Die Bundesregierung in Österreich hat heute Details zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz vorgestellt. Das Gesetz soll die Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen ausweiten. Allerdings schlägt die Umweltorganisation Greenpeace Alarm: Das Gesetz könnte dazu führen, dass Organisationen, die strafbare Handlungen begehen, ihre Gemeinnützigkeit verlieren.
Greenpeace kritisiert, dass das Gesetz den zivilgesellschaftlichen Protest einschränken würde. „Ohne zivilgesellschaftlichen Protest würde es heute das AKW Zwentendorf, das Donau-Kraftwerk Hainburg und den Lobautunnel geben“, sagt Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.
Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer kritisiert das Gesetz. Er hält es für verfassungswidrig, dass Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Finanzamts keine aufschiebende Wirkung haben sollen. „Der Verfassungsgerichtshof hat schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürfen, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen“, sagt Mayer.
Die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, sieht das Gesetz ebenfalls kritisch. „Mit diesem Gesetz würden gemeinnützige Organisationen in ihren verfassungsrechtlich garantierten demokratischen Rechten wie Demonstrationsfreiheit und dem aktionistischen Eintreten für gesamtgesellschaftliche soziale und ökologische Zielsetzungen stark beschnitten“, sagt Griss.
Auch das Bündnis für Gemeinnützigkeit und die Volkshilfe warnen vor den Folgen des Gesetzes. Das Bündnis spricht von „unverhältnismäßigen Rechtsfolgen für NGOs“. Die Volkshilfe warnt vor einer „Gefahr einer politischen Erpressbarkeit von kritischen NGOs“.
Begründung: Ih halte diese Positionierung für wichtig, weil sie klarstellt, dass die Gemeinnützigkeit ein hohes Gut ist, das nicht durch Straftaten gefährdet werden darf. Straftaten sind ein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze und dürfen nicht durch Spendenbegünstigungen legitimiert werden. Es ist aber wichtig, dass der Begriff der Straftat klar definiert ist und dass die Behörden bei der Beurteilung von strafbaren Handlungen sorgfältig vorgehen.
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