Heute ab 10:00 Uhr vollstreckten Ermittlerinnen und Ermittler unter Beteiligung des Landeskriminalamtes Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Tatvorwurfes des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit „Corona-Soforthilfen“ in Berlin, Hessen und Niedersachsen. Insgesamt wurden zehn Objekte nach Beweismitteln und Vermögenswerten durchsucht.
Die 19 Beschuldigten im Alter zwischen 25 und 57 Jahren sollen im Zeitraum Dezember 2020 bis März 2021 insgesamt 64 betrügerische Anträge auf „Corona-Soforthilfen“ – genauer „Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe 3“ – gestellt haben.
Die Antragsteller sollen online zunächst unter Verwendung falscher Personalien, nebst gefälschter Meldebescheinigungen und weiterer Dokumente, Bankkonten eröffnet haben, um im Anschluss in betrügerischer Absicht die Corona-Hilfe-Anträge zu stellen. In vielen Fällen sollen sie auch entsprechende Auszahlungen erhalten und dadurch einen Schaden im einstelligen Millionenbereich verursacht haben.
Auf die beantragten Gelder soll kein Anspruch bestanden haben, da die Beschuldigten mit den in den Anträgen als anspruchsberechtigt benannten Unternehmen – alle mit Sitz in Berlin – in keiner Verbindung standen. Vielmehr sollen sie sich die für die Antragstellung erforderlichen Unternehmensdaten unberechtigt – vermutlich von den jeweiligen Homepages – verschafft und verwendet haben.
Die Durchsuchungen führten zum Auffinden von Beweismitteln sowie Vermögenswerten, die gesichert werden konnten.
Die Auswertung der Beweismittel wie auch die weiteren Ermittlungen dauern an.
Kommentar hinterlassen