, wird diese Ansicht nicht von der Gemeinde geteilt.
„Uns ist die Tragweite der Entscheidung sehr wohl bewusst“, äußert Bürgermeister Sven Siebert. „Dennoch steht im Vordergrund unserer Beurteilung, ob wir die Sicherheit der vielen Besucher gewährleisten können. Nicht mehr, aber vor allem auch nicht weniger!“ Und das muss die Verwaltung der Gemeinde Hoppegarten aufgrund der erst am 19.10.2021 eingereichten und am 06.11.2021 nochmals vom Veranstalter modifizierten Unterlagen ganz klar mit NEIN beantworten.
„Sehr deutlich möchte ich noch einmal betonen, dass nicht die Petition der Anwohner Grundlage unserer Entscheidung war. Dies wird in den sozialen Netzwerken bewusst falsch dargestellt. Die Verwaltung der Gemeinde Hoppegarten beurteilt den Sachverhalt allein nach rechtlichen Gesichtspunkten.“
https://www.gemeinde-hoppegarten.de/seite/334714/bescheid-zu-winterwunderland.html
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